Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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gesperrt werden, jedoch ist der Zeitpunkt für diese Kanal⸗
perre noch nicht definitiv festgesetzt.
Innerhalb dieser Zeit wird der Rhein⸗Marne⸗Kanal
in Elsaß⸗Lothringen 16 bis 21 Tage, der Saarkohlenkanal
in Preußen 16 bis 283 Tage, der Saarkohlenkanal in Elsaß⸗
Lothringen etwa 40 Tage, der Moselkanal 14 Tage und
der Rhein-Rhone⸗Kanal nebst Colmarer Kanal und Brei⸗
sacher Zweigkanal etwa 21 Tage zur Ausführung noth⸗
vendiger Reparaturen gesperrt werden.
Die Bekanntmachung des Zeitpunktes, von welchem
ib die besagten Kanalsperren eintreten werden, wird sofort
nach der Festsetzung erfolgen.
Straßburg, den 26. Februar 1881.
Ministerium für Elsaß-Lothringen, Abtheilnng für Gewerbe,
Landwirthschaft und öffentliche Arbeiten.
Der Unterstaatssecretair,
Lederhose.

Die diesjährige Aufnahme von Zöglingen in die evan—
zelischen Lehrerinnen-Bildungsanstalten zu Droyssig bei
Zeitz wird in der ersten Hälfte des Monats August statt⸗
inden.
Die Meldungen für das Gouvernanten-Institut sind
bis zum 1. Juni d. J. unmittelbar bei mir, diejenigen für das
dehrerinnen⸗Seminar bis zum 1. Mai d. J. bei der be—
treffenden Königlichen Regierung bezw. zu Berlin und in
der Provinz Hannover bei den Königlichen Provinzial⸗
Schulkollegien anzubringen.
Der Eintritt in die Erziehungsanstalt für evangelische
Mädchen (Pensionat) soll in der Regel zu Ostern und zu
Anfang August erfolgen. Die Meldungen sind an den
Seminar Direttor Kritzingesr zu Droyssig zu richten.
Die Aufnahmebedingungen ergeben sich aus den in
dem Centralblatie der Unterrichts-Verwaltung pro 1880
Seite 454 veröffentlichten ausführlichen Nachrichten über
die Anstalten zu Droyssig, von welchen auch Separatab—
drücke von dem Seminar-Direktor Kritzinger auf portofreie
Anfragen mitgetheilt werden.
Berlin, den 28. Februar 1881.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und
Medizinal⸗Angelegenheiten.
Im Auftrage:
de la Croix.

Bekanntmachung der Provinzial-Behörden.
Auf Grund und nach Vorschrift der Prüfungsordnung
für Volksschullehrer vom 15. Oktober 1872 werden die
Prüfungen für die definitive Anstellungsfähigkeit im Ele⸗
mentarschulamt für die provisorisch angestellten Lehrer des
Regierungsbezirks Trier pro 1881 in folgender Ordnung
abgehalten werden.
J. Für die evangelischen Lehrer
an dem Seminar zu Ottweiler vom 25.-28. Mai.
II. Für die katholischen Lehrer
an dem Seminar zu Wittlich vom 28. -31. Mai.
Zu diesen Prüfungen können solche noch nicht defini—
tiv anstellungsfähige Volksschullehrer des Regierungsbe⸗
zirks Trier zugelassen werden, welche die Befähigung zur
robisorischen Anstellung im Elementarschulamt mindestens
seit zwei Jahren durch die vorgeschriebene Prüfung nach⸗
zewiesen haben.
Die Lehrer, bei welchen diese Voraussetzung zutrifft
d welsche der gedachten Prüfung sich unterziehen wollen.

haben spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermine
ihre Meidung durch den zuständigen Kreis⸗-Schulinspektor
an uns einzureichen und derselben
1) ein Zeugniß des Lokal-Schulinspektors über ihre
Amtsführung und ihr Verhalten,
2) eine von ihnen selbstständig gefertigte Ausarbeitung
über ein von ihnen selbst gewähltes Thema mit der Ver⸗
sicherung, daß sie keine anderen als die von ihnen ange—
zebenen Quellen, dazu benutzt haben,
3) eine Probeschrift mit der Versicherung, daß sie ohne
tremde Hilfe von ihnen angefertigt sei und
4) das Original⸗Zeugniß über ihre Befähigung zur pro⸗
disorischen Anstellung im Elementar⸗Schulamte,
heizufügen.
Sofern auf die rechtzeitig eingereichte Meldung nicht
ein abweisender Bescheid von uns erfolgt, haben die An—
zemeldeten sich als zur Prüfung zugelassen anzusehen und
aich zur Empfangnahme der näheren Mittheilungen, über
den Gang derselben am Tage vor der Prüfung persönlich
hei dem betreffenden Seminar-Director unter Ueberreichung
einer von ihnen selbstgefertigten Zeichnung zu melden.
Schließlich machen wir darauf aufmerksam, daß die
Prüfung für die definitive Anstellungsfähigkeit im Elemen⸗
arschulamte spätestens fünf Jahre nach derjenigen für die
provisorische Anstellungsfähigkeit abgelegt werden muß und
)aß mit dieser Frist der Anspruch auf Zulassung zu jener
Brüfung verloren geht.
Coblenz, den 10. Februar 1881.
Königl. Provinzial⸗Schul⸗Collegium.
von Neefe.

Bekanntmachung der Königl. Regierung.
Der Herr Ober⸗-Präsident der Rheinprovinz hat mittelst
Erlasses vom 1. Februar er. Nr. 767 genehmigt, daß die
urch seine Verfügung vom 31. Juli v. Is. 6138 der Judenchaft
 in Hundsbach, Becherbach, Schweinschied, Bärweiler
und Hoppftädten, Kreises Meisenheim, Behufs Aufbringung
der Mittel zum Wiederaufbau ihres abgebrannten Bet—
Jauses in Hundsbach bei den jüdischen Bewohnern der Re—
zierungs⸗Bezirke Coblenz und Cöln hewilligte Hauscollecte
iunmehr auch bei den jüdischen Bewohnern des Regierungs—
Bezirks Trier bis zum 1. Juli ds. Is. durch Deputirte
abgehalten werde.
Wir bringen solches mit dem Bemerken zur öffent—
ichen Kenntniß, daß nachfolgende Personen mit Abhaltung
der Collecte beauftragt sind:
1. der Handelsmann Ludwig Wiener,
2., F Maximilian Wiener,
3. — Moses Haas,
ämmtlich zu Hundsbach.
Trier, den 21. Februar 1881.

Durch Erlaß des Herrn Ministers des Innern vom
23. Februar d. Is. II. 1768 ist dem Comité für den
Pferdemarkt zu Stettin die Erlaubniß ertheilt worden, in
Kerbindung mit dem am 21., 22. und 28. Mai d. Is.
aselbst abzuhaltenden Pferdemarkt eine öffentliche Ver—
ossung von Equipagen, Pferden, Fahr⸗ und Reitrequi⸗
iten zu veranstalten und die betreffenden Loose im ganzen
tereiche der Monarchie abzusetzen.
Trier, den 12. März 1881.
            
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