Irscheint jeden
Montag.
Saarbrücker
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* 10 Pfs.
Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken. —
Mit der „Provinzial⸗Correspondenz“ als Beilage.
Montag, 18. Juni.
die 4 gespaltene
Petikzeile
jährlich 2z Mark
owohl hier als
uuswärts bei den
Postanstalten.
Ar. 23.
1883.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine, Reihe XII
uu den Neumärkischen Schuldverschreibungen.
Die Zinsscheine Reihe XII Nr. 1 bis 8 zu den Neu—
närkischen Schuldverschreibungen über die Zinsen für die
Zeit vom 1. Juli 1883 bis 80. Juni 1887 nebst den An—
weisungen zur Abhebung der Reihe XIII werden vom 11.
Mts. ab von der Controlle der Staatspapiere hierselbst,
Dranienstraße 92, unten rechts, Vormittags von 9 bis
1Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der
setzten drei Geschäftstage jeden Monats ausgereicht werden.
Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Em—
vfang genommen oder durch die Regierungs-Hauptkassen, die
Bezirks-Hauptkassen in Hannover, Osnabrück und Lüneburg
»der die Kreiskasse in Frankfurt a. M. bezogen werden.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht,
hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die
zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Talons
mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare
ꝛbenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr.
Wunentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher der
Talons eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung,
oo ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrück
iche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. In
letzterem Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar
mit einer Empfangsbescheinigung versehen sofort zurück. Die
Marke oder mpfangsbescheinigung ist bei der Äusreichung
der neuen Zinsscheine zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspa⸗
diere sich mit den Inhabern der Talons nicht einlassen.
Wer die Ziunsscheine durch eine der oben genannten
Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Talons
mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine
Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen,
ogleich zurückgegeben und ist bei Äushändigung der Zins—
scheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeich⸗
nissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den
ßöniglichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeich—
nenden sonstigen Kaffen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es
ur Erlangung der neuen Zinsschein-Reihe nur dann, wenn
die Talons abhanden gekommen sind, in diesem Falle find
die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staats—
apiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittelst
»esonderer Eingabe einzureichen.
Berhin, den 19. Mai 1883.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
Sydow. Hering. Merleker. Michellv.
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffent—
lichen Kenntniß gebracht. Die Herren Landräthe werden
zleichzeitig veranlaßt, dieselbe, soweit es unentgeltlich ge—
schehen kann, auch durch die Kreisblätter zur Kenntniß des
Publikums zu bringen.
Trier, den 26. Mai 1883.
Der evangelische Oberkirchenrath hat durch Erlaß vom
18. November v. J. E. O. 5317 die Abhaltung einer ein—
maligen Collekte in den evangelischen Kirchen der Rhein—
drovinz zu Gunsten des Neubaues einer evangelischen Kirche
zu Schlierscheid (Kreis Simmern) genehmigt und ist seitens
des Königlichen Consistoriums der Rheinprovinz der Termin
für diese Sammlung auf den 4. Sonntag nach Trinitatis.
den 17. Juni d. J, festgesetzt worden.
Die Königlichen Steuerkassen werden hiermit ange—
wiesen, die eingehenden Erträge in Empfang zu nehmen
und an die Communal-Instituten-Kasse hierselbst abzuführen.
Eine Darstellung der Verhältnisse, welche die Bewilligung
der Collekte begründen, gelangt durch das kirchliche Amtsblatt
zur Veröffentlichung.
Trier, den 29. VNai 1883.
Am 10. April d. J. waren im Jagen 9 und am 11.
April d. J. im Jagen 5 des Forstes Sulzbach in der Ober—
försterei Fischbach Waldbrände ausgebrochen.
Beim Löschen des erstgenannten Brandes haben sich
folgende Personen, nämlich:
der Wirth Russy von Neuweiler,
der Paul Simon von Sulzbach,
die Eugeunie Schäfer von Neuweiler,
die Emma Schäfer von Neuweiler und
die Margaretha Ruffing von Neuweiler,
und beim Löschen des Brandes im Distrikt 5 nachgenannte
Personen und zwar:
der Lehrer Sproß,
der Lehrer Specht,
der Oberbrandmeister Raith,
der Fahrsteiger Kirschner,
der pensionirte Bergmann Heinrich Tiefensee und
die Wittwe Ripplinger mit ihrer Tochter.
ämmtlich aus Dudweiler,
durch thätige Hülfeleistung ausgezeichnet.
Wir bringen dieses hiermit belobigend zur öffentlichen
Kenntniß.
Trier, den 21. Mai 1883.