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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken.
Mit der „Provinzial⸗Correspondenz“ als Beilage.
Ar. G.
Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.
Nach Maßgabe der von dem Herrn Minister der geist—
lichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten unterm
15. October 1872 erlassenen Vorschriften werden die Auf—
nahme⸗Prüfungen für die Lehrer-Seminare des Regierungs—
bezirks Trier pro 1882 in folgender Ordnung stattfinden:
J. Für die Aspiranten evangelischer Confession:
Bei dem Seminar zu Ottweiler
vom 80. März bis 1. April.
II. Für die Aspiranten katholischer Confession:
Bei dem Seminar zu Wittlich
vom 23. bis 26. August.
Zu diesen Prüfungen werden zugelassen Schulamts—
Präparanden, welche bis zum 1. October 1882 das 17.
Ide hahr vollendet und das 24. noch nicht überschritten
aben.
Die Meldungen sind mindestens drei Wochen vor Be—
ginn der Prüfungen an den betreffenden Seminar-Director
zu richten und denselben beizufügen:
1. der Geburtsschein,
2. ein Impfschein und Revaccinationsschein, sowie ein
von einem zur Führung eines Dienstsiegels berechtigten
Arzte ausgestelltes Gesundheitsattest,
3. ein von der Polizeibehörde des Ortes ausgestelltes
Führungsattest bezw. ein Abgangszeugniß von der bis da—
hin besuchten Lehranstalt,
4. ein Zeugniß desjenigen Kreisschulinspectors, in dessen
Bezirk sie wohnen, oder ihre Ausbildung erhalten,
5. die Erklärung des Vaters oder an dessen Stelle des
Nächstverpflichteten, daß er die Mittel zum Unterhalte des
Aspiranten während der Dauer des Seminar-Cursus ge⸗
währen werde, mit der Bescheinigung der Ortsbehörde, daß
er über die dazu nöthigen Mittel verfüge.
Aspiranten, die auf ihre Meldung einen abweisenden
Bescheid nicht erhalten, sind zu der Prüfung zugelassen
und habeun sich am Tage vor dem Beginn derselben persön—
lich bei dem betreffenden Seminar-Director zu melden.
Die nach bestandener Prüfung zur Aufnahme bestimm—
ten Aspiranten haben unter Mitverpflichtung ihrer Väter
resp. deren Stellvertreter einen Revers auszustellen, inhalts
dessen sie nach Beendigung ihrer Ausbildung im Seminar
jede von der Königlichen Regierung, deren Bezirk sie zuge—
wiesen werden, ihnen übertragene Schulstelle zu übernehmen
und mindestens drei Jahre zu verwalten, im Weigerungs—
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laßten oder der nicht durch ihren Gesundheilszustand noth⸗
wendig gewordenen freiwilligen Entfernung von der Anstalt
vor Beendigung ihrer Ausbildung:
a. alle von dieser erhaltenen Unterstützungen zurück—
zuerstatten und
Montag, 6. Februar 1882.
882.
b. für jedes in derselben zugebrachte Semester ein
Unterrichtsgeld von 80 Mark zu zahlen haben.
Koblenz, den 9. Januar 1882.
Koönigliches Provinzial⸗-Schul⸗Collegium.
Freiherr von Berlepsch.
Nach Maßgabe der durch das Rescript des Herrn
Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-An—
gelegenheiten vom 15. October 1872 erlassenen Prüfungs—
Ordnung sollen die Seminar-Entlassungs-Prüfungen für
den Regierungsbezirk Trier beziehungsweise in Verbindung
mit denselben die Prüfungen der nicht semingristisch gebil—
deten Candidaten in folgender Ordnung stattfinden.
J Für die Candidaten evangelischer Confession:
bei dem Seminar zu Oitweiler
Die schriftliche Prüfung vom 28. — 25. März,
die mündliche Prüfung vom 28. — 80. März.
II. Für die Candidaten katholischer Confession:
bei dem Seminar zu Wittlich:
Die schriftliche Prüfung vom 3. — 5. August,
die mündliche Prüfung vom 7. — 9. August.
Candidaten des Lehramts, welche sich diesen Prüf—
ungen unterziehen wollen, haben mindestens drei Wochen
bor dem Prüfungstermine:
1. ihr Taufzeugniß resp. ihren Geburtsschein,
2. das Zeugniß eines zur Führung eines Dienstsiegels
berechtigten Arztes über ihren normalen Gesundheitszustand,
Z3. ein amtliches Zeugniß über ihr sittliches Verhal—
ten und
4. einen selbstgefertigten Lebenslauf
bei uns einzureichen und, sofern sie nicht vorher einen ab—
weisenden Bescheid erhalten, sich am Tage vor dem Beginn
der Prüfung unter Beibringung einer selbstgefertigten deut—
schen und lateinischen Probeschrift bei dem betreffenden
Seminar-Director zur Empfangnahme näherer Mittheil—
ungen über den Gang der Prüfung persönlich zu melden
Koblenz, den 9. Januar 1882.
Königliches Provinzial-Schul⸗Collegium.
Freiherr von Berlepsch.
Bekanntmachung der Königl. Regierung.
Dem landwirthschaftlichen Vereine in Frankfurt aM.
ist durch Verfügung des Herrn Ministers des Innern vom
26. Dezember 1881 die Erlaubniß ertheilt worden, in Ver—
bindung mit jedem der beiden im März und September
d. Is. daselbst stattfindenden Pferdemärkte eine öffentliche