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für die Eintragung des Tages der Verwendung zum Ge⸗
brauche gelangen, diese Eintragung auf einer beliebigen Stelle
der Marke erfolgen darf.
Berlin, den 16. Juli 1881.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
gez. Scholz.
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit wiederholt
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Töln, den 6. August 1884.
Der Provinzial⸗Steuer⸗Director.
In Vertretung
Mengdehl.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Besondere Abdrücke der in der Extra-Beilage zu No. 32
des Amtsblattes veröffentlichten Bekanntmachung, betreffend
die Anmeldung der unfallversicherungspflichtigen Betriebe
bom 14. Jult 1884 nebst Anmeldungs-Formularen sind
aus der Buchhandlung von Fr. Kortkampf in Berlin W.,
Lützowstraße 61, zu beziehen, und zwar zum Preise von
— Mt. 883 Pf. fuͤr 8 Exemplaren mit je 2 Anmeldungs-Formularen,
Hek. — Pf. für 25 Exemplare mit je 2 Anmeldungs—
Formularen,
—0—
Formularen,
einschließlich des Portos bei portofreier Zusen dung.
Dies bringen wir in Anschluß an unsere Amtsblatts—
Bekanntmachung vom 7. August 1884 zur Kenntniß der
betheiligten Gewerbetreibenden.
Trier, den 12. August 1884.
Des Kaisers und Königs Majestät haben Allergnädigst
zu genehmigen geruht, daß zur Beseitigung der dringend—
sten Nothstaͤnde der kvangelischen Laudeskirche in den alten
Landestheilen in diesem Jahre in den evangelischen Haus—
haltungen dec letzteren also namentlich auch der Rheinpro—
vinz, durch kirchliche Organe eine Hauskollekte abgehalten
werde. Diese Haustollekte soll, nachdem für eine zu gleichem
Zwecke Allerhöchsten Orts bewilligte Kirchenkollekte der 5.
Hktober d. J. bestimmt worden ist, in der auf diesen Tag
folgenden Zeit abgehalten werden, wovon wir die evange—
lischen Eingesessenen des Bezirkes in Kenntniß setzen.
Den landräthlichen und sonstigen Behörden unseres
Verwaltungsbereiches empfehlen wir, dem Zwecke, soweit
ihre Mitwirkung von den kirchlichen Behörden in Unspruch
genommen wird, in geeigneter Weise förderlich zu sein und
nsbesondere die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, da⸗
mit die durch kirchliche Organe zu bewirkende Hauskollekte
kein Hinderniß finde.
Die eingesammelten Beträge sind durch Vermittelung
der Steuerkassen an die Communal-Instituten-Kasse hierselbst
abzuführen.
Trier, den 16. August 1884.
Verordnung.
Mit Bezugnahme auf die zur Ausführung des Unfall-—
versicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 (R.-G.«Bl. S. 69)
erlassene Verordnung vom 80. Juli d. J. zu 2, wird be⸗
züglich der berggesetzlich der polizeilichen Beaufsichtigung
der Bergbehörden unterworfenen Betriebe — Bergwerke,
Salinen, Aufbereitungsanstalten, Dachschieferbrüche, Traß⸗
hdrüche und unterirdisch betriebenen Müuͤhlsteinbrüche in den
inksrheinischen Landestheilen und der Stein— und Braun⸗
sohlengruven im Geltungsbereiche des Gesetzes vom 238.
Februar 1869 (G.⸗S. S. 401) — im Einvernehmen mit
den Herren Ministern für Handel und Gewerbe und des
Innern Folgendes bestimmt:
1. In Betreff der vorbezeichneten Betriebe sind die
in dem gedachten Reichsgesetze den höheren Verwaltungsbehörden“
zugewiesenen Verrichtungen von den „Oberbergämtern“
wahrzunehmen.
Als untere Verwaltungsbehörden im Sinne jenes Ge—⸗
setzes gelten die „Revierbeamten.“
2 Die in dem Unfallversicherungsgesetze den Orts⸗
polizeibehörden überwiesenen Funktionen werden hinsichtlich
der 'bezeichneten Betriebe von den Revierbeamten bezieh—
ungsweise von den als solche fungirenden Werksdirektoren
wahrgenommen.
Berlin, den 13. August 1884.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten.
Maybach.
Vorstehende Anordnung bringen wir unter Bezugnahme
auf den in der Extrabeilage zu Nr. 32 unseres Amtsblattes
oeröffentlichten Ministerial Erlaß vom 30. Juli 1884 zur
öffentlichen Kenntniß mit dem Bemerken, daß hiernach die
der polizeilichen Beaufsichtigung der Bergbehörden unter—
worfenen Betriebe nicht bei den Königlichen Landräthen
zur Anmeldung zu bringen sind. Die etwa in Folge unserer
Amtsblatt-Bekauntmachung vom 7. August d. Is. J. A.
9168 bereits eingereichten bezüglichen Anmeldungen werden
von den Herren Landräthen an die zuständigen Königlichen
Revierbeamten abgegeben werden.
Trier, den 21. August 1884.
Bekanntmachung anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Am 28. August d. J. wird in Quirscheid eine mit
der Ortspostanstalt vereinigte Telegraphenanstalt mit be—
schränktem Tagesdienst eröffnet werden.
Trier, den 24. August 1884.
Der Kaiserliche c. Ober⸗-Postdirector.
Ju Vertretung.
Kleine.
Am Montag, den 15. September 1884, Vormittags
11 Uhr, findet Auf dem Bürgermeisterei-Amte zu Saar—
bdrücken die Ausloosung von:
1 Obligation à 3500 Thaler — 1500 Mark,
5 Obligationen à 200 Thaler — 600 Mark,
1 Odligation à 100 Thaler — 300 Mark,
der städtischen convertirten Anleihe vom Jahre 1873 auf
Grund des Privilegiums vom 15. Februar 1873 statt.
Saarbrücken, den 18. August 1884.
Der Bürgermeister,
Feldmann.
Am Montag, den 185. September 1884, Vormittags
11 Uhr, findet auf dem Bürgermeisterei-Amte zu Saar—
brücken die Ausloosung von:
8 Obligationen à 200 Thaler — 600 Mark,
1 Obligation à 100 Thaler — 300 Mark,