Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Auf Grund des 8 24 des Reglements vom 28. Mai
1870 (Bundesgesetzblatt S. 275) zur Ausführung des Wahl⸗
zesetzes für den Reichstag vom 81. Mai 1869 haben wir
zu Wahl⸗Commissarien ernannt:
für den ersten Wahlkreis — Kreise Daun, Prüm, Bithurg —
den Königlichen Landrath von Harlem zu Prüm,
für den zweiten Wahlkreis — Kreise Wittlich und
Bernkastel —
den Königlichen Landrath Aldringen zu Wittlich,
für den dritten Wahlkreis — Land⸗ und Stadtkreis Trier —
den Königlichen Landrath Geheimen Regierungs-Rath
Spangenberg zu Trier,
für den vierten Wahlkreis — Kreise Saarburg, Merzig
Saarlouis —
den Königlichen Landrath Knebel zu Merzig,
für den fünften Wahlkreis — Kreis Saar⸗
brücken —
den Königlichen Landrath von Geldern zu
Saarbrücken
für den sechsten Wahlkreis — Kreise Ottweiler, St. Wendel,
Meisenheim —
den Landrath Rumschöttel zu St. Wendel.
Trier, den 10. September 1881.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
R. Linz.
Die Hengstkörung für das Jahr 1881 /82 betreffend.
Auf Grund des 8 8 der Körordnung für die Privat⸗
beschäler der Rheinprovinz vom 8. Juli v. J. (Amtsblatt
Seite 222) bringen wir nachstehendes Verzeichniß der für
die Körung bestimmten Bezirke, Orte und Termine für das
Jahr 1881/82 zur öffentlichen Kenntniß:

*
52
3*
233
8
4

Derselbe besteht
aus den Rreisen

Rörorl.

Dag und Stunde der
Rörung.

J.

2.
St. Wendel u.
Ottweiler.
Saarbrücken
u. Saarlouis
Merzig und
Saarburg.

3. .
St. Wendel. Montag, den 10. Okt.,
Vormittags 10 Uhr.
Mont., den 10. Okt.
Nachm. 8 Uhr,
Dienstag, den 11. Okt.,
Vormittags 10 Uhr,

I.

Völklin⸗
gen,
ßeüchingen
gegenüber
Mettlach.
Trier.

III.

V.

Stadt u. Land⸗
kreis Trier und
kr. Bernkastel.
Wittlich und
Bitburg.
Prüm und
Daun.

Mittwoch, den 12. Okt.,
Vormittags 11 Uhr.

Mittwoch, den 12. Okt.,
MNachmittags 4 Uhr.
Donnerstag den 183. Okt.,
Vormittags 10 Uhr.
Diejenigen, welche innerhalb der unter Spalte 2 be—
zeichneten Kreise Hengste zum Belegen fremder Stuten,
sei es unentgeltlich, sei es gegen Bezahlung hergeben wollen,
werden eingeladen, diese Hengste in den unter Spalte 3 und
1bezeichneten Orten und Stunden der Körkommission vor⸗
zuführen, der letzteren auch den Ort der künftigen Aufstellung
des Hengstes und den Betrag des in Aussicht genommenen
Sprung⸗Geldes anzuzeigen.
Nach Beendigung des Körgeschäftes wird den Eigen—⸗
thümern der angekörten Hengste eine, für 1 Jahr gültige
Bescheinigung hierüber von uns ertheilt, auch wird ein
Verzeichniß öffentlich bekannt gemacht werden, welches die
Namen der Eigenthümer und das Signalement der ange—⸗
körten Hengste, die Orte ihrer Aufstelüung und die Höhe
des Sprundaeldes enthalt.

Kyllburg.
Gerolstein.

An Gebühren sind von jedem vorgeführten Hengste
1M. und von jedem angekörien Hengste außerdem noch
3 4. an den Kassirer der Kommission im Termine zu
entrichten.
Nach Ablauf der Körtermine können Nachkörungen nur
stattfinden, wenn der darum nachsuchende Hengftbesitzer
die gsnmler dadurch erwachsenden Kosten zu tragen be—
reit ist.
Trier, den 9. September 1881.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Der Metzger Heinrich Mayer von hier beabsichtigt in
dem Hintergebäude des in der Wilhelmstraße hierselbst be—
legenen mit der Ordnungsnummer 9 bezeichneten Wohn⸗
zebäudes im Flur 15 Nr. 431/140 Malstatt-Burbacher
Bannes ein Schlachthaus zu errichten.
Dieses Unternehmen wird hierdurch mit dem Bemerken
zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Zeichnung und Be—
schreibung zu dem Projecte in meinem Amtslokale zu Jeder⸗
nanns Einsicht offen liegen, und daß etwaige Einwendungen
zegen die Ausführung qu. Anlage binnen 14 Tagen bei mir
anzubringen sind.
Diese Frist nimmt ihren Anfang mit Ablauf des Tages,
an welchem die diese Bekanntmachung enthaltende Nummer
des Regierungs⸗-Amtsblattes ausgegeben worden, und ist
für alle Einwendungen, welche nicht auf privatrechtlichen
Titeln beruhen, präclusivisch.
Malstatt-Burbach, den 19. September 1881.
Der Bürgermeister beurl.
V. V.
Der Beigeordnete,
Koehl.
Personal⸗Chronik.
Durch Rescript des Herrn Ministers für Landwirth—
schaft, Domänen und Forsten Excellenz vom 27. August
zx. III. 9271 ist dem bisherigen Oberförster⸗Candidaten
Sames unter Ernennung zum Königlichen Oberförster die
durch die Berufung des Oberförsters Stahl zum König⸗
ichen Forstmeister bei der Königlichen Regierung zu Schles—
wig zur Erledigung gelangende Königliche Oberförsterstelle
zu Carlsbrunn vom 1. October er. ab übertragen worden.

Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair-Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Ort und Behörde, bei welcher die Stelle vacant ist. 2) Nähere
Kezeichnung der Stelie. 3) Einkommen der Stelle. 4) Ob die An⸗
tellung auf Lebenszeit oder auf Kündigung erfolgt. 5) Betrag den
zu stellenden Kaution und ob dieselbe durch Gehaltsabzug gedeckt werden
kann. 6) Ob Aussicht auf Vecbesserung vorhanden ist. 7) An
sprüche, welche an die Bewerber gestellt werden. 8) Wohin die Be⸗
werbungen einzureichen sind. 9) Bemerkungen.
1) Gemünd, Arresthausverwaltung, 2) Gefangenwärter,
3) 70,60 4. Gehalt jährlich und freie Wohnung, 4) auf
Zmonatliche Kündigung, 5) keine, 6) ja, 7) keine, 8)
Bürgermeisteramt zu Gemünd, 9) es kann die Verpflegung
der Gefangenen übernommen werden.
V) Trier, Ober⸗Bürgermeister-Amt, 2) Pnlizei⸗Agent,
3) 875 4 Gehalt, ) nach 6 monatlicher Probe auf Lebens⸗
zeit, 5) keine, 6) ja, 7) Energie, Nüchternheit, gute Führung,
owie ausreichende Schulkenntnisse, um ein verständliches
8 liefern zu können, 8) Ober⸗Bürgermeister-Amt zu
rier.
Sßnrhbrücken 6 S 188 —0 —
            
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