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Deffentlicher Anzeiger.
Bekanntmachung.
Die Anlieferung von
20000 ks gewöhnlichem Rübsl,
50 000 „ gereinigtem d
25 000, Petroleum
soll im Wege der Submission ver—
zeben werden. 74
Die Offerten sind portofrei und
versiegelt mit der Aufschrift
Submissfion auf Beleuch—
tungsmaterial
his zum 21. September, mor—⸗
gens 11 Uhr, bei der Unterzeich—
neten einzureichen, woselbst Liefe—
rungsbedingungen eingesehen und
gegen Einsendung von 0,80 A. abchriftlich
bezogen werden können
St. Johann, 5. Sept. 1881
Rönigliche Vergfaktorei.
Bekauntmachung.
In den letzten Jahren haben die Rechnungen des Bürger—
ospitals Saarbruͤcken durchgängig einen Ausgabeüberschuß dadürch
niachgewiesen, daß die bisherigen Krankenpflegesätze die durchschnittlich
nit 2 M. pro Tag und Person berechneten Selbstausgaben der An—
talt bei Weitem nicht erreicht haben und die eigenen Revenüen zur
Deckung des Fehlenden unzureichend waren.
Es hat sich deshalb zur fernern Vermeidung der Verkürzung
»es Anstaltsvermögens die Notwendigkeit ergeben, die bisherigen
drankenpflegesätze entsprechend zu erhöhen, so zwar, daß unter Hinzu—
rechnung der eigenen Einkünfte des Hospitales die regelmäßigen Ein—
nahmen mit den entsprechenden Ausgaben im Einklange bleiben.
Um dies einigermaßen zu erreichen, sind die Pflegesätze wie
olgt, normiert worden:
1. für Fremde, dem Hospitalverbande nicht angehörige Arme, den
jeweiligen Satz, wie er auf Grund des F 30 ves Unterstützungs
zesetzes vom 6. Juni 1870 für den Verpflegungsort Saar—
brücken festgesetzt ist, z. 8. gemäß dem ministeniellen Tarif
hom 2. Jult 18786 (Amtsblatt Seite 217) pro Tag und
Person .1,90 Mark
ür die ortsangehörigen Armen aller zum Hospital—
derbande gehörigen Gemeinden, sobald die Kosten
von den letztern definitiv getragen werden, pro
Tag und Person.
ür selbstzahlende Privatpersonen ohne Ausnahme,
Hospital-Abonnenten, Mitglieder der gewerblichen
und anderer Krankenkassen einschließlich Fabrik—
und Eisenbahnarbeiter pro Tag und Person .2,00 Mark.
Nachdem die Königliche Regiexung zu Trier diese Pflegesätze
durch Verfügung vom 25. August er. J Ag9320 genehmigt hat, werden
dieselben vom J. Oktober d. J. ab zur Anwendung kommen.
Saarbrücken, den 8. September 1881.
Die Hosnitalverwaltung,
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