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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken. —
Mit der „Provinzial⸗Correspondenz“ als Beilage.
Montag, 15. Oktober.
die 4 Jejpaltene
Petitreile
jährlich 2z Mark
sowohl hier als
ruswärts bei den
Postanstalten.
F r. 42.
1883.
Bekanntmachung der Central-Behörden.
Bei der heute öffentlich bewirkten 29. Serien-Verloo—
sung der Staats ⸗Prämien-Anleihe vom Jahre 1855 sind die
35 Serien: 66, 86, 89, 95, 122, 313, 375, 435, 462,
478, 597, 629, 686, 694, 736, 744, 822, 872, 926, 944,
965, 1000, 1049, 1067. 1122, 1151, 1168, 1193, 1320,
1327, 1352, 1410, 1431, 1455 und 1467 gezogen worden.
Die zu diesen Serien gehörigen 3500 Schuldverschreib—
ungen und die für dieselben am 1. Aprihek. J. zu zahlen—
den Prämien werden am 15. Januar k. J. und die folgen—
den Tage öffentlich ausgeloost werden.
Berlin, den 15. September 1883.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Hering.
die Obligationen nebst Zinsscheinen und Zinsscheinanwei—
sungen einer dieser Kassen schon vom 1. Dezember d. J. ab
eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden-Tilgungskasse
zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Fest—
tellung vom 31. Dezember 1883 ab die Auszahlung bewirkt.
Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich mit
abzuliefernden Zinsscheine wird von dem zu zahlenden
Kapitalbetrage zurückbehalten.
Vom 1. Januar 1884 ab hört die Verzinsung dieser
Obligationen auf.
Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, noch
rückständigen Obligationen des 393 0,60igen Anlehens von
1844, gekündigt durch die 38. Verloosung zum 31. Dezember
1882, abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe III Nr. “s und
Anweisungen zur Reihe IV.
Lit. B. Nr. 112, 148, 183, 200 zu je 5300 Fl.
hierdurch mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzin—
sung derselben bereits mit dem 31. Dezember 1882 aufge—
hört hat.
Formulare zu den Quittungen werden von den ge—
dachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin, den 15. September 1888.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Hering.
Bei der heute in unserem Sitzungszimmer vor Notar
und Zeugen stattgehabten Ausloosung der am 81. Dezember
1883 zur Rückzahlung gelangenden Prioritäts-Obligationen
der Taunus-Eisenbahn sind folgende Nummern gezogen
worden:
. von dem 394 prozentigen Anlehen von 1844,
— 89. Rückzahlungsrate —
Lat. A. zu 1000 Fl. Nr. 7, 17, 101, 149, 180, 215,
224, 225, 243 und 246.
Lit. B. zu 500 Fl. Nr. 46, 104, 105, 116, 186, 171.
177, 213, 232, 238 und 257.
Lit. O. zu 250 Fl. Nr. 6, 53, 79, 103, 141, 184, 303.
338, 348, 887 und 897.
2. von dem 4 prozentigen Anlehen von 1862,
— 21. Rückzahlungsrate —
Lit. A. zu 1000 Fl. Nr. 48, 99 und 226.
Lit. B. zu 500 Fl. Nr. 21, 127, 191, 323, 837 und
390
Bekanntmachung des Königl. Regierungs—
Präsidenten.
An Stelle des verstorbenen Oberforstmeisters Nobiling
ist der zum Ober-Forstmeister und Mit-Dirigenten einer
Regierungs-Abtheilung für Domänen und Forsten beför—
derte bisherige Forstmeister Schäffer zu Coblenz dem hie—
sigen Regierungs-Collegium überwiesen und am 2. d. Mts
in dasselbe eingeführt worden.
Trier. den 2. Oktober 1888.
Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung
gekündigt, den Kapitalbetrag vom 81. Dezember 1883 ab
bei der Staatsschulden-Tilgungskasse hierselbst, Oranien—
straße 94, gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen
nebst den dazu gehörigen, nach dem 81. Dezember 1888
fällig werdenden Zinsscheinen und zwar: von dem Anlehen
von 1844, Reihe III Nr. 6 bis 8 nebst Anweisungen zur
Reihe JIV und von dem Anlehen von 1862, Reihe II Nr.
4bis 20 nebst Anweisungen zur Reihe III, zu erheben.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr
Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und
der letzten drei Geschäftstaäge jeden Monats. Die Einlö—
sung geschieht auch bei der Hauptkasse der Königlichen Eisen—
bahn-Direktion zu Frankfurt a, M. und bei der Königlichen
Kreiskasse daselbst, sowie ferner bei den Königlichen Regier—
ungs⸗ und Bezirks-Hauptkassen. Zu diesem Zwecke können
Bekanntmachung der Könial. Regierung.
Bekanntmachung betreffend die Verloosung von Schuldverschreibungen der
Staats-Anleihe von 1850, 1852 und 1853
In Nr. 39 unseres Amtsblattes vom 27. v. Mis.
ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung der Staats⸗
schulden vom 17. v. Mts. über die an demselben Tage
bewirkte Verloosung von Schuldverschreibungen der Staats⸗
Anleihen von 1859, 1852 und 18853 veröffentlicht worden.
Exemplare der Nummerliste sind sowohl dem Amts—
blatte beigefügt, als auch in dem Kassenlokale unserer Haupt⸗