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zestellt hat, durch Vermittelung des betreffenden Landwehr⸗
Bezirks-Commandeurs.
Eine Lösung der durch die Verpflichtungsprotokolle
»ingegangenen Eintrittsverpflichtung kann nur mit Geneh—
migung der Inspektion der Infanterieschulen erfolgen. Kosten
dürfen der Militär-Verwaltung hierdurch nicht entstehen.
Wird die Lösung der Verpflichtung nach dem Eintreffen
auf einer Unteroffizierschule erbeten, so hat der betreffende
Freiwillige, wenn die Genehmigung ausnahmsweise ertheilt
wird, die Kosten der Rückreise zu tragen.
Die Wünsche der Freiwilligen um Zutheilung an eine
bestimmte Unteroffizierschule sollen, soweit angängig, berück⸗
sichtigt werden.
12) Die Einstellung von Freiwilligen in die Unter—
offizierschulen findet alljaͤhrlich zweimal statt, und zwar bei
den Unteroffizierschulen Potsdam, Biebrich und Marien—
werder im Monat Oktober, bei den Unteroffizierschulen
Jülich und Ettlingen im Monat April.
Wer zu diesen Terminen nicht einberufen werden kann,
darf bei entstehenden Vacanzen in die Unteroffizierschulen
zu Potsdam, Biebrich und Marienwerder bis Ende Dezember,
in die Unteroffizierschulen Jülich und Ettlingen bis Ende
Juni eingestellt werden, vorausgesetzt, daß dann noch allen
Aufnahmebedingungen genügt wird.
183) Füsiliere der Unteroffizierschulen, die sich durch
mangelhafte Führung oder durch zu geringe Leistungen als
nicht geeignet für den Unteroffizierberuf erweisen, werden
aus den Unteroffizierschulen entlassen. Solchen entlassenen
Freiwilligen wird die in den Unteroffizierschulen zugebrachte
Dienstzeit bei der Erfüllung ihrer aktiven Dienstpflicht in
der Armee nicht in Anrechnung gebracht.
14) Während ihrer Dienstzeit in der Unteroffizier—
schule erhalten bei guter Führung diejenigen Füsiliere, welche
in die Heimath beurlaubt werden, sofern diese über 75 km
von der Garnison der Unteroffizierschule entfernt ist, eine
einmalige Reise-Entschädigung. Die Entschädigung wird
für die ganze Fahrt abzüglich einer Strecke von 785 km
gewährt. Während dieser Beurlaubung wird den Füsilieren
die volle Löhnung bis zur Dauer von 4 Wochen belassen.
Kriegs⸗Ministerium.
v. Kameke.
No. 6998 A2
Bekannimachungen der Königl. Regierung.
Durch Erlaß des Herrn Ober-Präsidenten der Rhein—
provinz vom 14. d. Mts. ist dem Comite für die Erbauung
eines Thurmes auf dem Astenberge die Erlaubniß ertheilt
—VW
der Provinz Westfalen für den Umfang der vorgenannten
Provinz unter dem 7. d. Mts. gestatteten öffentlichen Auspielung
beweglicher Gegenstaͤnde auch innerhalb der Rhein⸗
»rovinz vertreiben zu dürfen.
Trier, den 22. November 1882.
Der evangelische Ober-Kirchenrath hat durch Erlaß
bom 7. Juni d. J. P. O. 2610 die Abhaltung einer ein⸗
naligen Collecte in den evangelischen Kirchen der Rhein—
provinz zu Gunsten der evangelischen Gemeinde Baum⸗
holder, im Kreise St. Wendel, behufs Aufbringung der
Kosten der Ablösung ihres Kirchen⸗Simultaneums genehmigt.
und ist Seitens des Königlichen Consistoriums der Rhein—
provinz der Termin für diese Sammlung auf den 3. Ad⸗
hent-⸗Sonntag, den 17. Dezember d. J. festgesetzt worden.
Die Koͤniglichen Steuerkassen werden hiermit ange—⸗
wiesen, die eingehenden Erträge in Empfang zu nehmen
und an die Kommunal-Instituten-Kasse hierselbst abzu—
führen.
Eine Darstellung der Verhältnisse, welche die Be—
willigung der Collekte begründen, gelangt durch das kirch—
liche Amtsblatt zur Veröffentlichung.
Trier, den 23. November 1882.
Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz hat durch
Erlaß vom 29. August d. J. Nr. 6526 genehmigt, daß zu
Gunsten der Rettungsanstalt zu Hof Rechtenbach im Kreise
Wetzlar eine Hauscollecte bei den evangelischen Bewohnern
der Rheinprovinz in dem Zeitraume vom 1. Januar bis
Ende 1883 durch Deputirte der genannten Anstalt abge—
halten werde.
Wir bringen dies mit dem Bemerken zur öffentlichen
Kenntniß, daß außer den Organen derjenigen Gemeinden,
welche die Collecte ihrerseits zu erheben sich bereit erklärt
haben, folgende Personen zu Deputirten der Anstalt be—
stimmt find.
1) Freiherr von Warendorff, Pfarrer zu Dolor,
2) Anstaltsdirektor Deventer, Pfarrer von Klein⸗-Rech—
tenbach,
Rendant der Anstalt Rentier Schwiebus aus Wetzlar
Lehrer Brück aus Hochelheim,
Vorsteher Seipp aus Groß-⸗Rechtenbach,
Küster Schmoll aus Kirchberg,
Collectant Aug. Steinkühler aus Duisburg und
Collectant Kunz aus Niederschumb bei Simmern.
Trier, den 23. November 1882.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Die unter dem Rindviehbestande des Johann Schröder
zu Fürstenhausen ausgebrochene Maul- und Klauenseuche
st erloschen und die Aufhebung der polizeilichen Gehöfts—
sperre daher erfolgt.
In Gemäßheit des 8 69 ad 83 der Instruction vom
22. März 1881 zum Seuchengesetz vom 23. Juni 1880 wird
Vorstehendes hiermit bekannt gemacht.
Völklingen, den 7. Dezember 1882.
Der Bürgermeister
Stürmer.
Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
Der Militär⸗Anwärter Peter Kettenhofen ist zum Voll—
ziehungsbeamten bei der Königlichen Steuer- und Gemeinde—
Kafse Sulzbach ernannt und als solcher vereidet worden
Saarberücken, der 9. Dezember 1882.
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Personal-Chronik.
Der Lehrer Johann Henning zu Fürstenhausen, im
Kreise Saarbrücken, ist an die katholische Schule zu Ober⸗
Völklingen, im selben Kreise berufen worden.
Der Schulamts⸗-Candidat Carl Roth aus St. Johann
ist an die katholische Schule zu Fürstenhausen. provisorisch
berufen worden.
Der Schulamts⸗-Candidat Wilhelm Beuerle aus Lud—
weiler, ist an die evangelische Schule zu Malstatt, provisorisch
bherufen worden.