schädigungen der Telegraphenanlagen der Art ermittelt und
zur Anzeige bringt, daß dieselben zum Ersatze und zur
Strafe gezogen werden können, Belohnungen bis zu der
Höhe von 15 Mö in jedem einzelnen Falle aus der Post⸗
kasse werden gezahlt werden. Diese Belohnungen werden
auch dem bewilligt werden, wenn die Schuldigen wegen
jugendlichen Alters oder wegen sonstiger persönlicher Gründe
gesetzlich nicht haben bestraft oder zum Ersatze herangezogen
werden können; desgleichen, wenn die Beschädigung noch
nicht wirklich ausgeführt, sondern durch rechtzeitiges Ein—
schreiten der zu belohnenden Person verhindert worden ist,
der gegen die Telegraphenanlagen verübte Unfug aber so—
weit feststeht, daß die Bestrafung des Schuldigen erfolgen
kann. Die Bestimmungen in dem Strafgesetzbuche für das
deutsche Reich vom 15. Mai 1871 lauten:
8 317. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken die—
nende Telegraphenanstalt vorsätzlich Handlungen begeht,
welche die Benutzung dieser Anstalt verhindern oder stören,
wird mit Gefängniß von einem Monat bis zu drei Jahren
bestraft.
8 318. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende
Telegraphenanstalt fahrlässiger Weise Handlungen begeht,
welche die Benutzung dieser Anstalt verhindern oder stören,
wird mit Gefängniß bis zu einem Jahre oder mit Geld—
strafe bis zu Dreihundert Thalern bestraft.
Trier, den 1. Februar 1882.
Der Kaiserliche Ober-Post-Direktor,
Geheime Postrath
Kühne.
Den Kreis-Eingesessenen bringen wir hierdurch zur
Kennntniß, daß die Kreis-Sparkasse von jetzt ab täglich
in den Vormittagsstunden vons8 bis 12Uhr geöffnet ist.
Nachmittags und an Sonn- und Feiertagen
ist dieselbe geschlossen.
Saarbrücken, den 24. Januar 1882.
Das Curatorium der Kreis-Sparkasse.
L. Kiessel, Vorsitzender.
Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair⸗Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
D) Ort und Behörde, bei welcher die Stelle vacant ist. 2) Nähere
Bezeichnung der Stelie. 3) Einkommen der Stelle. 4) Ob die An—
stellung auf Lebenszeit oder auf Kündigung erfolgt. 3) Betrag den
zu stellenden Kaution und oh die selbe durch Gehaltsabzug gedeckt werden
kann. 6) Ob Aussicht auf Vecbesserung vorhanden ist. 7) An
sprüche, welche an die Bewerber gestellt werden. 8) Wohin die Be—
werbungen einzureichen sind. 9) Bemerkungen.
1) Jünkerath, Postamt, 2) Stelle für einen ständigen
Posthilfsboten im Landbriefbestelldienste, 3) 1,20 4. Tage—
geld, 4) auf Kündigung ohne Einhaltung einer Küudigungs—
frist, 5) 200 6, kann durch Abträge von mindestens 84
monatlich gebildet werden, 6) nein, 7) körperliche Rüstig—
keit und Elementarkenntnisse, 8) Ober-Postdirektion zu Trier,
9) sogleich zu besetzen.
1) Malstatt-Burbach, Bürgermeisterei, 2) Feldhüter
3) 530 M, 4) auf 4wöchentliche Kündigung, 5) keine,
6) nein, 7) körperliche Rüstigkeit, Nüchternheit, Elementar⸗
kenntnisse, 8) Bürgermeister-Amt zu Malstatt-Burbach, 9)
die Bewerbungen sind bis zum 1. Upril 1882 einzureichen.
1) St. Goar, kombinirte Stelle St. Goar⸗PPfalzfeld
im Kreise St. Goar, Steuerkasse, 2) Vollziehungsbeamter
3) circa 360 A0, 4) auf 4 wöchentliche Kündigung, 5) 150 M,
6) event. Gebührenzuschuß von eirca 150 Ab, 7) Pflicht-⸗
treue und Energie, 8) Königl. Landrathsamt zu St. Goar,
9) die Vacanz tritt mit dem 1. April 1882 ein.
1) Ralshoven, Gemeindebehörde, 2) Gemeindediener,
Feldhüter, Wegewärter, Nachtwächter, 3) 240 A. und für
Uniform 1693 Ab, 4) auf Kündigung, 5) keine, 6) nein,
7) Lesen und Schreiben, 8) Bürgermeister-Amt zu Hott—
torf (Kreis Jülich).
1) Brebach, Postamt, 2) Stelle für einen nicht stän—
digen Posthilfsboten im Landbriefbestelldienste an jedem zwei—
ten Sonn- bezw. Feiertag, 8) 1 Ab. für jeden Bestellgang,
4) ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, 5) 200 M. kann
durch Abträge von mindestens 83 46. monaätlich gebildet
werden; unter Umständen kann von der Kautionsbestellung
abgesehen werden, 6) nein, 7) körperliche Rüftigkeit und
Elementarkenntnisse, 8) Ober-Postdirektion zu Lrier, 9)
vom 1. Jannar 1882 ab zu besetzen.
Saarbrücken, 6. Febr. 1882. Der Kgl. Landrath von Geldern.