Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken. —
Mit der „Provinzial⸗Correspondenz“ als Beilage.

—

J Montag, 12. Dezember, J

IXX
—
im Kreisblatte vom 21. Februar 1881)

7T

Bekanntmachung des Landraths-Amtes.

Umstehend wird die Nachweisung der für das Jahr
1881 aufzubringenden Provinzial- und Kreisbeiträge den
Herren Bürgermeistern mit dem Ersuchen mitgetheilt, für
deren baldige Berichtigung Sorge zu tragen.
Zur Erläuterung diene Folgendes:
J. Provinzialbeiträge.
a. Col. 11. Zur Verzinsung und Amortisation der Pro⸗
vinzial⸗Anleihe von 392 Millionen Thalern zum Neubau
von 5 Irren-Anstalten sind im Jahre 1881 522 093 M.
erforderlich, welche zunächst auf bie fünf Regierungsbe⸗
zirke nach der Anzahl der aus denselben in den Anstalten
untergebrachten Kranken vertheilt sind. Hiernach entfällt
auf den Regierungsbezirk Trier bei 200 Kranken von
1300 im Ganzen der Betrag von 81538 Ab. 46 5
Die Unter vertheilung dieser Summe auf die einzelnen
Kreise und Bürgermeistereien des Kreises ist erfolgt zur
Hälfte nach der Anzahl der Bewohner ausschließlich des
HNeilitairs und zur anderen Hälfte nach der Isteinnahme
an klassificirter Einkommensteuer und Klassensteuer, abzüglich
 der Antheile der servisbered tigten activen Mili—
iärpersonen und abzüglich der nach dem Gesetze vom
11. Juli 1822 außer Ansatz zu lassenden Steuerquoten
der Beamten. Hiernach reducirte sich der Gesammt—
detrag der gedachten Steuern für den Kreis (Col. 4 und 5)
von 275610 446 auf 236418 Mb.
Der Beitrag des Kreises Saarbrücken beträgt 18922 4.
99 H, wozu 80 Ab. 15 Hebegebühren hinzutreten
Col. 12. Die für das Jahr 1881 zu erhebende allge—
meine Provinzial-Umlage beträgt 2700 000 M, zu
welcher der Kreis Saarbrücken 55459 A6. 11 5 beizusteuern
 hat.
Die Untervertheilung dieses nach Hinzurechnung von
277 MA 89 HHebegebühren auf 55 787 4 abgerundeten
Beitrages auf die Gemeinden des Kreises wird in Aus—
führung des Kreistagsbeschlusses vom 4. Dezember 1875
bewirkt nach der Einnahme des Vorjahres an directen
Staatssteuern mit Ausschluß der Hausir- und der Ge—
werbesteuer ausländischer Schiffer und unter Hinzurech—
nung der fingirten Staats-Einkommensteuer der zur
Communolsteuer herangezogenen juristischen Personen und
außerhalb des Kreises wohnenden Gewerbetreibenden,
insoweit als der Betrag dieser fingirten Steuer die lin
den betreffenden Gemeinden eingegangenen Grund-, Ge—
häude- und Gewerhessfeuern üherüeint Cos. dund 10*

II. Kreisbeiträge.

a. Col. 18. Zur Unterhaltung der Gewerbeschule sind
auf Grund des Etats für das Jahr 188081 erforderlich
19922 M. 50 , wovon vom Kreis 9961 MA. 258 5.
dergestalt aufzubringen siad, daß die beiden Städte Saar⸗
brücken und St. Johann zusammen die eine Hälfte zu
gleichen Theilen, die übrigen Gemeinden des Kreises die
andere Hälfte zu übernehmen und ihren Beitrag nach
Maßgabe des Ift-Aufkommens der Einkommen-, Klassen—
und Gewerbesteuer mit Ausschluß der Haufirstener (Col.
4. 5 und 6) unter sich zu vertheilen haben

Ferner sind an Zuschüssen zur Unterhaltung der Vor—
schule der Gewerbeschule aufzubringen für das
Zahr 1880/81 laut Jahresrechnung 25385 4. und für
——
im Ganzen 5715 46, wovon drei Viertheile den beiden
Städten Saarbrücken und St. Johann und ein Viertheil
den übrigen Gemeinden des Kreises zufallen.
Kreistagsbeschlüsse vom 12. August 1873 und 5.
Dezember 1874 und vom 12. Februar 1881 Nr. XVI,
im Kreisblatte vom 21. Februar 1881.)
b. Col. 14. Für die Kosten des Impfwesens sind
5242 .M. 90 H, nämlich zur Remuneration der Impf⸗
ärzte 3000 6. 24 und für Druckkosten und Remisen
242 . 66 5 aufzubringen, welche nach dem Kreis⸗
tagsbeschlusse vom 12. Februar 1881 (Kreisblatt Nr. 8
von 1881) auf die Gemeinden des Kreises nach der Zahl
der bei der letzten Volkszählung ermittelten Bewohner mit
5 H auf den Kopf zu repartiren sind.
Von diesen Beiträgen sind die der Seitens der Ge—
meindekassen an die Impfärzte auszuzahlenden Remune—
rationen (Col. 17) und der den Bürgermeistereien zu ge—
währenden Vergütungen für Kriegsleistungen, wie solche
im vorjährigen Kreisblatie Nr. 880 Seite 145 Col. 10
der Nachweisung bereits veröffentlicht wurden, auch für
dieses Jahr wiederum in Abzug zu bringen, so daß als
die an die Kreis Communal-Kafse abzuführenden Beiträge
die in Col. 20 angegebenen Summen verbleiben, wogegen
die Stadt Saarbrücken noch 42 M. 56 GHaus der Kreis—
kasse zu erhalten hat.
Saarbrücken, den 10. Dezember 1881.
            
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