Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Erscheini jeden
Pontaa.

Saarbrücker

Insertiont
gebühren:

Abonnements⸗
preis:
Jährlich
2 Mark 50 Pig.
sowohl hier als
auswärts bei den
Postanstalten.

Kreis—

Blatt.

die 4 agespalten
Petitzeile

oder
deren Raum
10 Pfg.

Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken.
Mit der „Provinzial⸗Correspondenz“ als Beilage.

—A

Montag, 13. März 1882.

ISSZA.

Bekanntmachung der Königl. Regierung.
Bekanntmachung betreffend die 27. Verloosung der Staats-Prämien⸗
Anleihe vom Jahre 18855.
In Nr. 4 des Amtsbliattes für 1882 ist eine Be—
kanntmachung der Königlichen Hauptverwaltung der Staats—
schuden vom 17. Jannar d. J. über die am 16. und 17.
desselben Monats bewirkte 27. Verloosung von Schuldver—
schreibungen der Staats-Prämien-Anleihe vom Jahre 1855
veröffentlicht worden.
Exemplare der Prämienliste sind sowohl dem Amts—
blatte beigefügt, als auch in dem Kassenlokale unserer Haupt—
Kasse und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe,
Bürgermeister, Steuer- und Gemeinde-Empfänger zur
Einsicht der Betheiligten offen gelegt.
Die Interessenten werden hierauf mit der Auffor—
derung aufmerksam gemacht, zur Vermeidung von Zins—
verlusten die Erhebung der Pramien rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschreib—
ungen aus bereits früher verloosten und gekündigten Serien
zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes an die baidige Re—
alisirung erinnert.
Trier, den 30. Januar 1882.

6. die diensteidliche Versicherung, daß die Mittheilung
des Kranken oder seiner Angehörigen (ad 2) richtig
in das Attest aufgenommen sind, daß die Wahrneh—
mungen des Ausstellers (ad 3 und 4) überall der
Wahrheit gemäß sind und daß das Gutachten auf
Grund der eigenen Wahrnehmungen des Ausstellers
vach dessen besten Wissen abgegeben ist.
Außerdem müssen die Atteste, Gutachten ꝛc. mit voll—⸗
ständigem Datum, vollständiger Namensunterschrift, insbe—
sondere mit dem Amtscharakter des Ausstellers und mit
einem Abdrucke des Dienstsiegels versehen sein, auch den
Ort und Tag der stattgefundenen ärztlichen Untersuchung
enthalten.
Vorgenannte Bestimmungen finden auch auf dieje—
nigen Atteste der Medicinal-Beamten Anwendung, welche
von ihnen in ihrer Eigenschaft als praktische Aerzte zum
Gebrauche vor Gerichtsbehörden ausgestellt werden.
Triser, den 31. Januar 1882.

Durch Allerhöchste Cabinets-Ordre vom 16. v. Mis.
ist dem Internationalen Klub zu Baden-Baden die Er—
aubniß ertheilt worden, zu der behufs Erhaltung der Iffez—
heimer Rennen, sowie zur Förderung der einbeimischen
Zunst-Industrie und Pferdezucht von demselben mit Geneh—
migung der Großherzoglich Badischen Staatsregierung in
diesem Jahre wiederum zu verstaltenden in fünf Klassen
zerfallenden Ausspielung von Gegenständen der Kunst,
des Kunstgewerbes und der Industrie, sowie von edlen
Pferden auch im ganzen Preußischen Staatsgebiete Loose
zu vertreiben.
Trier, den 13. Februar 1882.

Vorschriften jür die Ausstellung der medicinal-amtlichen
Atteste.
Das Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten
hat im Einveständnisse mit dem Königl. Justiz-Ministerium
durch Erlaß vom 20. Januar 1858 und durch ergänzen—
den Nachtrag vom 11. Febrnar 1856 für die Ausstellung
der ärztlichen Atteste solgende Bestimmungen geiroffen,
welche wir im Nachstehenden zur genauen Beachtung den
Herren Aerzten unseres Verwaltungs-Bezirkes wiederholt
hierdurch zur Kenntuiß bringen.
Es müssen die amt ichen Atteste und Gutachten der
Medicinalbeamten jedesmal enthalten:
1. Die bestimmte Angabe der Veranlassung zur Aus—
stellung des Attestes, des Zwecks, zu welchem das—
selbe gebraucht und der Behörde, welcher es vorge—
legt werden soll;
die etwaigen Angaben des Kranken oder der Ange—
hörigen desselben über seinen Zustand;
bestimmt gesondert von den Angaben zu 2, die
zigenen thatsächhlichen Wahruehmungen des Arztes
über den Zustand des Kranken;
die aufgefundeuen, wirklichen Krarkheitserscheinungen
das thaisächlich und wissenschaftlich motivirte Urtheil,
über die Krankheit, über die Zulässigkeit eines Trans—
portes oder einer Haft oder über die sonst in Be—
tracht kommenden Fragen:

Bekanntmachung anderer Behörden.
Die von mir unterm 11. Februar c. erlassene Be—
kanntmachung, betreffend das Verschwinden des Bergmanns
Veichel Wame aus Gresaubach, wird hiermit als erledigt
zurückgezogen.
Saarbrücken, den 21. Februar 1882.
Der Königliche Erste Staatsanwalt.
Pattberg.
Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Anstreicher Carl Ko ob
aus Maistatt, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft
wegen Diebstahls verhängdt.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.