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Saarbrücker
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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken.
Mit der „Provinzial⸗Correspondenz“ als Beilage.
Montag, 3. April 1882.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe IV zur
Preußischen konsolidirten 42/3 prozentigen Staatsanleihe und
der Reihe VI zur Staatsanleihe v. J. 1862.
Die Zinsscheine Reihe IV Rr. 1 bis 8 zu den Schuld⸗
verschreibungen der Preußischen konsolidirten As prozentigen
Staatsanleihe für die Zeit vom 1. April 1882 bis 31.
Maärz 1886 nebst den Anweisungen zur Abhebung der
Reihe Vsowie die Zinsscheine der Reihe VI Nr. 1 bis 8
zu den Schuldverschreibungen der Preußischen Saatsanleihe
d. J. 1862 für die gleiche Zeit nebst den Anweisungen
zur Abhebung der Reihe VII werden vom 18. Februar
d. J. ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst,
Oranienstraße 92 unten rechts, Vormittags von 9 bis 1
Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtäge und der drei
letzten Geschäftstage jeden Mounats ausgereicht werden.
Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in
Empfang genommen oder durch die Regierungs-Hauptkafsen,
die Bezirks-Hauptkassen in Hannover, Osnabrück
und Lüneburg oder die Kreiskasse in Frankfurt a. M. be—
zogen werden.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht,
hat derselhen persönlich oder durch einen Beauftragten die
zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Talons und
zwar getrennt nach den Anleihen und bei der konsolidirten
Anleihe wiederum getrennt nach Thaler- und Warkwährung
mit je einem Verzeichniß zu übergeben, zu welchem For—
mulare ebenda und in Hamdurg bei dem Kaiserlichen Post⸗
amte Ni. 2 unentgeltlich zus haben sind. Genügt dem
Linreicher der Talons eine numerirte Marke als Empfangsvescheinigung,
so ist das Verzeichniß einfach, wünschter
eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzu—
legen. In letzterem Falle erhalten die Einreicher das eine
Exemplar mit der Empfangsͤbescheinigung vefehen sofort
zurück. Die Marke oder Emp angsbescheinigung ist bei
der Ausreichung der neuen Zinsscheine zuͤrückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Siaatspapiere
sich mit den Inhabern der Talons —XL
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten
Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Talons
mit einem doppelten Verzeichniß einzureichen. Das eine
Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen,
sozleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zins—
scheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeich—
nissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und von den
Königlichen Regierugen in den Amtsblautern zu bezeichnenden
sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es
zur Erlangung der neuen Zinsschein-⸗Reihe nur dann, wenn
die Talons abhanden gekommen sind, in diesem Falle sind
Ir. LAM.
1882.
die betreffenden Schuldverschreibungen an die Kontrolle
der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzial—
kassen mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 27. Januar 1882.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
Sydow. Hering. Merleker. Michelly.
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffent—
lichen Kenntniß gebracht.
Die Herren Landräthe werden gleichzeitig veranlaßt,
dieselbe, soweit es unentgeltlich geschehen kann, auch durch
die Kreisblätter zur Kenntniß des Publikums zu bringen
Trier, den 31. Januar 1882.
Bestätigung des Curatoriums der Kreis-Spar-Kasse in
Saarbrüůcken.
Bei der nach 88 4 und 5 der Statuten der Kreis
sparkasse zu Saarbrücken stattgehabten Erneuerungswah
des Curatoriums durch die Kreisstände sind
1. Ludwig Kiessel zu St. Johann als Direktor,
2. Heinrich Kalck in Saarbrücken,
3. Theodor Röchling in Saarbrücken,
4. Georg Simon in St. Arnual und.
5. Amtsrichter Zwicke in Saarbrücken,
als Beisitzer und aus diesen Theodor Röchling als Stell—
vertreter des Direktors gewählt worden. Die Wahlen haben
unsere Bestätigung erhalten.
Trier, den 10. März 1882.
Der evangelische O er-Kirchenrath hat durch Erlaß
vom 10. November v. J. die Abhaltung einer einmaligen
Tollecte in den evangelischen Kirchen der Rheinprovinz zu
Gunsten der evangelischen Gemeinde Ludweiler, Synode
Saarbrücken, zur Bestreitung der Thurmbaukosten genehmigt
und hat das Königliche Consistorium zufolge Schreibens
von 7. d. Mts. C Nr. 1834 den Termin zur Abhaltung
der Collecte auf den Sonntag Misericord. Domini, den 23.
April d. Is. fest gesetzt.
Indem wir dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
bringen, veranlassen wir die Königlichen Steuerkassen, die
bei ihnen eingehenden Beträge anzunehmen und an die
Communal-Instituten-Kasse hierselbst abzuführen. —
Eine Darstellung der Verhältnisse, welche die Bewil⸗
ligung der Collecte motivirt haben, gelangt durch das kirch⸗
liche Amtsblatt zur Veröffentlichung.
Trier, den 14. März 1882.
Der Herr Ober ˖Präsident der Rheinprovinz hat durch
Erlaß vom 30. Januar d. Is. Nr. 544 dem Presbyterium