Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

1538

Wahlbezirk.

Stellvertreter —
Wahlvorsteher. —— Wahllokal.

1

Sulzbach I. von Haus⸗Nr. 14228 n
dem Orte Neuweiler.

SBürgermeisterei Suizbach.
Fabruͤbesitzer Louis Vo-Buchhalter Carl Wester-⸗
pelius mann
zu Sulz bach.
Bürgerm. Wilh. Woytt Lehrer Wilhelm Roos
zu Sulz bach.

Schulsaal des Lehrers
Pfeiffer zu Sulzbach.

Sulzbach II. von Haus⸗-⸗Nr. 229 bis Schluß.

Gemeinderaths sitzungs⸗
Saal im Gemeinde—
hause zu Sulzbach.
Schulsaal des Lehrers
Wagner zu Altenwald.

Ortschaft Altenwald J., von Haus⸗Nr.
12152.

Bezirks-Vorsteher Ernst Lehrer Franz Ludwig
Zeuge Wagner
in Alten wald.
Obersteiger Heinr. Reut-Bezirks⸗-Vorst. Joh. Jak.
ler zu Altenwald. Obermann zu Hühner—
feld.
Bürgermeisterei Völklingen.
Bürgermeister Carl Apotheker Peter Schö—
Stürmer mann
zu Völkslingen.
Bau⸗Unternehmer Rich. Fabrik⸗Direktor Carl Ve—
Schmidt zu Ober völklingen. nator
Bem.⸗Vorst. Knoblauch Bezirks-Vorst. Raspiller
zu Fürstenhausen. zu Fenne.

Ortschaft Altenwald II. von Haus⸗Nr. 1524
bis Schluß mit dem Ort Hühnerfeld.

Schlafhaus Nr. 43. Alten⸗
wald (Zimmer Nr. 2d.
Schlafhausm. Thiel).

Sitzungssaal im Ge—
meindehause zu Völlk—
lingen.
Saal der 1. kath. Schul⸗
klasse in Obervölklingen.
Saal der evang. Schule
im alten Schulhause
zu Fürstenhausen.
—ADDDDDVVVV
Pet. Quirin zu Wehrden. hause zu Wehrden.
hütten⸗Verw. Ferdinand Gemeinde-Vorst. Ludwig Schulsaal der II. kath.
Karcher zu Geis lautern. Schröder Schulklasse z. Geislautern
Vorstehende Nachweisung wird hiermit in Gemäßheit des 88 des Reglements vom 28. Mai 1870 zur Aus—
führung des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869 mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Tag der
Wahl auf Donnerstag, den 27. Oktober 1881 festgesetzt ist, sowie daß die Wahl um 10 Uhr Morgens beginnt und Nach—
mittags um 6 Uhr geschlossen wird.
Saarbrücken, den 10. Oktober 1881.

XII.

4

Unter Hinweis auf die vorstehende Veröffentlichung werden die Herren Bürgermeister ersucht, für die durch 88
des Reglements vom 28. Mai 1870 vorgeschriebene ortsübliche Bekanntmachung der Abgrenzung der Wahlbezirke
u. s. w. bis zum 19. Oktober d. J. Sorge zu kragen, und, daß solches geschehen, auf den Wählerlisien durch den Ge—
meindevorstand bescheinigen zu lassen.
Auch sind die am 22. Tage nach dem Beginn der Auslegung mit der Unterschrift des Gemeindevorstandes ab
zuschließenden Wählerlisten mit der Bescheinigung darüber zu versehen, daß und wie lange die Auslegung geschehen und
die durch 82 des Wahlreglements vorgeschriebene Bekanntmachung in Betreff der Auslegung erfolgt ist.
Bei Berichtigungen der Wählerlisten sind die Gründe am Rande der Liste zu bemerken.
Schließlich ist nicht zu verabsäumen, die Duplikate der Wählerlisten mit der amtlichen Bescheinigung der Ueber—
einstimmung mit dem Haupt-Exemplare zu versehen.
Saarbrücken, den 10. Oktober 1881.

Den Herrn Wahlvorstehern ist unter Zustellung des zweiten Exemplars der Wählerlisten und des Formulars zum
Wahlprotokolle diese Nummer des Kreisblattes Seitens der Herrn Bürgermeister mit dem Ersuchen vorzulegen, das ihnen
übertragene Amt zu übernehmen und sich hierbei die genaueste Beachtnug der 88 9 bis 13 des Wahlgesetzes und der 88
bis 22 des Wahlreglements angelegen sein zu lassen, da der gesammte Wahlact durch die Verletzung einer wesentlichen
Förmlichkeit nichtig werden kann, z. B. wenn während der Wahlhandlung nicht immer mindestens drei Mitglieder des
Wahlvorstandes im Wahllokale anwesend sind, oder wenn der Wahlvorsteher und der Protokollführer gleichzeitig das
Wahllokal verlassen, oder bei der Wahlhandlung einschließlich der Ermittelung des Wabhlergebnisses die Oeffentlichkeit aus—
zeschlossen wird.
Auch ist darauf zu achten, daß die Wählerlisten und die Gegenlisten die Unterschriften des gesammten Wahlvor—
standes erhalten und die ungültig erklärten Stimmzettel dem Protokolle beigefügt und mit fortlaufenden Nummern ver—
sehen werden, sowie daß die Gründe angegeben werden, aus denen die Ungültigkeitserklärung erfolgt ist.
Schließlich ersuche ich die Herrn Wahlvorsteher ergebenst, die Wahlprotokolle mit sämmtlichen zugehörigen Schrift⸗
stücken ungesäumt, jedenfalls aber so zeitig mir einzureichen. daß dieselben noch im Laufe des Sonnabends. des 29. Oe—
tober in meine Hände gelangen.
Saarbrücken, den 10. October 1881.
Der Wahlkommissarius des fünften Wahlkreises — Kreis Saarbrücken.
Dor GHosl Vond 68
            
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