Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken.
Mit der „Provinzial⸗Correspondenz“ als Beilage.

r. Mu.

Montag, 30. Oktober 1882.
mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verloosung auf—
gehört hat.
Formulare zu den Quittungen werden von den ge⸗
dachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin, den 15. September 1883.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Shydow. Hering. Michelly.

1882.

Bekanntmachung der Centralbehörden.
Bei der heute in unserem Sitzungszimmer vor Notar
aund Zeugen stattgehabten Ausloosung der am 81. Dezember
1882 zur Ruͤckzahlung gelangenden Prioritäts-Obligationen
der Taunus-Eisenbahn sind folgende Nummern gezogen
worden:
1) von dem 315 prozentigen Anlehen von 1844.
— 38. Rückzahlungsrate —
Lit. A. zu 1000 Fl. Nr. 21, 833, 42, 121, 168, 190, 191,
196, 229, 238.
„ B. „ 800 24 28, 68. 112, 182, 148,
d, 183, 200, 206.
O., 4, 90, 117, 160, 164, 2651,
273, 341, 345, 899.
2) von dem Aprozentigen Anlehen von 1862
— 20. Rückzahlungsrate —
lãt. A. zu 1000 Fl. Nr. 12, 284 288.
B. 7 500 3 5516, 26 78 872, 478, 498.
Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung
zekündigt, den Kapitalbetrag vom 81. Dezember 1882 ab
hei der Staatsschulden-Tilgungskasse hierselbst, Oranien⸗
straße 94, gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen
nebst den dazu gehörigen, nicht mehr zahlbaren Zinsscheinen
ind zwar; von dem Anlehen von 1844, Reihe 111 Nr. 4
dis 8 nebst Anweisungen zur Reihe Iv, und von dem An—
lehen von 1862. Reihe II Nr. 2 bis 20 nebst Anweisungen
zur Reihe III zu erheben.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1
Uhr Nachmittags, mit Äusschluß der Sonn⸗- und Festtage
und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats.
Die Einlösung geschieht auch bei der Hauptkasse der
stöniglichen Eisenbahn-Direktion zu Frankfurt a. M. und bei
der Kgl. Kreiskasse daselbst, sowie ferner bei den Kgl. Regie—
rungs- und Bezitks-Hauptkassen. Zu diesem Zwecke können die
Obligationen nebst Zinsscheinen und Zinsscheinanweisungen
riner dieser Kassen schon vom 1. Dezember d. J. ab ein⸗
gereicht werden, welche sie der Staatsschulden ;-Tilgungs⸗
kasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung
 vom 81. Dezember 1882 ab die Auszahlung bewirkt.
Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich mit
abzuliefernden Zinsscheine wird von dem zu zahlenden Ka—
ditalbetrage zurückbehalten.
Vom J. Janüuar 1883 ab hört die Verzin—
ung dieser Obligationen auf.
Zugleich wird die bereits früher ausgelooste, noch rückständige
 Obligation des 4 prozentigen Anlehens von 1862,
gekündigt durch die 18. Verloosung zum 81. Dezember 1880,
abzuliesern wit Zinsscheinen über die Zinsen vom 81. De—
zember 1880 ab, Tit. B. Nr. 866 zů 500 Fi. hierdurch
mit dem Bemerken aufgerufen, daß ihre Verzinsung bereits

ö— — —

Bekannimachungen der Königl. Regierung.
Unter Bezugnahme auf unsere Bekanutmachung vom
26. Jannar d. J. J. B. 917 — Amtsblatt Nr. 5 — bringen
wir hierdurch zur allgemeinen Kenntniß, daß mit Rücksicht
auf die von dem Evangelischen Ober⸗Kirchenrathe zur Ab—
hülfe der dringendsten Nothstände der evangelischen Landes⸗
kirche auf den 17. Sonntag nach Trinitatis, den 1. October
d Is.anberaumten Kirchen-Collecte Seitens des Königsichen
 Konsistoriums der Rheinprovinz der Termin zur Ab—
haltung der auf denselben Tag bestimmt gewesenen Kirchen⸗
Collecke zum Besten der Rettungs-⸗Anstalt in Düsselthal in
diesem Jahre auf den 19. Sonntag nach Trinitatis, den
15. Oetober d. J. verlegt worden ist.
Trier, den 19. September 1882.

Die Vertheilung von Prämien aus der Prämienstiftung
für Elementarlehrer betreffend.
Auf Grund der Statuten der“ Friedrich Wilhelm's
Prämienstiftung für Elementarlehrer des Regierungsbezirks
Trier vom 10. Juni 1857, Amtsblatt Nr. 16, haben wir
jedem der nachstehend verzrichneten Lehrer für langjährige
und erfolgreiche treue Amtsführuug eine Prämie von 60
Mark für 1882 gewährt und die vom 15. Oktober d. Is.,
dem Geburtstage Sr. Hochseligen Majestät des Königs
Friedrich Wilheim IV. als Erinnerung an die Veranlassung
des Instituts datirten desfallsigen Zuerkennuugsdecrete zur
Uebersendung an die Betheiligten ausfertigen lassen.
I) Bernhard Kuhnen zu Wehrden, Kreis Sabrbrücken,
2. Johann Staudt, zu Obervölklingen, Kreis Saarbrücken,
3. Karl Roos zu Sulzbach, Kreis Saarbrücken,
ä. Ludwig Herrmann zu Cölln, Kreis Saarbrücken.
5. Augusti Hauck zu St. Johann, Kreis Saarbrücken
Trrier, den 15. Oktober 1882.

Bekanntmachung anderer Behörden.
Steckbrief.
Gegen den Bergmann Jacob Wunn II zu Dudweiler
Ziegelhütte, 89 Jahre alt, welcher flüchtig ist, ist die Unter—
suchungshaft wegen Widerstandsleistung und Beleidigung
berhängt.

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