Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

155

Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
Terminkalender für den Monat Oktober 1833.

* 2381
5125 Beamte, Die Erledigung
— welche anordnende
373 berichten haben. Verfügung.

Sämmtliche Herren
Bürgermeister.
desal.

19. September 1870,
Nr. 3329.
21. September 1831,
Nr. 4522.
20. Januar 1880,
Nr. 16.
20. Februar 1880,
Nr. 488.

desgl.

Sämmtliche Herren
Bürgermeister excl.
Saarbrücken und
St. Johann.
Sämmtliche Herren
Steuer⸗Empfänger.
Sämmiliche Herren
Bürgermeister.

3.

25. Mai 1877,
Nr. 3485
17. Oktober 1880,
Nr. 5011 u. 28. Juli 1881
Nr. 31383.
I4. Sept 1882, Nr. 3504
und 11. Juni 1883 Nr. 2164
3. Mai 1880,
I. B. 5002.

— *

72

10.

Sämmtliche Herren
Steuer-Empfänger.
desql.

9 110. Sämmtliche Herren
Bürgermeister.
101 10. Communal-⸗Oberfoörster

30. November 1878,
Nr. 5376.
14. August 1878,
Nr. 3730.
20. Februar 1880,
Nr. 488 und
13. Oktober 1881,
Nr. 4772.

11

10.

Die Herren Bürger⸗
meister zu Saarbrücken
und St. Johann sowie
der Herr Kreis-Bau—
meister Benzel hier.
Sämmtliche Herren
Gemeinde-Einnehmer
Sämmtliche Herren
Bürgermeister.
desql.

12

12.

13113.

22. Juli 1882,
Nr. 2785.
3. November 1873,
Nr. 6530.
21. August 1860,
Nr. 3542.
9. August 1876,
M. J. Nr. 894.
17. Oktober 1880,
Nr. 5011.
Februar 1880,
Nr. 604

1413.

15113.

desgl.
desgl.

161138.

17

20.

desal.

Bekanntmachung anderer Behörden.
Nach den bestehenden Vorschriften hat jeder Landbrief—
träger auf seinem Bestellgange ein Annahmebuch mit sich
zu führen, welches zur Eintragung der von ihm augenomme.
uen Sendungen mit Werthangabe, Einschreibsendungen, Post—
anweisungen, gewöhnlichen Packeten und Nachnahmesend—
ungen dient. Will ein Auflieferer die Eintragung selbst
bewirken, so hat der Landbriefträger demselben“ das Buch
borzulegen. Bei Eintragung des Gegenstandes Seitens
des Landbriefträgers muß dem Absender auf Verlangen

Gegenstand.

Amtsblattbedarf.

Nachsuchung von Gewerbescheinen zum Hausirhandel.

Anzahl der Geburten und Sterbefälle des verflossenen
Quartals.
Uebersendungen der erforderlichen Angaben an den Herrn
Kreis Baumeister zur Aufftellung der Nachweisung
der ausgeführten und in Angriff genommenen Ver—
messungsarbeiten.
Einreichung der Quartal-Abschlüsse von den direkten Steuern.
Zählkarten über stattgehabte Brände.

Nachweisungen A und B über Mahnungen und Zwangsvollstreckungen
 wegen Klassensteuer-Rückständen.
Nachweisung der pro 1. April bis Ende September nicht
zur Verausgabung gekommenen staatlichen Zulagen
füc das Elementarschulwesen.

Unfälle in gewerblichen Anlagen.
Nachweisung des erlegten Schwarzwildes.
Nachweisung der Vermessungsarbeiten.

Nachweisungen J und II der zur Zwangsvollstreckung über⸗
wiesenen Gemeindesteuern und Schulgeldrückst ände.
Gewährung von Unterstützungen an Wistwen und Waisen
von Polizeibeamten.
Bericht über das muthmaßliche Ergebniß der Ernte.
Nachweisung der als unabkömmlich zu bezeichnenden Beamten.
Bedarf an Zählkarten über Brände.

Nachweisung der Niederländischen Staatsangehörigen.

durch Vorlegen des Buches die Ueberzeugung der stattge—
habten Eintragung gewährt werden.
Durch die Eintragung in das Annahmebuch des Land⸗
briefträgers ist der Beweis der geschehenen Uebergabe der
Sendung an den Landbriefträger erbracht und es liegt da⸗
hser im eigenen Interesse der Correspondenten, entweder die
Fintragung selbst zu besorgen oder doch unbedingt darauf
zu achten, daß dieselbe durch den Landbriefträger bewirkt wird.
TDrier, den 9. September 1883.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.
J. V. Goldschmidt.
            
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