Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Erscheint jeden
Montag.

Saarbrücker

Insertions⸗
gebühren:
die 4 gespaltene
Petitzeile
oder
deren Raum
10 Pfsg.

bonnements⸗
preis:
ährlich 2 Mark
sowohl hier als
auswärts bei den
Postanstalten.

3 19⸗

Blatt.

Amtliches Anzeigeblatt für

den Kreis Saarbrücken.

r. 88.
Bekanntmachungen der Central-Behörden.
Für die Turnlehrerinnen-Prüfung, welche im Herbst
1884 zu Berlin abzuhalten ist, habe ich Termin auf Mon—
tag, den 17. November d. J. und solgende Tage anberaumt.
Meldungen der in einem Lehramte stehenden Bewer⸗
berinnen sind bei der vorgesetzten Dienstbehörde spätestens
6 Wochen, Meldungen anderer Bewerberinnen unmittelbar
bei mir spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermine
unter Einreichung der im 84 des Prüfungs-Reglements
vom 21. August 1875 bezeichneten Schriftstücke anzubringen.
Berlin, den 25. August 1884.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Midizinal—
Angelegenheiten.
Im Auftrage:
Barkhausen.

Montag, 22. September

ISS.

Zu den Anträgen auf Eiatragung und den ihnen bei—
zulegenden Verzeichnissen der zur Umwandlung in eine Buch⸗
schud bestimmten Effekten sind Formulare zu verwenden,
velche bei dem Staatsschuldbüchbureau in Berlin, bei den
Königlichen Regierungs- und Bezirkshauptkassen und bei
jeder außerhalb Berlin mit der Aunahme direkter Staatssteuern
 betrauten Königlich Preußischen Kasse unentgeltlich
verabfolgt werden.
Gleichzeitig benachrichtigen wir die Inhaber vierhro—
rentiger Preußischer Consols, welche von der neuen Ein—
richtung Gebrauch machen wollen, daß unter dem Titel
„Amtliche Nachrichten über das Staatsschuldbuch“ von uns
ine besondere Zusammenstellung der den Betheiligten wissens—
werthen Bestimmungen herausgegeben worden ist. Die
Schrift kann direkt von dem Verleger J. Guttentag (D.
Collin) — Berlin und Leipzig — sowie durch jede Buch—
handlung für den Preis von 25 Pf. oder per Post für
30 Pf. franko bezogen werden.
Berlin, den 4. September 1884.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Sydow.

Nachdem die Vorbereitungen zu der auf Grund des
Gesetzes vom 20. Juli v. J. (Ges.“S. S. 120) durch Ein—
führung des Staatsschuldbuchs in's Leben tretenden Ein—
richtung getroffeu sind, machen wir darauf aufmerksam, daß
die Eintragungen in das Staatsschuldbuch mit dem 1. Ok⸗—
tober d. J. — dem Tage, an dem gemäß Königlicher Ver—
ordnung vom 25. April d. J. (Ges.S. S. 269) das ge—
nannte Gesetz in Kraft tritt —, beginnen können, das
Staatsschuldbuchbüreau jedoch schon von Mitte September
ab zur Verabfolgung von Formularen, Beantwortung von
Anftagen, Auskunftsertheilung u. s. w. geöffnet sein wird.
Bas Bureau befindet sich in unserem Dienstgebäude,
Oranienstraße 94, und wird dem Publikum werktäglich mit
Ausnahme der zu den Revisionen und deren Vorbereitung
bestimmten Tage von 9 bis 1 Uhr geöffunet sein, Post—
sendungen sind zu frankiren und mit der Adresse:
An die Hauptverwaltung der Staatsschulden
(Schuldbuchbureau)
Berlin 8. W.
Oranienstraße 94,

Zekanntmachungen der Königl. Regierung.

Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz hat mit⸗
telst Erlasses vom 17. Mai 1883 J. N. 5286 widerruflich
genehmigt, daß zum Besten der Rettungsanstalt auf dem
Schmiedel bei Simmern auch in dem Jahre 1884 eine
Hauskollekte bei den evangelischen Bewohnern der Rhein—
hrovinz durch Deputirte der Anstalt abgehalten werde.
Der Schneidermeister Adam Kuntz aus Niederchumd
bei Simmern, der Ackerer Mathias Jacobi aus Bollenbach
bei Rhaunen und der Ackerer Philipp Sixel aus Simmern
sind mit der Adhaltung der Collekte beauftragt worden
Trier, den 6. September 1884.

zu versehen.

Bekanntmachungen anderer Behörden.

Uebersicht über die Verwaltung und Verwendung der in der Rheinprovinz vorhandenen Polizeistrafgelderfonds für das Etatsjahr vom 1. April 1888
bis ultimo Maärz 1884.
Anmerkung. Die Kapitalien der einzelnen Fonds sind mit Ausnahme eines Betrages von 29350 Mark, bestehend in
Darlehen an Gemeinden, in 40/0igen Depositen bei der Rheinischen Provinzial-Hülfskasse rentbar angeleat.
            
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