Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Amtliches Anzeigeblatt fsür den Kreis Saarbrücken.
Mit der „Provinzial⸗Correspondenz“ als Beilage.

Nr. II.
Bekanntmachung der Provinzial-Behörden.
Nach Maßgabe der von dem Herrn Minister der geist—
ichen ꝛc. Angelegenheiten unter dem 15. Oktober 1872 er⸗
afsenen Vorschriften wird vom 28. bis 30. März er. die
Prüfung für die Aufnahme in das katholische Schulleherinnen—
Seminar zu Saarburg stattfinden.
Katholische Schulamts-Präparandinnen, welche bis zum
l. Mai d. J. das 16. Lebensjahr vollendet haben und die
Aufnahme in das Seminar in Saarburg wünschen, haben
sich zu dieser Prüfung spätestens bis zum 15. März er.
hei dem Seminar-Director Münch in Saarburg zu melden
und ihrer Meldung beizufügen:
1) das Taufzeugniß (Geburtsschein);
2) einen Impfschein, einen Revaccinationsschein und ein
Besundheitsattest, ausgestellt von einem zur Führung eines
Dienstsiegels berechtigten Arzte;
3) diejenigen Aspirantiunen, welche unmittelbar von
einer auderen Lehranstalt kommen, ein Führungsattest von
dem Vorstande derselben, die anderen ein solches von der
Polizeibehörde und dem Schul-Inspector ihres Wohnorts;
4) die Erklärung des Vaters oder an dessen Stelle
des Nächstverpflichteten, daß er die Mittel zum Unterhalte
der Aspirantin während der Dauer ihres Seminarcursus
gewähren werde, mit der Bescheinigung der Ortsbehörde,
daß er über die dazu nöthigen Mittel verfüge.
Ueber die Zulassung zu der Aufnahme-Prüfung wird
den Aspirantinnen demnächst von dem Seminar⸗-Direktor
Münch eine Mittheilung zugehen.
Die zur wirklichen Aufnahme ausgewählten Präpa—
randinnen haben bei derselben unter Mitverpflichtung ihrer
Väter resp. deren Stellvertreter einen Revers auszustellen,
inhalts dessen sie nach Beendigung ihrer Ausbildung in dem
Seminar jede von der Königlichen Regierung, für deren
Bezirk sie ausgebildet werden, ihnen uͤbertragene Schul—
stelle zu übernehmen und mindestens drei Jahre zu ver—⸗
walten, im Weigerungsfalle aber, sowie im Falle der durch
hre Führung veranlaßten oder der nicht durch ihren Ge—
sundheitszustand nothwendig gewordenen freiwilligen Ent⸗
fernung von der Anstalt vor Beendigung ihrer Ausbildung:
a. alle von dieser erhaltenen Unterfstützungen zurückzu⸗
erstatten und
für jedes in derselben zugebrachte Semester ein Unter⸗
richtsgeld von 80 Mark zu zahlen haben.
Coblenz, den 10. Februar 1881.
Königliches Provinzial⸗Schul⸗Collegium.
von Neefe.

Montag, 14. Maͤrz

ISSI.
einmaligen Collecte in den evangelischen Kirchen der Rhein⸗
provinz für die Erbauung einer evangelischen Kapelle in
Zell genehmigt und die Bestimmung des Sonntags für die
Sammlung dem Königlichen Consistorium der Rheinpro⸗
dinz überlassen.
Wir bringen dieses mit dem Bemerken zur öffentlichen
Kenntniß, daß das Königliche Consistorium zufolge Schreibens
bom 16. ds. Mts C. 1347 den Termin auf den Sonntag
Reminiscere, den 18. März er., festgesetzt hat und veran—
—VVV
den Beträge anzunehmen und an die Communal-Instituten-Kasse
 abzuführen.
Eine Darstellung der Verhältnisse, welche die Bewil—
üägung der Collecte motivirt haben, gelangt durch das kirch⸗
liche Amtsblatt zur Veröffentlichung.
Trier, den 22. Februar 1881.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Johann Lehnen, Dienstnecht,
 geboren zu Sehlem, Kreis Wittlich, zuletzt zu St.
Johann wohnhaft, welcher flüchtig ist, ist die Unter suchungs⸗
jaft wegen Unterschlagung verhängt.
Es wird ersucht, denfelben zu verhaften und dem Kgl.
Amtsgerichte zu Saarbrücken vorzuführen.
Beschreibung.
Alter: 29 Jahre, Größe 1,68 mm, Statur: mittler,
Haare: blond, Stirn: flach, Augenbrauen: blond, Augen:
jrau, Nase: spitz, Mund: gewöhnlich, Zähne: gesund, Kinn:
rund, Gesicht: oval, Gesichtsfarbe: gesund.
Saarbrücken, den 2. März 1881.
Der Kgl. Erste Staatsanwalt,
In Vertretung Linz, Staatsanwalt.
Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Schlosser Christian
Becker aus St. Johann, welcher flüchtig ist, ist die Unter⸗
uchungshaft wegen Urkundenfälschung verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das
Justizarresthaus zu Saarbrücken abzuliefern.
Beschreibung.
Alter: 20 Jahre, Größe: 1.78 m, Statur: schlank,
Haare: dunkelblond, Stirn: frei, Bart: schwaches blondes
Schnurrbärtchen, Augenbrauen: dunkelblond, Augen: blau,
Rase: proportionirt, Mund: proportionirt, Zähne: gesund,
inn: rund, Gesicht: rund, Gesichtsfarbe: gesund. Besondere
dennzeichen: keine.
Saarbrücken, den 2. März 1881.
Der Köonigliche Erste Staatsanwalt,
In Vertretung Linz, Staatsanwalt.

Bekanntmachung der Königl. Regierung.
Der evangelische Oberkirchenrath hat durch Erlaß vom
13. November v. Is. Nr. 4896 E. O. die Abhaltung einer
            
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