Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Erscheint jeden
Montag.

Saarbrücker

Juertidne—
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Kreis⸗

Blatt.

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Amtliches Anzeigeblatt für d den Kreis Saarbrücken.
Mit der „Provinzial⸗Correspondenz“ als Beilage.

Montag, 23. Januar 1882.
anij papiere oder an eine der inzi i
genannten Provinzial⸗Kassen mit—
Bekanntmachungen der Königl. Regierung. c ene ue
—— un — —— zu Berlin, 21. November 1881.
en Prior ⸗ igationen der nster⸗Hammer Ei n.
Die Zuresqc ug Reihe V. Rohnr Hauptverwaltung der Staatsschulden.
ie Zinsscheine Reihe .No. is zu den
Prioritäts-Obligationen der Münster-⸗Hammer Eisenbahn Sydow. Hering. Merleker. Michelly.
über die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1882 bis hend wird hiermit
831. Dezember 1885 nebst den Anweisungen zur Abhebung licherVhrsttannhe Dee rimnschuns ird hiermit zur öffent
der Reihe VII werden vom 1. Dezember d. J. ab von
der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92 Die Herren Landräthe werden gleichzeitig veranlaßt,
unten rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Aus- dieselbe, soweit es unentgeltlich geschehen kann, auch durch
nahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Ge— die Kreisblätter zur Kenntniß des Publikums zu bringen.
schäftstage jeden Monats ausgereicht werden. Trier, den 26. November 1881.

AMr. A.

1882.

— —

Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in
Empfang genommen, oder durch die Regierungshauptkassen,
die Bezirkshauptkassen in Hannover, Osnabrück und Lüue—
burq oder die Kreiskasse in Frankfurt a. M. bezogen werden.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachungen vom
12. April v. Is. J. B* 4225 und vom 28. dess. Mts.
I. B. 4641 (Amtsblatt Nr. 16 vezw. 17) bringen wir hier—
mit zur öffentlichen Kenntniß, daß der Herr Ober-Präsident
der Rheinprovinz mittelst Erlasses vom 28. v. Mts. Nr.
10242 ausnahmsweise die Frist zur Abhaltung der Behufs
Aufbringung der Mittel für den Neubau einer evangelischen
Kirche zu Puderbach, im Kreise Neuwied, bei den evan—
gelischen Bewohnern der Rheinprovinz bewilligten Haus—
collekte für diejenigen Städte ꝛc., in welchen die Collekte
noch nicht hat zur Ausführung gebracht werden können,
und zwar für die Städte Bonn, Köln, Trier, Saarbrücken,
St. Johann und Umgegend, Viersen und Wülfrath und
Umgend bis zum 1. Februar d. Is. verlängert hat.
Trier, den 4. Januar. 1882.

Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht,
hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die
zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Talons mit
einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare
ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte
No. 2 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher
der Talons eine numerirte Marke als Empfangsbeschei—
nigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine aus—
drückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzusegen. Im
letzteren Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar
mit einer Empfangsbescheinigung versehen sofort zurüg.
Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Aus—
reichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspapiere
sich mit den Inhabern der Talons nicht einlassen.

Der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz hat durch
srlaß vom 8. November v. J. Nr. 9014 dem katholischen
Kirchenvorstande zu Nemmenich, im Kreise Euskirchen, die
Erlaubniß ertheilt, behufs Aufbringung der Mittel für den
Neudau einer katholischen Kirche daselbst eine Hauskollekte
bei den katholischen Bewohnern der Rheinprovinz in der
Zeit vom 1. Januar bis Ende Dezember d. J. durch De—
putirte aus der genaunten Gemeinde abhalten zu lassen.
Wir bringen dies mit dem Bemerken zur öffentlichen
Kenntniß, daß mit Abhaltung der Collekte für den dies—
seitigen Bezirk
1. Joseph Schmitz, 2. Jacob Schleiffer, 3. Heinrich
Linden, 4. Johann Fischer, 5. Heinrich Schörtz, 6. P. J.
Grohn, 7. Joseph Odenbach, 8. Heinrich Mies, alle aus
Nemmenich, beauftragt worden sind.
Trier, den 6. Januar 1882.

Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten
Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Talons mit
einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Ver—
—RDV
sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zins—
scheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeich—
nissen sind bei den gedachten Provinzialkossen und den
von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern
zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Prioritäts-Obligationen bedarf
es zur Erlangung der neuen Zinsschein-Reihe nur dann,
wenn die Talons abhanden gekommen sind; in diesem Falle
sind die Prioritäts-Obligationen an die Kontrolle der Staats—
            
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