Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Mit der „Provinzial⸗Correspondenz“ als Beilage.

die 4 gesoaltene
Petitzeile

Ar. LAM.

Montag April.

1883.
nahme“ oder Lotterie-Komtor“ bezeichnenden Privat Ver⸗
käufern von Loosen einerseits und den Königlichen Lotterie-Einnehmern
 andererseits aber machen wir darauf aufmerk⸗
sam, daß die letzteren allein als „Königliche Lotterie-Ein—
nahmen“ oder „Königliche Lotterie-Einnehmer“ sich nam—
haft machen.
Berlin, den 8. Juli 1882.
Koͤnigliche General⸗Lotterie⸗Direktion.
Dammas. Lilienthal.

Bekanntmachung der Centralbehörden.
Die am 1. April d. J. fälligen Zinsen der Preu—
zischen Anleihen werden bei der Staatsschulden-Tilgungs
asse hierselbst, Oranienstraße No. 94, bei den Regierungs—
Hauptkassen, den Bezirks-Hauptkassen der Provinz Hannover
und bei der Kreiskasse in Frankfurt am Main schon vom 20.
ds. Mts. ab täglich, mit Ausnahme der Sonn und Festtage
und der Kassenrevisionstage, in den gewöhnlichen Geschäftsstunden
 gegen Ablieferung der Zinsscheine gezaählt.
Die Zinsscheine sind, nach den einzelnen Schuldgattungen
und Werthabschnitten geordnet, mit einem Verzeichaiß vor—
zulegen, welches die Stückzahl und den Betrag der ver—
chiedenen Werthabschnitte angeben, aufgerechnet und vom
Inhaber unter Bezeichnung seiner Wohnung unterschrieben
ein muß.
Berlin, den 12. März 1883.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
Sydow. Hering. Merleker. Michelly.
Warnuna.

α

— 22

Bekanntmachungen der Vrovinzial-Behörden.
Nach Maßgabe der von dem Herrn Minister der geist⸗
lichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten unter
dem 15. October 1872 erlassenen Vorschriften wird vom 5.
his 7. April d. Is. die Prüfung für die Aufnahme in
»as katholische Lehrererinnen-Seminar zu Saarburg statt—
inden. Katholische Schulamts-Präparandinnen, welche
»is zum 1. Mai d. Is. das 16. Lebensjahr vollendet ha—
»en und die Aufnahme in das Seminar' in Saarburg
vünschen, haben sich zu dieser Prüfung spätestens bis zum
20. März er. bei dem Seminar-Direktor Müuch in Saar—
durg zu melden und ihrer Meldung beizufügen:
J. das Taufzeugniß (Geburtsschein),
2. einen Impfschein, einen Revaccinationsschein und ein
Besundheits-Attest, ausg estellt von einem zur Führnung eines
Dienstsiegels berechtigten Arzte;
3. diejenigen Aspirantinnen, welche unmittelbar von
einer anderen Lehranstalt kommen, ein Führungsattest von
dem Vorstande derselben, die anderen ein solches von der
Polizeibehörde und demjenigen Kreis-Schul-Inspektor, in
Jessen Bezirk sie wohnen oder ihre Ausbildung erhalten;
4. die Erklärung des Vaters oder an dessen Stelle
—
der Aspirantin während der Dauer ihres Seminar-Cursus
gewähren werde, mit der Bescheinigung der Ortsbehörde.
haß er über die dazu nöthigen Mittel verfüge.
Ueber die Zulassung zu der Aufnahme-Prüfung wird
den Aspirantinnen demnächst von dem Seminar-Direktor
Münch Mittheilung zugehen.
Die zur wirklichen Aufnahme ausgewählten Präpa—
randinnen haben bei derselben unter Mitverpflichtung ihrer
Väter resp. deren Stellvertreter einen Revers auszustellen,
nhalts dessen sie nach Beendigung ihrer Ausbildung in
»em Seminar jede von der Königlichen Regierung, für deren
Bezick ihre Aufnahme in das Seminar stattgefunden hat,
hnen übertragene Schulstelle zu übernehmen und miudestens
drei Jahre zu verwalten, im Weigerungsfalle aber, sowie
im Falle der durch ihre Führung veranlaßten oder der nicht

In Läden und Geschäften, welche als Lotterie-Komtor,
Lotterie-Einnahme oder Lotterie Kollekte bezeichnet sind und
deren Inhaber sich als Lotterie-Einnehmer resp. Kollekteure
bezeichnen, werden Loose der Preußischen Klassen-Lotterie
ind Antheilscheine auf solche Loose, oft unter Benennung als
Antheilloose, für Preise angeboten, welche die im Lotterie—
plan bestimmten Preise sehr weit übersteigen und ferner
aoch dadurch erhöht werden, daß in den Antheilscheinen
elbst die Verkäufer derselben hohe Gewinn-Abzüge für sich
ausbedingen.
Die Antheilscheine begründen niemals Ansprüche an die
aterie Verwaltuns auf Looseerneuerung und auf Gewinn⸗
ahlung.
Bilelfache gerichtliche Verurtheilungen von Loosantheil⸗
schein⸗ Verkaufern haben herausgestellt, daß solche Verkäufer
häufig betrügerisch verfahren, indem sie die Loose, auf welche
sie Antheile verkaufen, nicht besthen oder auf wirklich be—
essene Loose viel mehr Antheilscheine ausgeben, als der
Amfang ihres Loosebesitzes erlaubt, oder endlich indem sie
chrerseits erhobene größere Gewinne unterschlagen und mit
denselben veischwinden.
Zur Unterscheidung der Loosantheilscheine von den
ächten Loosen machen wir darauf aufmerksam, daß die letz⸗
teren stets einen Stempel mit der inneren Umschrift „Kgl.
Pr. Gen. Lotteriedirekt.“ und die gedruckte Unterschrift
Königl. Preuß. Genexal-Lotterie-Direition“ tragen.
Zur Unterscheidung zwischen den sich als Lotterie-Ein⸗
nehmer benennenden und ihr Geschäst als „Lotterie⸗Ein⸗
            
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