Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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10 Pfa.
Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken. —
Mit der „Provinzial⸗Correspondenz'“ als Beilaae.

— r. 2.

Montag, 10. Januar

88SI.

Bekanntmachung der Provinzial-Behörden.

1. ein schulgerecht genähtes Manns-Faltenhemd,
2. ein Frauenhemd,
3. ein Paar gestrickte Strümpfe,
4. ein Zeichentuch,
5. ein Stopftuch.
Diese Arbeiten sind nicht ganz zu vollenden, damit
nach Anweisung der Prüfungscommission und unter Auf—
sicht derselben in der Arbeit fortgefahren werden kann.
Vor Eintritt in die Prüfung hat jede Bewerberin
6 Mark Gebühren an unsern Rendanten Kanzleirath Topp
Dicasterialgebäude, Zimmer 9) zu entrichten.
Um Uebrigen verweisen wir auf die Prüfungsordnung
oom 10. September 1878.
Coblenz, den 10. Dezember 1880.
Koͤnigliches Provinzial⸗Schul⸗Collegium
von Neefe.

Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen
ꝛc. Angelegenheiten wird die zu Düsseldorf bestehende Com—
mission zur Prüfung von Handarbeitslehrerinnen aufgelöst
und zu Coblenz als am Sitze des Königlichen Provinzial-Schulcollegiums
 eine Prüfungs-Commission für den Umfang
der Rheinprovinz gebildet.
Diese besteht außer unserem Commissar als Vorsitzenden
aus dem Direktor der höheren Töchterschnle Herrn Dr.
Hessel und den Lehrerinnen Fräulein Ferd. Nicolay und
Goebel.
ind Für das Kalenderjahr 1881 werden Prüfungen statt—
finden:
1. im Ostertermine vom 12. —14. Mai,
23. im Herbsttermine vom 29. September —1. Oltober.
Zu diesen Prüfungen werden zugelassen:
4. Bewerberinnen, welche bereits die Befähigung zur
Ertheilung von Schulunterricht vorschriftsmäßig nach—
Jewiesen haben,
sonstige Bewerberinnen, welche das 18. Lebensjahr
vollendet haben und sich über die erforderliche Vor—⸗
bildung ausweisen können.
Die Anmeldung muß 4 Wochen vor dem Prüfungs⸗
lermine erfolgen.
Der Meldung sind beizufügen:
l. der Geburtsschein,
2. ein Gesundheitsattest,
3. ein Zeugniß über die erworbenen Schul- bezw. Lehre⸗
rinnen-Bildung,
ein von der Ortspolizeibehörde oder von dem Orts⸗
schulvorstande ausgesielltes Zeugniß über die Führung
der Bewerberin und deren sittliche Befähigung für
den Lehrberuf.
Auch ist bei der Meldung ausdrücklich anzugeben, ob
Bewerberin die Befähigung fuüͤr den Handarbeits-Ünterricht
an Volksschulen oder für mittlere und höhere Mädchen—
ichulen zu erlangen wünscht.
Die von uns zugelassenen Bewerberinnen erhalten
bor dem Prüfungstermine die nähere Gestellungsordre.
Die Bewerberinnen, welche die Lehrbefähigung für Volksschulen
aachsuchen, haben im Prüfungstermine vorzulegen und als
jelbstgefertigt zu bezeugen:
1. ein Mannshemd,
2. ein Frauenhemd,
3. ein Paar Strümpfe,
4. ein Zeichentuch,
5. ein Stopftuch mit einigen Leinen- und Köperstopfen,
3. ein Tuch mit verschiedenen eingesetzten Flicken.
Die Bewerberinnen für mittlere und höhere Mädchen—
chulen haben vorzulegen und als selbstgefertigt zu bezeugen:

Bekanntmachung der Königl. Regierung.
Auf der Königlichen Lehranstalt für Obst- und Wein—
bau zu Geisenheim wird wiederum' ein Unterrichtskursus
iber die Reblaus (Phylloxera vastatrix) und zwar in der
Zeit vom

„10. bis 15. Januar 1881“
abgehalten werden.
Dieser Kursus, welcher unentgeltlich ist, besteht in
einer Anzahl von Vorträgen und eingehenden Uebungen im
Mikroscopiren.
Diejenigen Herren, welche beabsichtigen an diesem
Kursus Theil zu nehmen, werden ersucht, sich bei dem Di—
rigenten der Anstalt, Herrn Göthe, zu melden.
Trier, den 16. Dezember 1880.

Im Anschlusse an unsere Bekanntmachung vom
Januar c. J. B. 14249 (Amtsblatt Nr. 2) bringen—
ziermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die für die evcz—
ische Diakonissenanstalt zu Kaiserswerth gestattete esche
rollecte im ersten Halbjahre 1881 durch Deputirtatigten
nit vom Kgl. Landrathsamte zu Düsseldorf hu wird.
degitimationen versehen sein werden, abgehalten mungelischen
Zugleich nehmen wir Veranlassung, deng empfehlen.
Blaubensgenossen diese Collecte auf's Wärmst
CLrier, den 21. Dezember 1880.

Wir bringen hiermu zur 6 ent Ren Lenntnißz daß
die für das Jahr 1881 ee greußische Arznei⸗Tare
m Verlage von Rudolph Ghetiner in Berlin — Mohren⸗
sttraße — 183/14 — erschienen und in allen inländischen
            
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