Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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z. eine Nachweise über den Vermögensstand der be⸗
treffenden Gemeinde.
Die ad 1 und 2 bezeichneten Schriftstücke müssen von
der weltlichen und kirchlichen Aufsichtsbehörde genehmigt sein.
IV. Private, welche zu Culturverbesserungen oder zu
gewerblichen Anlagen Darlehen nachsuchen, müssen:
1. Zweck und Ümfang der Anlage, wozu das Darlehn
nachgesucht wird, genau angeben;
den Ruf tüchtiger Kenntnisse und solider Lebensweise
durch obrigkeitliche Atteste nachweifen;
3. hinlaängliche Sicherheit in Grundvermögen oder in
anderer Weise (Verpfändung von Forderungen und Staatspapieren,
 Solidarbürgschaft angesehener Eingesessener der
Provinz) dellen.
Die Vrovinzial⸗Hülfskasse nimmt ferner
Depositen

an von:
1. Provinzial-Instituten, Kreisen, Gemeinden, Kirchen,
Sparkassen und eingetragenen Genossenschaften;
Handwerker Unterstützungs⸗, Kranken- unb Sterbekassen;
NMinderjährigen und andern unter Vormundschaft
oder Curatel stehenden Personen und verzinst dieselben.
A. bei dem Vorbehalte einiähriger Kündigungsfrist
mit 400,
B. 'bei dem Beding kürzerer Kündigungsfristen, als
welche bei Beträgen
a) bis zu 800 Mark vier Wochen,
b) bis zu 6000 Mark drei Monate,
9 über 6000 Mark sechs Monate bestimmt sind mit 29 60
Die Verzinsung beginnt mit dem auf die Hinterlegung
folgenden 1. oder 16. jeden Monats.
Die zu hinterlegenden Gelder sind in runden durch
die Zahl 10 theilbaren Beträgen portofrei an uns oder
an unsere Rendantur einzusenden und ist dabei jedesmal
ausdrücklich anzugeben, ob die Hinterlegung auf Jahreskündigung
 oder auf kürzere Kündigung erfolgen soll. Die
Hintetlegung kann zu jeder Zeit erfolgen, ohne daß es
diejerhalb einer vorherigen Anfrage bei uns bedarf.
Düsseldorf, den 18. Januar 1881.
Die Direktion der Rheinischen Provinzial-Hülfskasse.
Seul.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Dem Königlichen Steuer-Empfänger und Gemeinde—
Einnehmer Herrn Mielcke zu Saarbrücken ist die Ver—
—X—
üͤberiragen worden. Derselbe nimmt Einlagen an, ertheilt
Auskunft und verabfolgt Prospekte und Anmeldeformulare.
Unsere Anstalt wird erst durch Aushändigung der von
ans ausgeflellten Versicherungs-Urkunden, Einlage-Quittungen
und Rückgewährscheine verpflichtet. Diese Urkunden werden
in längstens 8 Wochen nach der Einzahlung von Herrn
Mielcke gegen Rückgabe der von ihm ertheilten Quittungen
über die Einzahlung ausgehändigt.
Berlin, W. Mauerstraße 88, im Januar 1881.
Direktion der Kaiser⸗Wilhelms-Spende
Stämmler.
In der Nacht vom 6. auf den 7. Februar 1881 wur⸗
den zu Saarbrücken aus einem bewohnten Gebäude mittelst
Einsteigens eine schwarzlederne Reisetasche mit rundem
messingnem Bügel und zwei Schlössern und ein Paar Herren⸗
Zugstiefeln, ferner mittelst Erbrechens eines Behaͤltnisses
eine silberne Taschenuhr — Cylinderuhr — gestohlen. In

der Reisetasche befanden sich folgende physicalische Appa⸗
rate: eine Locomobile en miniature von Messing, ein Ent⸗
pässerungsapparat von Messing und verschiedenen anderen
Metallen, eine Vertikalsäge von Stahl, eine Rotations⸗
Maschine von Eisenblech, außerdem verschiedene Farben
ind kleine Werkzeuge und 37 Mark baares Geld in kleinen
Silber- und Nickel- resp. Kupfermünzen, worunter auch
französische Sous.
Der Thäter hat bis jetzt noch nicht ermittelt werden
önnen.
Ich ersuche Jeden, der über den Dieb oder den Ver⸗
dleib der gestohlenen Gegenstände etwas Näheres anzu—⸗
geben vermag, mir oder der nächsten Polizeibehörde davon
Mittheilung zu machen.
Saarbrücken, den 10. Februar 1881.
Der Königliche Erste Staatsanwalt.
Pattberg.
Steckbrief.
Gegen den Nikolaus Johann aus Münchwies, Kreis
Ottweiler, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft
wegen Betruges und Diebstahls verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das
Justizarresthaus zu Saarbrücken abzuliefern.
Saarbrücken, den 8. Februar 1881.
Der Königliche Erste Staatsanwalt.
Pattberg.
Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Jakob Rickard, 26 Jahre
alt, Dreher, aus St. Johann, welcher flüchtig ist, ist die
Untersuchungshaft wegen Hausfriedensbruchs, Sachbe⸗
schädigung, Verübung groben Unfugs und Körperverketzung
oerhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das
Justizarresthaus zu Saarbrücken abzuliefern.
Beschreibung.
Alter: 26 Jahre, Größe: 1m 78 em, Statur: schlank,
Haare: blond, Stirn: frei, Bart: blondröthlicher Schnurr⸗
dart, Augenbrauen: blond, Augen: blau, Nase: gewöhn⸗
ich, Mund: gewöhnlich, Zähne: gesund, Kinn: länglich,
Besicht: länglich, Gesichtsfarbe: gesund.
Saarbrücken, den 11. Februar 1881.
Der Königliche Erste Staatsanwalt,
Für denselben
Linz, Staatsanwalt.
Nach den unterm 26. resp. 31. August 1880 Aller⸗
öchst genehmigten Aenderungen und Ergänzungen, der
deer und Wehrordnung vom 28. September 1878, sowie den
uͤr das Konigreich Preußen bestehenden besonderen Bestim⸗
nungen haben für die Zukunft die Landwehr-Mann⸗
chafien den Frühjahrs-Controlversammlungen
»eizuwohnen, mit Ausnahme derjenigen, welche im Laufe
des Jahres ihre Dienstpflicht beendigen, und zum Land—
turm übergeführt werden.
Letztere sind von den Frühjahrs⸗-Controlen dispensirt
und haben den Herbst-Controlbersammlungen bei⸗
zuwohnen.
Vorstehendes wird zur Kenntniß der Mannschaften des
Beurlaubtenstandes gebracht.
Saarlouis, den 5. Februar 1881.
Landwehr⸗ Bezirks⸗Commando Saarlouis.
Senff,
Oberstlieutenant und Landwehr⸗Bezirks⸗Commandeur.
            
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