Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Rechnung der Kreis-Communalkasse für das
Etatsjahr 1880/81.
Nach derselben haben betragen:
die Einnahmen 276668 M. 26
die Ausgaben 1428315, 57,
so daß am Schlusse des Jahres 1341882 A. 69
ais rechnungsmäßiger Bestand nachgewiesen werden.
Das zinsbar angelegte Vermögen des Kreises besteht in:
6900 M. Staatspapieren,
67 2580 , Schuldverschreibungen von fünf Gemeinden
des Kreises,
8960 , Hypothekenforderungen,
und 150001, hinierlegt gegen 853 00 Zinsen bei dem
Bankhause B. Schlachter zu St. Johann,
sonach in 98 110 M. im Ganzen.
XI. Gegen die Rechnung der Kasse der Vor—
schule der Gewerbeschule zu Saarbrücken für
das Etatsjahr 1880/81, wonach die Schule einen Zuschuß
don 2585 46. erfordert hat, fand der Kreistag nichts zu
erinnern.
XII. Ebenso wenig gab zu Bedenken Veranlassung
der Etat der Vorschule der Gewerbeschule für das Schul—⸗
jahr 1881/82, demzufolge die Zuschüsse betragen 3180 46,
welche zu drei Viertheilen von den Städten Saarbrücken
und St. Johann und zu einem Viertheil von den übrigen
Gemeinden des Kreises aufzubringen sind.
XIII. Zur Hebung der Pferdezucht im Kreise
beschließt der Kreistag auch im Jahre 1882 den Pferde—
befitzern des Kreises Zuschüsse zu den Deckkosten bei Be—
nutzung der Beschälstationen in Heusweiler und Schaaf⸗
brücke im Betrage von je sechs Mark für jede Stute aus
der Bürgermeisterei Ludweiler und von je vier Mark fünf
und siebenzig Pfennig für Stuten aus den übrigen Bürger—
meistereien, mit Ausnahme der Städte Saarbrücken und
St. Johann, zu gewähren.
Die Zahlung erfolgt aus dem Jagdkartenfonds bis
zum Betrage von neunhundert Mark, während der etwaige
Mehrbedars aus der Kasse des landwirthschaftlichen Ver⸗
eins nach dem Beschlusse des Vorstandes der Lokal⸗-Ab⸗
theilung Saarbrücken bestritten werden soll.
IV. Dagegen wird die von der Königlichen Regierung
zu Trier empfohlene Gewährung von Darlehnen aus Kreismitteln
 zur Beschaffung von Zuchthengsten durch Land⸗
wirthe im Kreise abgelehnt.
XV. In Betreff der Leitung und Beauf—
sichtigung der Communalbauten in der Stadt
Malstatt-Burbach und in den ländlichen Ge—
meinden des Kreises wird die Verlängerung des mit
dem Kreisbaumeister Benzel abgeschlossenen Vertrages auf
die Dauer eines weiteren Jahres — bis zum J. April
1883 — unter den seitherigen Bedingungen beschlossen.
Die bisherigen Sätze der von den Gemeinden zu
zahlenden Gebühren werden beibehalten.
Die Festsetzung derselben wird einer kreisständischen
Commission bestehend aus den Herrn Ferdinand Müller
aus Burbach, Ferdinand Franz aus Völklingen und Robert
Schmidtborn aus Friedrichsthal übertragen.
Zur Aufbringung des durch diese Gebühren nicht ge—
deckten Theiles der Besoldung und Dienstunkostenentschädig⸗
ung des Kreisbaumeisters in den drei Jahren vom 1. April
1880 bis dahin 1883 soll auf Grund des Kreistagsbe—
schlusses vom 23. Dezember 1878 in Uebereinstimmung mit
den weiteren Beschlüssen vom 8. Mai 1880 und 12. Febr.
v. Is. eine Umlage hon zwei Pfennigen von je einer

Mark der im Veranlagungsjahre 188081 gezahlten Klassen⸗
und klassifizirten Einkommensteuer Seitens der Stadt Mal⸗
statt-Burbach und der ländlichen Gemeinden des Kreises
erhoben werden.
Ein etwaiger Ueberschuß dieser Umlage im Betrage
von 3041 M. 25 6 wird zur Deckung des Defizits spä⸗
terer Jahre reservirt bleiben.
XVI. Mit der Uebernahme der Hälfte der Kosten
der an der Grenze des Kreises Saarlouis auf
der Saarbrücken-Busendorfer Provinzialstraße
neu aufzustellenden Grenz-Tafel erklärt sich der
Kreistag einverstanden.
XVII. Sodann erfolgte die Mittheilung des Schrei⸗
bens des Landesdirektors der Rheinprovinz vom 12. Dezem—
ber v. Is. wonach in Folge der Verlegung des Etats—
und Rechnungsjahres für die provin zialständische Verwal—
tung, für das erste Vierteljahr des Kalenderjahres 1882
eine Provinzial-Umlage zum Betrage von ei—
nem Viertheile der Aussschreibungen des Jah—
res 1881 erhoben werden soll.
Der Kreistag beschließt, daß diese Provinzial-Abgabe,
nämlich
3980 M. 75 , Beiträge für Reorganisation
der Irrenpflege,
und 13863, 628, allgemeine Umlage
nach demselben Maßstabe, welcher im Vorjahre zur An—
wendung gekommen, auf die Gemeinden des Kreises ver—
tcheilt werden soll.
XVIII. Auf Grund des Erlasses der Königlichen
Regierung zu Trier vom 30. Juni 1880 hat der Kreistag
in Folge Anrufens der Gemeinde St. Arnual über die
Vertheilung der der Bürgermeisterei St. Ar—
nual Seitens der Provinz gewährten Vergü—
tungen für Kriegsleistungen im Jahre 1870 bis
1871 auf die Gemeinden St. Arnual, Güdingen
und Bübingen Entscheidung zu treffen.
Diese erfolgt unter Zugrundelegung der seiner Zeit
von der Königlichen Regierung und von der Provinzial—
Verwaltung als richtig anetkannten Liquidationen der Kriegs—
leistungen der einzelnen Gemeinden dahin, daß nach Abzug
der gemäß des Kreistagsbeschlusses vom 8. Mai 1880 in
Anrechnung zu bringenden Kreisumlage von der Gesammt⸗
summe von 5263 M. 36 5
auf die Gemeinde St. Arnual.. 3920 M. 28 6.
W — Güdingen .. 1283 „07,
—E Bübingen .— 60 01,
zu entfallen haben.
XIX. Vorgelegt werden die in dem Ministerial-Erlasse
vom 15. Mai 1881 zusammengestellten Bestimmungen
über die Regulirung der Gehaltszahlungen bei
Versetzung von Lehrern höherer Unterrichtsan—
stalien. Mit deren Anwendung auf die Gewerbeschule
zu Saarbrücken erklärt sich der Kreistag einverstanden.
XX. Schließlich gelangte zur Erörterung das von
den Besitzern der Glashütte zu Fenne in Anregung ge—
brachte Projekt der Anlage einer Brücke über die
Saar bei Louisenthal. Der Kreistag wählte eine
Commission, bestehend aus den Herrn F. Müller zu Bur—⸗
bach, L. H. Röchling zu St. Jahonn und Geheimen Com⸗
merzienrach Stumm zu Halberg, welche ermächtigt werden,
Namens des Kreises mit den Betheiligten, insbesondere
den Besitzern der Fenner Glashütte und der Königlichen
Bergwerkssverwaltung, in Betreff der Uebernahme der Kosten
der Anlage zu verhandeln und demnächst über das Ergeb⸗
            
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