Erscheint jeden
Montag.
Saarbrücker
Insertions⸗
gebühren:
bo nneuents—
preis:
Kre ig⸗
die 4 gespaltene
Petitzeile
oder
su deren Raum
* 10 Pfa.
jährlich 2 Mark
sowohl hier als
auswärts bei den
Postanstalten.
Amtliches Anzeigeblatt für
den Kreis Saarbrücken.
Ir. 28.
Montag, 14. Juli
LSSA.
Bekanntmachung der Central-Behörden.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und dem Könia—
lichen Umtsgericht zu Saarbrücken vorzuführen.
Saarbrücken, den 5. Juli 1884.
Königliche Staatsanwaltschaft.
Pattberg.
Vostkarten mit Antwort nach Ecuador.
Denjenigen Ländern des Weltpostvereins, nach welchen
Postkarten mit Antwort abgesandt werden können, ist neuer—
dings auch Ecuador hinzugetreten. Das Porto für derartige
Postkarten beträgt 20 Psennig.
Berhin Wa, 22. Juni 1884.
Der Staatssecretair des Reichs-Postamts.
Stephan.
Bekanntmachung des Landraths-Amtes.
Polizei⸗ Verordnung, betreffend die Aufbewahrung und Vorlegung der
Concessions⸗Urkunden für gewerbliche Anlagen und Unternehmungen.
Auf Grund der 88 6, 11 und 12 des Gesetzes über
die Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850 verordnen
wir unter Aufhebung unserer in Nr. 21 des Amisblattes
von 1876 unter Nr. J. A. 6515 veröffentlichten Polizei—
Verordnung vom 15. Mai 1876 für den Umfang unseres
Regieruagsbezirks was folgt:
8 1. Diejenigen Gewerbetreibenden, welchen eine Con—
cession zur Errichtung einer der in den 88 16, 24, 25 und 27
der Gewerbe-Ordnung für das Deutsche Reich (Reichs⸗-Ge—
setzblatt Nr. 15 des Jahrgangs pro 1883) bezeichneten
Anlagen ertheilt worden ist, sind verpflichtet, die Concessions—
Urkunden einschließlich aller dazu gehörigen Pläne, Zeich—
nungen und Schriftstücke oder eine amtlich beglaubigte Kopie
derselben, bei Dampfkesseln auch die Revisionsbücher (Nr.
11 des zur Ausführnng des Gesetzes vom 8. Mai 1872
betreffend den Betrieb der Dampfkessel (G.S. S. 515)
erlassenen Regulatirss vom 24. Juni 1872) an dem Be—
triebsorte selbst aufzubewahren und denjenigen Beamten,
welche die Anlage amtlich besichtigen, auf Erfordern jeder—
zeit und unverzuüglich vorzulegen oder vorlegen zu lassen.
8 2. Eine gleiche Verpflichtung haben hinsichtlich des
ertheilten Bauconsenses die Besitzer derjenigen gewerblichen
Anlagen, welche auf Grund unserer Polizei-Verordnung
hom 14. März 1875, vetreffend den Schutz der in gewerb—
lichen Ablagen beschäftigten Arbeiter gegen Gefahren für
Leben, und Gesundheit, Seitens der Ortspolizeibehörde ein
Bauconsens ertheilt worden ist.
8 8. Unternehmer von Privat-Kranken- und Privat-Entbindungs-AUnstalten,
Schauspiel Unternehmer, Gast⸗
wirthe, Schankwirthe und Kleinhändler mit
Branntwein oder Spiritus müssen in gleicher Weise
die ihnen ertheilte Concession in den Räumen, in welchen
das Gewerbe betrieben wird, aufbewahren und auf Erfordern
den revidirenden Beamten jederzeit vorlegen oder vorlegen
assen.
8 4. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung wer—
den mit Geldbuße bis zu 80 Mark oder im Unvermögens—
falle mit verhältnißmäßiger Haft bestraft.
Trier, den 18. Januar 1884
Die Herrn Bürgermeister und Gendarmen des
diesseitigen Kreises werden auf vorstehende Polizei Verord—
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Der Beigeordnete Schmidt in Heusweiler ist von dem
Herrn Ober-Präsidenten der Rheinprovinz zum Stellver—
lreter des Standesbeamten des die Landesbürgermeisterei
Heusweiler umfassenden Standes-Amts-Bezirks ernannt
worden.
Trier, den 26. Juni 1884.
Bekanntmachung, betreffend die 7. Verloosung von Schuldverschreibungen der
40/0igen Staats-Anleihe von 1808 A.
In der Nummer 26 unseres Amtsblattes vom 26. d.
Mits. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung der
Staatsschulden vom 10. d. Mtis. über die an demselben Tage
bewirkte 7. Verloosung von Schuldverschreibungen der 400igen
Staatsanleihe von 1868 A veröffentlicht worden.
Exemplare der Nummerliste sind sowohl dem Amtsblatte
beigefügt, als auch in dem Kassenlokale unserer Hanptkasse
und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe, Bür—
germeister, Steuer⸗ und Gemeinde-Empfänger zur Einsicht
der Betheiligten offen gelegt.
Die Interessenten werden hierauf mit der Aufforderung
aufmerksam gemacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die
Erhebung der Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschreibungen
aus den. bereits früher stattgehabten Verloosungen zur Ver—
meidung weiteren Zinsverluftes an die baldige Erhebung der
Kapitalbeträge wieder holt erinnert.
Trier, den 30.. Juni 1884.
Steckbrief.
Gegen den Colporteur Wilhelm
statt, geboren am 81. Mai 1859 zu
flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft
Unterschlagung und Betruges verhäugt
Hoffmeyer aus Mal—
St. Johann, welcher
wegen Diebstahls,