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Montag.
Saarbrücker
Insertions⸗
gebüͤhren:
Ibonnements⸗
vreis:
ährlich 2 Mark
owohl hier als
uuswärts bei den
Postanstalten.
deren Raum
v 10 Pfs.
Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken. —
Mit der „Provinzial⸗Correspondenz“ als Beilage.
Momag 16. April.
die 4 gespaltene
Petitzeile
Ar. 16.
Bekanntmachung der Königl. Regierung.
Bekanntmachung betreffend die Verloosung von Schuldverschreibungen
der 4prozentigen Staatsanleihen von 18800, 1852 und 1853.
In der Extra⸗Nummer unseres Amtsblattes vom 27.
März d. J. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung
der Staatsschulden vom 15. März d. J. über die an dem—
ielben Tage bewirkte Verloofung von Schuldverschreibungen
der 4prozentigen Staatsanleihen von 1850. 1882 und 1853
deröffentlicht worden.
Exemplare der Nummerliste sind sowohl dem Amts-—
blatte beigefügt, als auch in dem Kassenlokale unserer Haupt⸗
hasse und in den Geschäftsräumen der Herren VLandräthe,
Bürgermeister, Steuer und Gemeindeempfänger zur Einsicht
der Betheiligten offengelegt.
Die Inleressenten werden hierauf mit der Aufforderung
uufmerksam gemacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die
Erhebung der Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschrei⸗
bungen aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen
zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Er—
hebung der Kapitalbeträge erinnert.
Trier, den 30. März 1888.
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Ordre
dom 22. d. Mis. dem Internationalen Klub zu Baden⸗
Baden die Erlaubniß zu ertheilen geruht, zu der behufs Er⸗
zaltung der Iffezheim'er Wettrennen, sowie zur Förderung
der einheimischen Kunst, Industrie und Pferdezucht mit Ge—
nehmigung der Großherzoglich Badischen Staatsregierung
in diesem Jahre wieder zu veranstaltenden Ausspielung von
Begenstäuden der Kunst, des Kunstgewerbes und der In—⸗
dustrie, sowie von edlen Pferden auch im diesseitigen Staats—
gebiete Loose zu vertreiben.
Indem wir dies zur öffentlichen Kenntniß bringen, ver—
anlassen wir die Kreis- und Ortspolizeibehörden des Re⸗
zierungs-Bezirkes dafür zu sorgen, daß dem Vertriebe der
betreffenden Loose, deren Preis für alle fünf Klassen, in
welchen die Lotterie gezogen wird, zusammen 10 Mark, bezw.
iür jede einzelne Klassess M. prö Stück beträgt, kein Hin—
derniß entgegengestellt werde.
Trier, den 830. März 1883.
Von dem Direktor der Sektion „Obstbau“ des land⸗
wirthschaftlichen Vereines für Rheinpreußen, Herrn Emil
Hösch, ist ein mit 41 Holzschnitten ausgestattets Werk
der landwirthschaftliche Obstbau“ verfaßzt worden, welches
dei der Habicht'schen Buchhandlung (E. Tischiersky) zu
Bonn zu dem außergewöhnlich billigen Prise von 78 Pig.
pro Exemplar bezogen werden kann.
Ferner sind von demselben 18 Stück dem Texte des
1883.
Buches angepaßte Wandtafeln entworfen worden, welche
sunagufgezogen) zum Preise von 2, Macrk zu beziehen find.
Dieselben dienen nicht nur zur Erläuterung des Werkes,
sondern können auch bei dem Unterrichte in Schulen u. s.
w. mit Vortheil benutzt werden.
Das Werk bezweckt durch Verbreitung gründlicher
Kenntnisse über den rationellen Obstbau diesen zu fördern
und ist nach Inhalt und Darstellungsweise sowohl zum
Unterrichte, als auch zur Selbstbelehrung geeignet. Dessen
Anschaffung kann daher allen Obstzüchtern, wie den Ele⸗
nentare nñd Fortbildun gsschulen nur dringend empfohlen
verden.
Trier, den 20. März 1883.
Bekanntmachung anderer Behörden.
Der von mir am 13. Februar 1883 gegen den Tage—
löhner Johann Georg Leber aus Friedrichsthal erlassene
Steckbrief wird als erledigt zurückgezogen.
Saarbrücken, den 6. April 1883.
Der Köonigliche Erste Staatsanwalt.
Pattberg.
Der von mir am 29. März 1883 gegen den Schuh—
machergesellen Leonhard Hohn aus Prüm, geboren am 38.
Februar 1863, wegen Körperverletzung erlassene Steckbrief
pird als erledigt zurückgezogen.
Saarbrücken, den 10. April 188.
Der Königliche Erste Staatsanwalt.
Pattberg.
Lehrerconferenz am 26. April.
Donnerstag den 26. d. M. Morgens 9 Uhr findet im
Schuhmann'schen Saale hierselbst eine Haupteonferenz statt.
Zu derselben lade ich die der Inspection angehörigen Herren
Lehrer und Local ˖Schulinspectoren hiermit ergebenst ein.
Saarbrücken, den 12. April 1883.
Der Königl. Kreis⸗Schulinspector
Dr. Rachel.
Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
In Folge Anordnung der Königlichen Regierung zu
Trier werden die Herren Impfärzte des Kreises darauf
vufmerksam gemacht, daß mir vierzehn Tage vor der beab⸗
ichtigten Impfung bezw. Revision Zeit und Ort jedes ein⸗
zelnen Impftermins schriftlich anzuzeigen ist.
Die Herren Bürgermeister wollen den Herren Impf⸗
Aerzten Ihres Bezirks die vorstehende Vekanntmachnna zur
Kenntniß vorlegen.
Saarbrücken, den 13. April 1883.