Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Erscheint jeden
Montag.

Saarbrücker

Insertions⸗
gebühren:

Abonnements⸗
preis:
Jährlich
2 Mark 50 Pfg.
owohl hier als
ruswärts bei den
Postanstalten.

Kreis—

Blatt.

die 4 gespaltene
Petitzeile

oder
deren Raum
10 Vfg.

C
Amtliches Anzeigeblatt für W den Kreis Saarbrücken.
Mit der „Provinzial⸗Correspondenz“ als Beilage.

&r. A.

Montag, 24. Januar

881.

Bekanntmachung der Centralbehörden. —
In der Königlichen Turnlehrer-Bildungs-Anstalt hier⸗
selbst wird im nächsten Schulsemester wiederum ein drei—
nonatlicher Kursus zur Ausbildung von Turnlehrerinnen
abgehalten werden. Die Eröffnung desselben findet Donners—
tag den 31. Märzek. J. Nachmittags 5 Uhr in dem Ge—
bäude der Anstalt (Friedrichsstraße 229) statt.
Zur Theilnahme geeignet sind an erster Stelle Be—
werberinnen, welche die Pruͤfung als wissenschaftliche Lehrer⸗
'nnen, für Mädchenschulen adgelegt haben. Nur soweit
durch Berücksichtigung solcher Lehrerinnen die Anzahl der
äberhaupt Aufzunehmenden nicht erreicht wird, können auch
andere Bewerberinnen aufgenommen werden, wenn sie einen
genügenden Grad von Schulbildung nachweisen.
Die Anmeldung muß vor dem 10. Märzek. J. bei
mir erfolgen, und zwar für die im Lehramte stehenden Be—
werberinnen durch die vorgesetzte Dienstbehörde, bei den
andern unmittelbar.
Der Meldung sind beizufügen:
1. ein kurzer Lebenslauf, in welchem auch anzugeben
ist, ob Bewerberin bereits turnerische Uebungen besißzt.
2. ein Gesundheitsattest,
3. seitens der Lehrerinnen
a) das Befähigungszeugniß für das Lehramt,
b) ein Zeugniß uber die bisherige Wirksamkeit im
Schulamte,
14. seitens der andern Bewerberinnen
a) ein Nachweis über die erlangte Schulbildung,
b) ein Führungsattest,
c) ein Geburtsschein oder sonst Nachweis, daß Bewer⸗
berin das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Es wird vorausgesetzt, daß den Bewerberinnen die
erforderlichen Geldmittel zum Unterhalte hier während des
Kursus zu Verfügung stehen. Bedürftigen Theilnehmer—
nnen können indessen Beihülfen aus einem diesseitigen
Fonds gewährt werden. Hierauf gerichtete Anträge find
durch eingehende Darlegung der Verhältnisse zu begründen.
Berlin, den 81. Dezember 1880.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und
Medizinal⸗Angelegenheiten.
Im Auftrage:
de la Croix.

Die Anstalt ist als Externat eingerichtet. Geeignete
Pensionen in Bürgerfamilien der Stadt sind in ausreichender
Zahl vorhanden.
Jeder Zögling hat ein Unterrichtsgeld von 36 M.
jährlich zu entrichten. Dagegen sind sür bedürftige und
würdige Zöglinge Unterstützungsfonds im durchschnittlichen
Betrage von 126 M. pro Kopf und Jahr verfuͤgbar. Der
Lehrkursus der Anstalt dauert zwei Jahre.
Zur Aufnahme in dieselbe ist neben der nothwendigen
Vorbildung ein Lebensalter von mindestens 15 Jahren er⸗
forderlich.
Seminar-Aspiranten, welche die Aufnahme in die ge—
nannte Anstalt wünschen, haben sich bis zum 1. Maͤrz
k. Is. bei dem Vorsteher derselben, Herrn Weyrauch, zu
nelden und zugleich folgende Schriftstücke einzureichen:
1) das Taufzeugniß (Geburtsschein)
2) einen Impf- und einen Revaccinationsschein, sowie
ein Gesundheitsattest, letzteres ausgestellt von einem zur
Führung eines Dienstsiegels berechtigten Arzte;
3) ein Zeugniß ihres seitherigen Lehrers über den em—
ofangenen Unterricht und den Erfolg desselben, sowie ein
Führungsattest von der Polizeibehörde und dem Schul⸗
Inspektor ihres Wohnortes;
4) die Erklärung des Vaters oder an dessen Stelle
des Nächstverpflichteten, daß er die Mittelzzum Unterhalte
des Aspiranten während der Dauer des Cursus gewähren
verde, mit der Bescheinigung der Ortsbehörde, daß der—
elbe über die dazu nöthigen Mittel verfüge.
Ueber die Zulassung zur Aufnahme-Prüfung wird den
Aspiranten demnächst eine Mittheilung von dem Herrn
Anstalts-Vorsteher Weyrauch zugehen.
Coblenz, den 15. Dezember 1880.
Königliches Provinzial-⸗Schul-Collegium.
von Neefe.

Bekanntmachung der Königl. Regierung
Durch Erlaß des Herrn Ober-Präsidenten der hen
provinz vom 16. d. M. ist dem Vorstand der katsuüͤssel⸗
Kirchenge meinde in Hückeswagen, Regierungsbeziezember
dorf, die Erlaubniß ertheilt worden, im MongnKirche
. J. zur Beschaffung der Baukosten einer egenständen
eine öffentliche Ausspielung von beweglichey Wrreiche der
zu veranstalten und die betreffenden Loose
Rheinprovinz abzusetzen.
Trier, den 22. Dezember 1880

Bekanntmachung der Provinzial-Behörden.
Die Prüfung der Zöglinge, welche in die Königliche
Präparanden-Ansialt zu Simmern im nächsten Jahre ein—
zutreten wünschen, wird vom 7. bis 9. April, an dem ersten
Tage um 8 Uhr Vormittags beginnend, an dieser Anstali
tdatifinden.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.