daß mit dieser Frist der Anspruch auf Zulassung zu jener
Prüfung verloren geht.
Koblenz, den 18. Januar 1883.
Koͤnigliches Provinzial⸗Schul⸗-Collegium.
Frhr. von Berlepsch
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Der evangelische Ober-Kirchenrath hat durch Erlaß vom
20. Juni v. Is. P. O. 2886 die Abhaltung einer einmaligen
Tollekte in den evangelischen Kirchen der Rheinprovinz zu
BGunsten der evangelischen Gemeinde Herchen, Kreissynode
Mülheim a. R. behufs Deckung ihrer Kirchenbauschuld ge—
nehmigt, und ist seitens des Königlichen Konsistoriums der
Rheinprovinz der Termin für diese Sammlung auf den
Sonntag Laetare, den 4. März d. J. festgesetzt worden.
Die Königlichen Steuerkassen werden hiermit ange—
wiesen, die eiugehenden Erträge in Empfang zu nehmen
und an die Communal-Justituten-Kasse hierselbst abzuführen.
Eine Darstellung der Verhältnisse, welche die Bewilligung
der Collekte begründen, gelangt durch das kirchliche Amts
blatt zur Veröffentlichung.
Trier, den 12. Februar 1883.
Bekanntmachung anderer Behörden.
Steckbrief.
Gegen die flüchtige Susanng Schmidt, 17 Jahre alt—
Dienstmagd, geboren zu Gersweiler, wohnhaft zu Erlen,
brunn, Bezirksamt Pirmasens, zuletzt aufhaltsam zu St. Jo—
hann, ist die Untersuchungshaft wegen Betrugs verhängt.
Es wird ersucht, dieselbe zu verhaften und dem König—
ichen Amtsgerichte zu Saarbrücken vorzuführen.
Saarbrücken, den 28. Februar 1883.
Der Königliche Erste Staatsanwalt.
Vattberg.
Steckbrief.
Begen den Schneider Conrad Walter aus Friedrichsthal,
48 Jahre alt, zuletzt zu Saarbrücken wohnhaft, wel⸗
cher flüchtig ist, ist die Untersuchunashaft wegen Betrugs
verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und dem Köniqg⸗
lichen Amtsgerichte zu Saarbrücken vorzuführen.
Saarbrücken, den 24. Februar 1883.
Der Königliche Erste Staatsanwalt.
Vattberg.
Da der Geburtstag Sr. Majestät unsers Kaisers und
Königs in diesem Jahre auf den Gründonnerstag fällt, so
ist gemäß Anordnung der Königlichen Regierung die Fest—
feier in den Elementarschulen des Bezirks nach Maßgabe
der Circular⸗Verfügung vom 21. April 1857 (Speicher pag.
142) am 15. März zu halten. Die Herren Local⸗-Schul-Inspektoren
und Lehrer der unterfertigten Inspektion werden
von dieser Anordnung in Kenntniß gesetzt.
Saarbrücken, den 1. März 1883.
Koͤnigl. Kreis-Schulinspektion.
Dr. Rachel.
Durch Circularverfügung vom 10. Februar er. ordnet
die Königliche Regierung an. daß die Local⸗Schulinspek.
oren diejenigen Kinder, welche wegen Fortziehens von
einem Orte die Schule verlassen, der Ortspolizeibehörde
nahmhaft zu machen haben; diese wird dann die Ortspoli—
‚eibehörde derjenigen Gemeinde, in welche die Kinder über—
zehen, auf die Schulpflicht derselben aufmerksam machen.
Die Herren Local-Schulinspektoren werden auf diese
im Regierungs-Amtsblatte publizirte Verfügung im Auf—
trage Königlicher Regierung hiermit hingewiesen.
Saarbrücken, den 1. März 1883.
Koͤnigl. Kreis⸗-Schulinspektion.
Dr. Rachel.
Der Kaufmann Franz Stiewing zu Aalen in Württem—
berg beabsichtigt auf seinem Grundstücke ParzellNr. 145
und 146 in Flur 11 hiesigen Bannes, an der Rußhütter—
Straße gelegen, eine Harzoöl⸗-Fabrik zu erbauen.
Dieses Vorhaben wird mit dem Bemerken zur öffent—
lichen Kenntniß gebracht, daß Zeichnung und Beschreibung
zu dem Projecte in meinem Amtslocale zu Jedermanns
Finsicht offen liegen, und daß etwaige Einsprüche gegen die
Ausführung der Anlage binnen 14 Tagen bei mir anzu—
bdringen sind.
Diese Frist nimmt ihren Anfang mit Ablaufzdest Tages,
an welchem die diese Bekanntmachung enthaltende Nummer
des Regierungs-Amtsblattes ausgegeben worden, und ist
für alle Einwendungen, welche nicht privatrechtlicher Natur
sind, präklusivisch.
Malstatt-Burbach, den 28. Februar 1888.
Der Bürgermeister
Meyer.
Die Herren Bürgermeister des diesseitigen Kreises
verden hierdurch ergebenst ersucht, mir im Laufe des März
cr. e in Verzeichniß sämmtlicher in ihren Bezirken vorhandenen
Gemeinde- und Privat-Zuchtstiere und Zuchteber behufs
störung derselben zukommen zu lassen.
St. Johann, den 27. Februar 1883.
Dr. Heinen,
Kreis⸗Thierarzt.
Bekanntmachung des Landraths-Amtes.
Unter Hinweis auf die Allerhöchste Ordre vom 26.
Februar 1837, betreffend die Untersagung von Lustbar—
keiten in der Charwoche, ist höhern Orts angeordnet worden,
daß auch an dem in diesem Jahre in die Charwoche fal—⸗
lenden Geburtstage Sr. Majestät des Kaisers und Königs
das für die Charwoche bestehende Verbot von Bällen und
ähnlichen Lustbarkeiten aufrecht erhalten werde.
Demzufolge wird gleichzeitig die Verlegung der nach
der Polizei-Verordnung vom 28. Januar 1860 (Amtsblatt
1860 S. 38) am Königs-Geburtstage gestatteten Tanzlust⸗
barkeiten auf Sonnabend den 17. Maͤrz für den ganzen
kreis genehmigt.
Saarbrücken, ben 28. Februar 1888.
Personal-Chronik.
Versetzt ist; der Postverwalter Maurer von Heus—
weiler nach Völklingen.