Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Auersmacher, Hanweiler Rilchingen, Klein⸗
olittersdorf.
Heusweiler, Montag, den 3. April, Vor⸗
wittags 1092 Uhr. Ortschaften: Bersch—
weiler, Bietschied, Curhof, Dilsburg, Eiweiler,
Hellenhausen, Heusweiler, Hirtel, Holz, Kirsch⸗
hof, Kutzhof, Lummerschied, Numborn, Ober⸗
salbach, Quierschied, Rittershof, Wahlschied.
Dudweiler, Dienstag, den 4. April Vor⸗
mittags 8j2 Uhr. Sämmtliche vorbezeichneten
Mannschafts⸗Categorien excl. der Landwehr
aus den Ortschaften: Dudweiler, Fischbach,
Herrensohr, Jägersfreude.
Indweiler, Dienstag, den 4. April, Vor—⸗
mittags 10 Uhr. Sämmtliche Mannschaften
der Landwehr excl. der sub à und b Ge—
nannten aus den Ortschaften: Dudweiler,
Fischbach, Herrensohr, Jägersfreude
Sulzbach, Dienstag, dden 4. April, Mit⸗
lags 12 Uhr. Sämmtliche vorbezeichnete Mann—
schafts-Categorien excl. der Landwehr aus
den Ortschaften: Altenwald. Neuweiler
Sulzbach.
Sulzbach, Dienstag, den 4. April, Nach—
mittags 1 Uhr. Saͤmmtliche Mannschaften der
Landwehr oxcl. der zub à und b Genannten
aus den Ortschaften: Altenwald, Neuwei-—
ler, Sulzbach.
Friedrichssthal, Dienstag, den 4. April,
Nachmittags 3 Uhr. Ortschaften: Bildstock.
Friedrichsthal.
St. Johann, Mittwoch, den 5. April,
Vormittags 9 Uhr. Sämmtliche vorbezeich⸗
nete Mannschafts-Categorien excl. der Land⸗
wehr aus den Ortschaften: Jägersfreude
Stadt St. Johann.
St. Johann, Mittwoch, den 5. April, Vor—⸗
mittags 1093 Uhr. Sämmtliche Mannschaften
der Lanbwehr exel. der sub à und b Genannten
aus den Ortschaften: Jägersfreude, Stadt
St. Johann.
Die Mannschaften, deren Wohnorte in Vorstehendem
nicht benannt sind, haben mit den Gemeinden, denen sie
durch die Commune zugetheilt sind, auf dem für diese be—
stimmten Controlplatz zu erscheinen.
Saarlouis, den 25. Februar 1882.
Landwehr⸗Bezirks⸗Commando Saarlouis.
Senff,
Oberst z. D. und Landwehr⸗-Bezirks⸗Commandeur.

Controlplatz

Im Anschlusse an die vorstehende Bekanntmachung
des Königlichen Bezirks-Commandos zu Saarlouis ersuche
ich die Herren Bürgermeister des Kreises, die Abhaltung
der Controlversammlungen in Ihren resp. Bezirken ver⸗
mittelst der Schelle in ortsüblicher Weise wiederholt pub—
liciren lassen zu wollen.
Saarbrücken, den 1. März 18823.

Das Musterungsgeschäft für den Kreis Saarbrücken
wird im laufenden Jahre nach nachstehendem Plaue an den
bezeichneten Tagen und Stunden im Saale der Karl Schuh—
mann'schen Wirthschaft hierselbst stattfinden:

Bürgermeisterei
Dienstag, 11. April Saarbrücken 91 Uhr V.⸗M.
Mittwoch, 12. April St. Johann 7 Uhr V.⸗M
Donnersiag, 13. April Malstatt Burbach? Uhr V.M.
Freitag. 14. April Dudweiler 7 Uhr V.⸗M.
Samstag, 15. April Heusweiler 8 Uhr V.M.
Montag, 17. April Sellerbach 9 Uhr V.M.
Dienstag, 18. April Sulzbach 2Uhr V.M
Mittwoch, 19. April Püttlingen Uhr V.⸗M.
Donnerstag, 20. April Friedrichsthal Uhr V.⸗M.
F Ludweiler Uhr V.M
10. Freitag, 21. April Kleinblittersdorf Uhr V.⸗M
4 „WVölklingen 9 Uhr V.⸗M
11. Samstag, 22. April St. Arnual 8 Uhr V.⸗M
J ., Bischmisheim 9 Uhr V.M
12. Montag, 24. April Gersweiler 913 Uhr V.M.
13. Dienstag 25. April 8 Uhr V.-M. Loosung der Alters⸗
klasse von 1862 für den ganzen Kreis.
Sämmtliche im Kreise Saarbrücken sich aufhaltende Ge—
stellungspflichtige werden hierdurch aufgefordert, an der
für die Bürgermeisterei ihres Aufenthaltsortes bestimmten
Zeit pünktlich, sauber gewaschen und mit reiner Kleidung
dersehen, vor der Königlichen Ersatz- Commission zur Muste⸗
rung zu erscheinen. Die Militärpflichtigen der älteren Jahr⸗
gänge haben die Loosungsscheine mitzubriugen.
Diejenigen, welche nicht pünktlich erscheinen, sollen
nach 8 24 ad 7 der Ersatz Ordnung vom 28. September
1878, mit Geldbuße bis zu 80 Mark oder Haft bis zu 8
Tagen bestraft werden. Ist die Versäumniß in böswil⸗
liger Absicht oder wiederholt erfolgt, so ist die sofortige Ein⸗
stellung der als unsichere dienstpflichtige Anzusehenden zu—
'ässig. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine
 verhindert ist, hat ein ärztliches Attest einzureichen,
welches, insofern der ausstellende Arzt nicht amtlich ange—
stellt ist, durch die Polizeibehörde zu beglaubigen ist.
Jeder Militärpflichtige darf sich im Musterungstermin
freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hieraus
ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung
oder des Truppentheils erwächst.
In denjenigen Fällen, in welchen in Berücksichtigung
bürgerlicher Verhältnisse Zurückstellungen oder Befreiungen
vom Militärdienfie zulässig sind, sind die betreffenden An—
träge spätestens im Musterungstermine anzu—
bringen.
In'Fällen der Verabsäumung der rechtzeitigen
Anbringung der Gesuche ist jede Berücksichtigung
derselben Seitens der Ober-Ersatz-Commission
ausgeschlossen.
Nur sofern die Veranlassung zur Reclamation erst
nach Beendigung des Musterungsgeschäftes entstanden und
sonach eine Vorlegung des Antrages im Musterungstermine
nicht möglich gewesen ist, werden die später eingegangenen
Reclamationsanträge von der Ober-Ersatz-Commission einer
Prüfung unterzogen.
Erwerbsunfühige Väter oder Geschwister, welche Mi—
litärpflichtige als ihre einzige und unentbehrliche Stütze recla⸗
miren, haben persönlich zu erscheinen, damit deren Ar—
beitsunfähigkeit durch die Comiission festgestellt werden kann.
Dieselben werden daher aufgefordert, sich an dem be—
treffenden Geschäftstage um 11 Uhr Vormittags, zu welcher
Zeit die Prüfung der Reclamationen durch die verstärkte
Ersatze Commission ihren Anfang nimmt, im Musterungs—
locale einzufinden, oder durch ärztliche Atteste, welche den
Herrn Bürgermeistern vorher zu übergeben, die Hinderungs—
gründe ihres Erscheinens zu bescheinigen.

9.
            
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