Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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der Zahl der bei der letzten Volkszählung ermittelten Be—
wohner.
huge vorstehende Regelung erstreckt sich zunächst auf
die Zeit des laufenden Jahres; dieselbe soll indessen wäh—
rend weiterer vier Jahre in Geltung bleiben, insofern nicht
am Schlusse eines Jahres Seitens des Kreises oder einer
der Herren Impfärzte das geschlossene Abkommen gekündigt
wird.
XI. Zur Hebung der Pferdezucht im Kreise
be schließt der Kreistag auch im Jahre 1881 den Pferde—
befitzern des Kreises Zuschüsse zu den Deckkosten bei Be—
nutzung der Beschälstationen in Heusweiler und Schaafbrücke
 im Betrage von je sechs Mark für jede Stute aus
der Bürgermeisterei Ludweiler und von je vier Mark fünf
und siebenzig Pfennig für Stuten aus den übrigen Bürger—
meistereien, mit Ausnahme der Städte Saarbrücken und
St. Johann, zu gewähren.
Die Zahlung erfolgt aus dem Jagdkartenfonds bis
zum Betrage von neunhundert Mark, während der etwaige
Mehrbedarf aus der Kasse des landwirthschaftlichen Ver⸗
eins nach dem Beschlusse des Vorstandes der Lokal-Ab⸗
cheilung Saarbrücken bestritten wird.
iI. In betreff der Leitung und Beaufsich—
tigung der Communalbauten in der Stadt Mal—⸗
staätt-Burbach und in den ländlichen Gemeinden
des Kreises wird die Verlängerung das mit dem Kreis—
Baumeister Benzel für die Zeit vom 1. April 1880 bis
dahin 1881 abgeschlossenen Vertrages auf die Dauer eines
weiteren Jahres mit der Maßgabe beschlossen, daß dem
herrn Benzel die Verpflichtung auferlegt wird, sämmt—
liche Bau⸗Abnahmen in Person vorzunehmen.
Die bisherigen Sätze der von den Gemeinden zu zahlenden
Gebühren werden beibehalten, während zur Deckung eines
etwaigen Deficits die Ausschreibung einer Umlage auf die
zum Baumeister⸗VPerbande gehörigen Gemeinden nach Maß—
zgabe des Kreistagsbeschlusses vom 23. Dezember 1873 vor—
behalten bleibt.
XIII. Zu den Kosten der Herstellung einer Brücke
und eines Durchlasses über den Aschbach und
Schöneckerbach auf dem Wege von Gersweiler
nach Krughütte wird eine Beihülfe im Betrage von
Dreihundertundfünfzig Mark bewilligt.
Die Zahlung hat aus den durch die Rückzahlung der
Darlehen der Reservisten und Landwehrleute auf Grund
des Gesetzes vom 31. März 1878 gebildeten Kreisfonds
zu erfolgen.
XIV. In Folge der Mittheilung der Provinzial-Ver—⸗
waltung, wonach zum Neubau von Chausseen Prämien
bis zum Betrage von 30000 Mark für die Metermeile
auch fernerhin gewährt werden, beschließt der Kreistag,
Plan, und Kosten-Anschläge zur Anlage einer Kunsi—
straße von Brebach nach Saargemünd durch den
Kreis-Communal-Baumeister Benzel anfertigen zu lassen.
XV. Die Aufbringung der Provinzialbei—
träge soll auch im laufenden Jahre in Gemäßheit des
Kreistagsbeschlusses vom 4. Dezember 1875 und der Ver—⸗
fügung der Königlichen Regierung vom 15. August 1876
erfolgen.
Diese Beiträge für den Kreis in dem Kalenderjahre
1881 betragen 71882 M. 10 Pfg, einschließlich der Um—
age zur Verzinsung und Amortisation der Anleihe zum
Zwecke der Reorganisation der Irrenpflege in der Rhein—
ordvinz.
