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Amtliches Anzeigeblatt für
— M1.
Montag, 13. Oktober.
ISSAM.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß vom
16 d. Mis. II. 9519 dem Comité für den Pferdemarkt
zu Inowrazlaw die Erlaubniß ertheilt, bei Gelegeuheit des
im Apriluk. Is. daselbst abzuhaltenden Pferdemarktes eine
öffentliche Verloosung von Equipagen, Reit- und Wagen—
Pferden ꝛc. zu veranstalten und die betreffenden Loose im
ganzen Bereiche der Monarchie zu vertreiben.
Trier, den 26. September 1884.
Umpfarrungs⸗Dekret.
Mit Genehmigung des Herrn Mirnisters der geistlichen
Angelegenheiten und des Evangelischen Ober⸗-Kirchenrathes
wird auf Grund der mit den Betheiligten gepflogenen Ver—
handlungen von den unterzeichneten Provinzialbehörden
Nachstehendes festgesetzt:
8 1. Die Evangelischen der Civilgemeinde Niedersal—
bach werden aus der evangelischen Kirchen- und Pfarr⸗
gemeinde Kölln, in welche sie bisher eingepfarrt waren, aus⸗
gepfarrt und der evangelischen Kirchen- und Pfarrgemeinde
Heusweiler zugeschlagen.
Die Evangelischen, welche in den zur Civilgemeinde
Püttlingen gehörigen Ortschaften Victoriaschacht, Schleebach
und Ritterstraße wohnen und fich bisher nach Kölln gehalten
haben, werden aus dieser Verbindung gelöst und in die
zvangelische Kirchen- und Pfarrgemeinde Nendorf eingepfarrt.
Die Evangelischen in den übrigen Theilen der Civil—
gemeinde Püttlingen, nämlich in den Ortstheilen Püttlingen
und Bengesen, welche sich ebenfalls nach Kölln gehalten
haben, werden mit der evangelischen Kirchen- und Pfarr⸗
gemeinde Kölln definitiv verbunden.
8 2. Alle Rechte und Verbindlichkeiten der im 81
al. 1 und 2 genaunten Evangelischen aus ihrer bisherigen
Parochialverbindung werden ohne Entschädigung aufgehoben,
jedoch haben die Evangelischen von Niedersalbach an den
zur Zeit im Amte befindlichen Küster von Kölln für seine
Amtsdauer jährlich den Betrag von 83 Mark 84 Pfg. für
Stolgebühren⸗Ausfälle zu entrichten.
8 3. Dagegen überkommen die Evangelischen von
Niedersalbach sowohl als die von Victoriaschacht, Schlee—⸗
bach und Ritterstraße und die Evangelischen von Püttlingen
und Bengesen die sämmtlichen Rechte und Pflichten der
Glieder derjenigen Pfarrgemeinden, denen sie nach 8 1 ein⸗
verleibt worden sind.
Indessen haben die Evangelischen von Niedersalbach
für die Benutzung des evangelischen Begräbnißplatzes in
Heusweiler denselben Procentsatz ihrer Staatssteuern, wel⸗
chen die Glieder der Pfarrgemeinde Heusweiler zur Deckung
der Kosten für Anlegung ihres Begräbnißplatzes aufgewendet
haben, binnen zwei dahren zur Kirchenkasse von Heusweiler,
welche jenen Betrag zur Reparatur der dortigen Kirche ver⸗
wenden wird, abzuführen.
8 4. Dieses Dekret tritt mit dem Tage seiner Pub⸗
likation in Kraft.
Trier, den 25. Sept. 1884. Coblenz, den 8. Sept. 1884.
(L. 8.) (L. 8.)
Königliche Regierung, Ab⸗ Königliches Konsistorium
theilung des Innern. der Rheinprovinz
von Geldern. —RKorten.
Bekanntmachung, betreffend die Verloosung von Schuldverschreibungen der
Staats-Anleihen von 1850, 1852 und 1853.
In Nummer 39 unseres Amtsblattes vom 25. ds.
Mts. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung der
Staatsschulden vom 16. d. Mts. über die an demselben Tage
bewirkte Verloosung von Schuldverschreibungen der Staats—
anleihe von 1830, 1852 und 18858 veröffentlicht worden.
Exemplare der Rummerliste sind sowohl dem Amisblatte
beigesfügt, als auch in dem Kassenlokale unserer Hauptkasse
und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe, Bür⸗
germeister, Steuer- und Gemeinde⸗Empfänger zur Einsicht
der Betheiligten offen gelegt.
Die Inleressenten werden hierauf mit der Aufforderung
aufmerksam gemacht, zur Vermeidung voͤn Zinsverlusten die
Erhebung der Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die hesitzer von Schuldverschreibungen
aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen zur Ver—
meidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Erhebung der
Zapitalbeträge wiederholt erinnert.
Trier, den 29. September 1884.
Bekanntmachung, betreffend die 1. Verloosung von 8/2prozentigen, unterm
2. Mai 1842 ausgefertigten Staatsschuldscheinen.
In der Extra-Nummer unseres Amtsblattes vom 29.
September d. J. ist eine Bekanntmachung der Hauptver⸗
waltung der Staatsschulden vom 17. v. Vets. über die an
demselben Tage bewirkte 1. Verloosung von 3/3prozentigen,
unterm 2. Mai 1842 ausgefertigten Staatsschuldscheinen
veröffentlicht worden.
Exemplare der Nummernliste sind sowohl dem Amts⸗
blatte beigefügt, als auch in dem Kassenlokale unserer Haupt⸗
kasse und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe,
Bürgermeister, Steuer⸗ und Gemeinde-Empfänger zur Ein⸗
sicht der Betheiligten offen geiegt.
Die Inleressenten werden hierauf mit der Auffor⸗
derung aufmerksam gemacht, zur Vermeidung von Zins⸗
derlussen die Erhebung der Kapitalbeträge rechtzeitig zu
bewirken.
Trier, den 1. Oktober 1884.
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