Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt für
Me ber, Brovinzi

zen Kreis Saarbrücken. —

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Montag, 28. N

.

Bekanntmachungen anderer Behörden.

Auch ist eiue Ersatzwahl für den inzwischen verstor—
benen Carl Appolt zu Sulzbach, welcher für die Jahre
1878 -84 gewählt gewesen, erforderlich.

Die mir von der Köriglichen Regierung zu Trier über
andte Sterbeurkunde der Josephine Edrich aus St. Johann.
Bürgermeisterei St. Johann, ist heute bem betreffenden
Standesbdecmten zur Eintragung in die laufe den Sterse—
Aisser übersaudt worden.
Sdaarbrücken, den 12. November 1881.
Der Königliche Erste Staatsanwalt.

Zur Vornakme dieser Wahlen werden hiermit sämmt—
iicht Herren Wahlberechtigte eiageladen, sich am Sonnabend
den 17. Dezember d. J., Vormittags 10 Uhr, auf dem
Landraths-Amte hierselbst gefälligst zusammenzufinden.

Zu denselben gehören nur diejenigen Grundeigen⸗
hümer, welche von ihrem in den ländlichen Gemeinden des
zreises belegenen Besitz einen Haupt Grund- und Gebäude—
teuer-Betrag von mindestens 75 Mark entrichten und außer—
em eine fuͤnfjährige Dauer des Besitzstandes, wobei im
Vererhungsfalle die Besitzzeit des Erblassers und des Erben
zusammen zurechnen ist, nachzuweisen vermögen.

Die für den bej dem Gastwirthe Gustav Büch tzierselbst
iutergestellten Pferdebestand des Schiffers Adolf Tiris von
Troussais (Meuse) (Fliegenschimme!, Wallack) wegen Rotzerdachts
 aͤngeorbnet gewesene Bannsperre wird hiermit
nufgelohen, was in Gemäßheit des 8 55 der Ministerial—
Justruciion vom 24. Februar 1881 hiermit zur öffentlichen
Kenutniß gebrächt wird.
Malstatt-Burbach, den 24. November 1881.
Der Bürgermeister
Peyer.

Auch der gemeinschaftliche ererbte Familienbesitz von
Beschwistern und sonstigen Familiengliedern verleiht die
itive und passive Wahlfähigkeit.

Zur Wahl werden nach der Kreisordnung vom 18.
Juli 1827 nur diejenigen zugelassen, welche das vier und
wanzigste Lebensjahr vollendet haben und unbescholtenen
RKufes sind. Eine Ausübung des Wabhlrechtes durch Ver—
reter ist nicht zulässig.

Zekanntmachung des Landraths-Amtes.

Die Herren Bürgermeister wollen die ihnen übersen—
deten Vorsadaugen den Wahlberechtigten dis spätestens
zum 2. k. M. gegen Empfangsbescheinigung zustellen lassen
b niur setztexke demnächst sofort einreichen.

Auf Grund der Verordeung zur Vervollständigung
ber Zusammensetzusg der KRreisstäude in der Rheinprovinz
om“26. März 1839 sind in Folge des Ablanfes der
sechsjährigen Watzlperiode der Abgeordneten der meist⸗
crüterten läudlsihen Grundeigenthümer:
des verstorbenen Kreisdeputirten W. Hartunqg
zin Saarbrücken.
. des Ludwig Schampel zu Herchenbach,
ind 3. des Johann Friedrich Schampel zu Neu⸗
nühle,
'owie der Stellvertreter:
des verstocebenen Jakob Michler zu Herchen—
ach,
». des Mathias Alrtmeyer zu Sellerbach.
3. des Ludwig Klein zu Walpershofen,
gegenwärtig Neuwahlen für die Jahre 1882-1887 vor—
Unehmen

Zum Erscheinen im Wahltermine werden
auchhbiejenigen Wahlberechtigtenanfgefordert,
velche etwabei der Vorltadung übergangen
sein sollten. Doch haben dieselben im Termine die
zum Nachweis der in Anspruch genommenen Berechtiguna
rforderlichen Beläge vorzulegen.
Saarbrücken,. den 28. November 1881.

Versonal-Chronik.

Der invalide Wachtmeister Hermann Joseph Hubert
Hohtz zu Si. Johann, ist zum Vollziehungsbeamten der
Könialichen Steuerkasse Saarbrücken ernannt worden.
            
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