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Auf Grund des 8 6 der Ferien-Ordnung für die Ele—
mentarschulen des Regierungsbezirks Trier vom 5. Mai 1872
Kreisblatt von 1877 Seite 177) wird für die Schulen des
ländlichen Theiles des hiesigen Kreises und in der Stadt
Malstatt Burbach der Beginn der Herbstferien auf
Montag, den 17. September ds. Is.
festgesetzt.
Dieselben schließen mit dem Sonnabend der 4. Woche
also am 18. Oktober ds. Is.
Saarbrücken, den 21. August 1883.
Bekanntmachung anderer Behörden.
Kirchendiebstahl.
Am 1. August er. Nachmittags zwischen 1 und 2 Uhr
sind aus der Sakristei der Kirche zu Schwalbach die Kuppe
eines Kelches nebst Kelchtellerchen (Patene) und Kelchlöffel—
chen gestohlen worden. Die Kuppe, in Tulpenform, ist mit
einem frei beweglichen Körbchen versehen, welches durch
Arabesken von Trauben und Aehren in durchbrochener Ar—
beit gebildet wird. Am untern Ende befindet sich ein Stab
nebst Schraubengewinde, wodurch sie au dem Fuß des Kelches,
welchen der Dieb zurückgelassen hat, festgeschraubt wird—
Die Gegenstände waren von Silber und frisch vergoldet.
Der That verdächtig ist ein Mann im Alter von etwa
30 Jahren, mit blonden Haaren, blondem kurz em Soppel⸗
bart, grauen stechenden Augen, spitzer Rase und rothem auf—
gedunsenem Gesicht. Bekleidet war derselbe mit grauer halb—
wollener Joppe und Hose, blauem rothgestreiftem Hemde
und schwarzseidener Mütze. Er trug einen eichenen Stock
und gab vor, Ragelschmied aus Koblenz zu sein. Es wird
gebeten, auf vorbezeichnetes Individuum zu vigiliren und
dasselbe im Betretungsfalle mir oder dem nächsten Amis—
gericht vorzuführen.
Vor dem Erwerbe der oben beschriebenen Gegenstände
wird gewarnt und um sofortige Anzeige beim Versuche, di—
selben zu veräußern, gebeten.
Saarbrücken, den 20. August 1883.
Der Königliche Erste Staatsanwalt.
J. V.
Rukser.
Buszug aus der Vacanzenliste
für MilitagirAnwärter.
Dic Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Laufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein: wann? wo? be
welcher Behörde? 8) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Bezeichnunc
der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden. 5) Daue
der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit. 6) Ob die An—
sttellung auf Lebenszeit oder auf Kundigung erfolgt. 7) Betrag de
zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Gehaltsabzüge gedecdh
werden kann. 8) Einkommen der Stelle. Ob Aussicht auf Ver
vesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen.
1. 2) sogleich, Brohl, Postamt, 8) ständiger Posthilft
bote im Landdriefbestellungsdienste, 4) Elementarkenntnisse
kräftige Gesundheit, 5) —, 6) auf sofortige Kündigung
7) 200 M., kann durch Abzüge von den Tagegeldern ge
bildet werden, 8) 1,60 A. Tagegelder, 9) ja, wenn di
Dienstleistungen vermehrt werden.
2. 2) sofort, Kirchberg (Hunsrück), Poftamt, 8) Privat
postfuhßbote, 4) Elementarkenntnisse, körperliche Rüstigkeit
5) —, 6) auf Kündigung, 7) keine, 8) 474 M jährlich
9) unter Umständen bei Vermehrung der Leistungen.
3. 2) 1. Oktober 1888, Freiherr A. von Oppenheim'
sches Kinderhospital, Bürgermeisterriamt Köln, 8) Hausknecht,
9) nüchtern und gesund, 5) —, 6) auf vierwöchentliche
Kündigung, 7) keine, 8) freie Wohnung und Beköstigung
nebst 25 A. pro Monat, 9) nein
Saarbrücken, den 27. August 18883.
Der Königliche Landrath Freiherr von Richthofen.
Heffentlicher Anzeiger.
Landwirkschafklicher Verein!
Zur Wahl eines Vorsitzenden der Lokalabteilung
Saarbrücken an Stelle des ausgeschiedenen Herrn Ober—
Regierungsrates von Geldern, beehre ich mich die
Mitglieder zu einer Versammlung im Rheinischen
Hofe in St. Johaun auf Samstag den 1. September,
morgens 11 Uhr einzuberufen.
Der stellv. Vorsitzende
G. BRruci.
Professor Mr. — ———
Natur⸗Strickwolle,
nicht eingehend und sehr zu empfehlen bei Schwitzen der
Füße. WilIheIm Hofsimann.
Strumpf⸗-Strickerei und Wollhandlung.
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Redaction des nicht-amtlichen Theils Druck und Verlaa von Gebrüder Hofer in Saarbrücken