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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken.
Mit der „Provinzial⸗Correspondenz“ als Beilage.
Dienstag, 2. Januar.
—W
Bekannimachungen der Königl. Regierung.
Die von uns unter dem 6. d. M. erlassene An—
weisung für den Nachrichtendienst bei Hochwasser der Saar
im Regierungs-Bezirke Trier bringen wir bierdurch zur
zffentlichen Kenntniß.
Trier, den 18. Dezember 1882.
1883.
c. der Schleusenmeister zu Louisenthal an die Fähre
daselbst,
der Schleusenmeister zu Völklingen an den Orts⸗
vorsteher in Wehrden und an den Bürgermeister
in Völklingen,
der Schleusenmeister zu Bous an die Fähre daselbst
und an die Direktion der Wadgasser Glashütte
abzuschicken. Die Fährmeister der genannten Fähren haben
die erhaltene Rachricht sofort an den nächsten Ortsvorsteher
bezw. Bürgermeister abzugeben, damit letztere die in ihrer
Bürgermeisterei belegenen sonstigen Fähren, sowie den durch
das Hochwasser in Miitleidenschaft gezogenen Ortschaften
odon dem zu erwartenden Hochwasser durch Ausschellen
Nachricht geben.
Bei diesem Nachrichtendienst hat der Ortsvorsteher
von Güdingen durch Boten den Ortschaften Bübingen und
Brebach,
der Bürgermeister von Malstatt dem Orte Burbach
und dem Hüttenwerke,
der Bürgermeister von Völklingen deͤm Hüttenwerke
daselbst Mittheilung zu machen.
II. Die Königlichen Landräthe zu Saarbrücken, Saar⸗
louis, Merzig und Saarburg haben, soweit nach vorstehen—
der Anordnung die Mittheuungen nicht durch die Wasser⸗
bau-Verwaltung erfolgen, nachstehende Ortschaften auf tele—
graphischem Wege oder durch Boten vom Stand des Hoch—
wassers in Kenntniß zu setzen und die Bürgermeister be—
ziehungsweise Ortsvorsteher anzuweisen, daß die Wasser—
—D——
Ausschellen zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden:
A. Der Kal. Landrath zu Saacbhrücken die
Ortschaften
2
Anweisung für den Nachrichtendienst bei Hochwasser an
der Saar im Regierungs-Bezirke Trier.
Sobald die Saar am alten Pegel zu Saarbrücken die
Höhe von — 8,5 merreicht hat und noch im Steigen be—
griffen ist, oder wenn außergewöhnliche Anschwellungen
der oberen Saar an die Bau⸗Inspection in Saarbrücken
gemeldet werden, benachrichtigt der Kreis-Bau-Inspector in
Saarbrücken auf telegraphischem Wege in nachstehender
Reihenfolge:
1. die Schleusenmeister zu Güdingen, Louisenthal, Völk—
lingen, Bous und Ensdorf, sowie den Wasserbau—
Aufseher zu Bous;
die Königlichen Landräthe zu Saarlouis, Merzig und
Saarburg;
3. die Königl. Commandantur der Festung Saarlouis;
4. die Königl. Bau⸗Inspectoren zu Werzig und Trier;
5. den Königl. Regierungs- und Baurath zu Trien
53 die Gruben-Verwaltung der Vrivatkohlenarube zu
Hostenbach;
ferner schriftlich
l. den Schleusenmeister und Wasserbau-Aufseher zu Saar—
brücken,
den Königl. Landrath zu Saarbrücken,
die Bürgermeister der Städte Saarbrücken und St—
Johann,
4. die Königliche Bergwerks-Direktion zu Saarbrücken,
5. das Königliche Eisenbahn-RBetriebs-⸗Amt zu Saar—
brücken.
Sobald die Saar am alten Pegel zu Saarbrücken
den Hochwasserstand von — 4,5 merreicht und stark im
Steigen ist, so daß ein Außergewöhnliches Hochwasser
zu erwarten steht, hat der Bau-Inspector in Saarbrücken
die vorbezeichneten Behörden und Beamten hiervon sogleich
wiederholt zu benachrichtigen und denselben täglich telegra—
phische bezw. schriftliche Mittheilung zu machen, bis ein
Fallen des Wassers eintritt.
Eine Abschrift der erhaltenen Depesche beziehungsweise
Zuschrift hat sofort:
IJ. a. der Schleusenmeister zu Güdingen an die Fähre
zu Güdingen,
der Schleusenmeister zu Saarbrücken an die Fähre
zu Malsltaft.
Hanweiler,
Rilchingen,
Kleinblittersdorf,
St. Arnual,
Gersweiler und
Fürstenhausen.
Kgl. Landrath zu Saarlouis
den Bürgermeister zu Saarlouis,
zu Fraulautern,
Ortsvorsteher zu Roden,
Bürgermeister zu Wallerfangen,
5) „Orrtsvorsteher zu Pachten,
6) „Buürgermeister zu Rehlingen und
7) „Ortsvorsteher zu Fremmersdorf.
D. Der Kgl. Landrath zu Merzig
1) den Bürgermeister zu Merzig,
2) den Ortsvorsteher zu Mechern,
30 zu Besseringen,
2 Dreisbhbach
B. D