Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Des Kaisers und Königs Majestät haben allergnädigft
zu genehmigen geruht, daß zur Beseitigung der dringendsten
—W———
heile in den evangelischen Haushaltungen der letzteren, also
Jamentlich auch der Rheinprovinz, durch kirchliche Organe
eine Haus-Collecte abgehalten werde. Diese Haus-Collecte
oll, nachdem für eine zu gleichem Zwecke Allerhöchsten Orts
dewilligte Kirchen-Collecte der 17. Sonntag nach Trinitatis,
der 1. October d. J. bestimmt worden ist, in der auf den
1. October d. J. folgenden Zeit abgehalten werden, wovon
wir die evangelischen Eingesessenen des Bezirkes hiermit in
tenntniß setzen.
Den laͤndräthlichen und sonstigen Behörden unseres
Ressorts empfehlen wir, dem Zweck, soweit ihre Mitwirkung
don den kirchlichen Behörden in Anspruch genommen wird,
in geeigneter Weise förderlich zu sein und insbesondere die
erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit die durch kirch—
iche Organe zu bewirkende Haus-Collecte kein Hinderniß
iinde.
Die eingesammelten Beträge sind durch Vermittelung
der Steuerkassen an die Communal-Instituten-Kasse hier—
elbst abzuführen.
Trier, den 14. September 1882.

Bekanntmachungen anderer Behörden.

Nach den bestehenden Vorschrifteu hat jeder Landbrief⸗
räger auf seinem Bestellgange ein Annahmebuch mit sich zu
sühren, welches zur Eintragung der von ihm angenommenen
Sendungen mit Werthangabe, Einschreibesendungen, Post⸗
anweisungen, gewöhnlichen Packeten und Nachnahmesen—
ungen dient.
Will ein Auflieferer die Eintragung selbst bewirken, so
hat der Landbriefträger demselben das Buch vorzulegen.
Bei Eintragung des Gegenstandes seitens des Landbhrief—
rägers muß dem Absender auf Verlangen durch Vorlegen
des Buches die Ueberzeugung der sattgehabten Eintragung
zewährt werden.
Durch die Eintragung in das Annahmebuch des Land—
zriefträgers ist der Beweis der geschehenen Uebergabe der
Sendung an den Landbriefträger erbracht und es liegt da—
her im eigenen Interesse der Correspondenten, entweder die
kintragung selbst zu besorgen, oder unbedingt darauf zu
achten, daß dieselbe durch den Landbriefträger bewirkt wird.
Trier, den 18. September 1882.
Der Kaiserl. Ober-Postdirektor,
Geheime Postrath,
Kühne

In der am 7. Juni er. stattgehabten jährlichen General⸗
Versammlung der Mitglieder der Sterbekasse evangelischer
Lehrer des Kreises Saarbrücken wurden in den Vorstand
der Sterbekasse gewählt resp. wiedergewählt:
]. Peter Hammen, Lehrer in Saarbrücken, als Vor—
sitzender.
2. Friedrich Roos, Lehrer in St. Johann, als Beisitzer,
3. P. W. Becker, Lehrer in St. Johann, als Rechner.

Diese drei Personen sind zur Vertretung der Sterbe—
kasse gemäß 8 13 des Statuts derselben befugt.
Saarbrücken, den 14. September 1882.
Der Vorstand.

Bekanntmachung des Landraths-Amtes.
Das Kassenlocal der hiesigen Kreis-Communalkasse, der
Königlichen Forstkasse Saarbrücken und Steuer- und Ge—
meindekasse St. Arnual-Gersweiler befindet sich vom 5.
Oktober ds. Is. ab, in Folge Wohnungswechsels des Herrn
Einnehmers Mielcke, im Hause Nr. 18 der Saarbrücker
Bahnhofstraße.
Saarbrücken, den 30. September 1882.

Auszug aus Vacanzenliste
für M— wärter.
Dic Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Ort und Behörde, bei welcher die Stelle vacant ist. 2) Nähere
Vezeichnung der Stelle. 3) Einkommen der Stelle. 4) Ob die An⸗
stellung auf Lebenszeit oder auf Kimdigung erfolgt. 5) Betrag der
zu stellenden Kaution und ob dieselbe durch Gehaltsobzug gedeckt werden
sann. 6) Ob Aussicht auf Verbesserung vorhanden ist. 7) An—
prüche, welche an den Bewerber gestellt werden. 8) Wohin die Be—
verbuͤngen einzureichen find. 8) Bemerkungen.
1) Geilenkirchen, Postamt, 2) Landbriefträger, 3) 8510
Sehalt und 72 Mb. Wohnungsgeldzuschuß, 4) auf 4 wöchent—
liche Kündigung, 5) 200 M kann durch Gehaltsabzüge ge—
deckt werden, 6) ja, 7) Elementarkenntnisse, 8) Ober⸗-Post⸗
direktion zu Aachen.
1) Küllburg, Postamt, 2) Landbriefträger, 3) 480 4
Gehalt und 60 Ab. Wohnungsgeldzuschuß, 4) auf 4wöchent⸗
liche Kündigung, 5) 200 46 kann durch Besoldungsabzüge
von mindestens 3 46. monatlich gebildet werden, 6) ja, 7)
körperliche Rüstigkeit, Gewandtheit und Elementarkeuntnisse,
8) Ober-Postdirektion zu Trier, 9 am 19. September zu
besetzen.
1) Riegelsberg, Postageutur 2) Landbriefträger, 3) 450 46
Gehalt und 60 AM. Wohnungsgeldzuschuß, 4) auf 4 wöchent⸗
liche Kündigung, 5 200 A6. kann durch Besoldungsabzüge
von mindestens 83 6. monatlich gebildet werden, 6) ja, 7)
körperliche Rüstigkeit, Gewandtheit nnd Elementarkenntnisse,
8) Ober-Postdirektion zu Trier, 9 am 1. Oktober zu besetzen.
1) Cöln, Armen-Deputation, 2) Kontrolgehilfe, 8) 1200
b, A) auf 8 monatliche Kündigung, 5) — 6) ja,7) selbst—
—
beiten und gutes Rechnen, 8) Armen-Deputation zu Cöln.
1) Cöln, Armen-Deputation, 2) Magazingehilfe, 3)
950 M., 4) auf 3 monatliche Kündigung, 5) —, 6) ja, 7)
hat alle vorkommenden Arbeiten prompt auszuführen, 8
Armen-Deputation zu Cöln.

Sparkasse des Kreises Saarbrücken.
Im Monat September c. wurden eingelegt. Ab. 35036, 15
und an Einlagen zurückgenommen.„286388,68
mithin mehr .. M. 8647,47
Saarbrücken, den 1. Oktober 1882.
Das Curatorium.
Saarbrücken, 2. Okt. 1882. Der Königl. Landrath von Geldern«
            
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