Bei der Repartition der letzteren im Betrage von
15922 MA6 99 5 auf die Gemeinden des Kreises werden.

wie bereits im Vorjahre, zufolge des Beschlusses des Pro⸗
pinzial-LSandtages vom 24. April 1879 die Steuerquoten
von Beamten, soweit sie nach dem Gesetze vom 11. Juli
1822 zur Communalsteuer nicht herangezogen werden können,
außer Ansatz bleiben.
Gleichzeitig wird in Folge der Mittheilung, daß in
den Vorjahren die Beiträge der Gemeinde Malstatt-Bur⸗
»ach unter Anrechnung von fingirten Einkommensteuerbe—
rägen der Burbacher-Hütte festgestellt seien, welche in—
wischen im Recursverfahren ermäßigt worden sind, von der
reis-Vertretung beschlossen, behufs Wiedererstattung der
zuviel erhobenen Beträge der gedachten Gemeinde die Summe
hon 250 M. zukommen zu lassen.
XVI. Gegen die Rechnung der Vorschule der
GBewerbeschule zu Saarbrücken für das Rechnungs—
ahr 1879/80 findet die Versammlung ebensowenig wie
zegen den Etat der genannten Anstalt für das Jahr 188081
etwas zu erinnern.
Die zur Unterhaltung der Schule für das gedachte
Jahr Seitens der Stadt Malstatt-Burbach und den ländlichen
Gemeinden des Kreises zu leistende Zuschuß, welcher nach
dem Etat 570 M. beträgt, während die beiden Städte
Zaarbrücken und St. Johann den dreifachen Betrag mit
1710 M beizusteuern haben, soll in gleicher Weise wie die
Unterhaltungskosten der Königlichen Gewerbeschule umgelegt
werden.
Gleichzeitig wird die Uebernahme der Hälfte der durch
Beschickung der Gewerbe-Ausstellung in Duͤsseldorf Seitens
der hiesigen Gewerbeschule im Betrage von 433 . 27 5
entstandenen Kosten auf den Kreis, einschließlich der drei
Städte, nachträglich zugestimmt.
XVII. Hierauf wurde nach Vortrag des Vorsitzenden
der Deputation zur Controle der Kreissparkasse die
Rechnung dieser Kasse für das Jahr 1879
auf 568 540 M. 532 in Einnahme
und „ 525486, 65 „ in Ausgabe
festgesetzt und der dementsprechende Decharge-Vermerk von
der Versammlung vollzogen.
Aus der Rechnung ist anzuführen, daß am Schlusse
des Rechnungsjahres betragen haben:
die Einlagen einschließlich der kapitalisirten —2 H
Zinsen. 21884694 83
die ausgeliehenen Kapitalien....889388 31
die im Besitze der Kasse befindlichen zins—
tragenden Papiere 23535250 —
die Verwaltungskosten. 3224 71
Auf Antrag des Curatoriums der Kreissparkasse be—
chließt der Kreistag, daß die nach 883 des Statuts er—
orderliche Aufstellung der Bürgenliste für jede Bürger—
neisterei dem Bürgermeister und einem oder zwei von der
Bürgermeisterei-Versammlung zu wählenden Vertrauens—
nännern zu übertragen ist. Von denselben ist auch all—
ährlich die Revision der nur alle drei Jahre fortan neu
uufzustellenden Listen zu bewirken.
XVIII. Die auf Grund des Gesetzes vom 27. Februar
1880 in Dudweiler erhobene Wanderlagerste uer im
Betrage von 30 Mark wird nach 8 5 a. a. O. der Orts⸗
armenkasse zu Dudweiler überwiesen.
XIX. In Folge einer Anfrage der Königlichen Re—
Jierung zu Trier spricht sich die Versammlung für die Bei—
behaltüng der gegenwärtigen Einrichtung der Schorn⸗
teinfeger-Kehrbezirke im Kreise aus, wobei bemerkt
vird, daß neue Bestimmungen in Betreff der Anstellung
ver Schornsteinfeger nicht erforderlich erscheinen.
XX. Das zur Begutachtung vorgelegte Proiect der
            
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