Durch Erlaß des Herrn Ober-Präsidenten der Rhein—
provinz vom 18. d. M. Nr. 6481 ist dem Vorstande der
nternationalen Jagd-Ausstellung zu Cleve die Erlaubniß
ertheilt worden, spaͤtestens im November 1882 eine öffent⸗
iche Ausspielung von zur Ausstellung gelangenden Jagd—
gegenständen zu veranstalten und die betreffenden Loose im
Bereiche der Rheinprovinz abzusetzen.
Trier, den 23. August 1881.
Der Herr Minister des Innern hat durch Rescript
vom 31. März pr. 1. B. 2085 dem im Jahre 1860 von
dem Grafen AÄAdalbert von der Recke-Volmerstein gegrün—
deten Deutschen Samariter-Ordensstift zu Craschnitz, im
Kreise Mielitsch in Schlesien, welches ursprünglich zur
Pflege, Erziehung und Belehrung geistesschwacher und blöd⸗
sinniger Kinder bestimmt war, in seiner weiteren Ent⸗
vickehung jedoch auch die Kranken- und Siechen-Pflege, so—
wie die Ausbildung von Diakonissen, in den Bereich seiner
Wirksamkeit gezogen hat und jetzt mit ca. 70 Krankenbetten
ausgestattet ist, zur Aufbesserung seiner in Folge notwen—
diger Neu- und Erweiterungsbauten stark in Anspruch ge—
nommenen Mittel mit Allerhöchster Ermächtigung die Ab—⸗
jaltung einer Hauscollekte in den evangelischen Haushal—
lungen sämmtlicher Provinzen der Monarchie im Herbste
dieses Jahres bewilligt und der Herrr Ober-Präsident der
Rheinprovinz durch Erlaß vom 16. August er. Nr. 6645
genehmigt, daß die qu. Collekte bei den evangelischen Be—
vohnern der Rheinprovinz in der Zeit vom 10. October
his 20. Dezember cer. abgehalten werde.
Die gedachte Stiftung hat ihre segensreiche Thätigkeit
weit über den Bereich der Provinz Schlesien ausgedehnt
und ist jeder möglichen Förderung unbedingt würdig.
Wir bringen dieses mit dem Bemerken zur allgemeinen
Kenntniß, daß die Collekte entweder durch besondere Col—⸗
lectanten, welche mit Seitens des Kuratoriums und Ver—
waltungsraths der Stiftung ausgestellten, von der Polizei—
behörde beglaubigten Legitimationspapieren und mit pagi—
nirten Sammellisten versehen sind, oder durch, einer Legi—
imation nicht bedürfende evangelische Geistliche und sonstige
Vtitglieder der Presbyterien, beziehungsweise der Gemeinde—
Kirchen-Räthe oder Kirchenvorstände, soweit solche hierzu er⸗
zötig sind, abgehalten werden wird.
Den landräthlichen und sonstigen Behöcden unseres
Ressorts empfehlen wir, dem Zwecke, soweit ihre Mitwir—⸗
ung von den Collectanten und den kirchlichen Behörden
in Anspruch genommen wird, in geeigneter Weise förderlich
zu sein und insbesondere die erforderlichen Vorkehrungen
zu treffen, damit den zu veranstaltenden Sammlungen keiner⸗
ei Hindernisse in den Weg gelegt werden.
Trier, den 24. August 1881.
Am Samstage den 16. v. Mts. wurden die Gemeinden
Weilerswist, Vernich, Friesheim, Metternich, Lechenich,
Bliesheim, Erp, Pingsheim und Dorweiler im Kreise Eus—
tirchen von einem außerordentlich starken Hagelwetter heim—
gesucht, welches in kurzer Zeit tausende von Fensterscheiben
owie unzählige Dachziegel zertrümmerte und an den zur
Erndte gereiften Feldfruchten ganz enorme Verheerungen
anrichtete.
Bei einer am 21. v. Mts. durch den Königlichen
Regierungs-Präsidenten zu Cöln stattgehabten Lokalbesichti⸗
zung zeigten sich am umfangreichsten die Verheerungen in
Klein- und Groß-Vernich und Weilerswist. Vor Allem
jatten die Feldfrüchte gelitten. Der an einzelnen Stellen
ereits gemaͤhte Roggen war durch den Hagel förmlich aus—
zedroschen, der noch nicht gemähte Roggen, Weizen, Gerste
ind Hafer war fast völlig zu Boden geschlagen, sodaß die
Felder theilweise wie gewalzt aussahen und von einer Erndte
aum die Rede sein kann. Gartenfrüchte waren fast ganz
hernichtet. Großen Schaden hatten auch die Bäume er—
itten, nicht nur, daß Blätter und Zweige abgeschlagen
varen, sondern auch zahlreiche Obstbäume lagen durch den
Sturm entwurzelt am Boden. In den bezeichneten Ort⸗
chaften aber war nach der Wetterseite zu kaum ein Dach
»der Fenster von den Schlossen verschont geblieben, so daß
zanze Haufen von zertrümmerten Dachpfannen und Fenster⸗
cheiben umherlagen. Das Unglück macht sich um so fühl—⸗
harer, als die genannten Gemeinden innerhalb der letzten
hier Jahre zum dritten Male von starkem Hagelschlage
Jeimgesucht sind, und zur Zeit nur ein ganz minimaler
Theil der Felder gegen Hagelschlag versichert war, weil die
Pächter und kleinen Grundbesitzer die mit Rücksicht auf
die häufig in jener Gegend sich einstellenden Hagelwetter
Seitens der Versicherungs-Gesellschaften, soweit dieselben
überhaupt Versicherungen zu übernehmen bereit waren, —
die Kölnische Hagelversicherungs-Gesellschaft hatte in dem
etzten Jahre die Uebernahme von Versicherungen aus jener
Begend überhaupt abgelehnt — außerordentlich hochnormirten
Versicherungsprämien aufzubringen nicht im Stande waren.
Nach der Schätzung des Steuerinspectors Claas um—
faßt nun das verhagelte Terrain einen Flächeninhalt von
30 000 Morgen; eine Berechnung des Schadens auf 75 4
pro Morgen ist nach Ansicht des Kreislandraths als über—⸗
aus niedrig zu erachten; der Schaden würde hiernach unter
Zurechnung eines an den Gebäuden angerichteten Schadens
don etwa 250 000 M sich insgesammt auf 2500 000 4
belaufen.
Unterstützungs-Comites haben sich bereits gebildet, die
durch Aufruf in den öffentlichen Blättern um milde Gaben
ür die so schwer Geschädigten auffordern.
Zur Unterstützung der Beschädigten in den vorgenannten
Gemeinden habe ich eine durch die Ortsbehörden abzuhal⸗
ende allgemeine Hauscollekte in der Rheinprovinz bewilligt,
deren Erträge an die Regierungshauptkasse zu Cöln abge⸗
führt und demnächst unter Leitung der Königlichen Re—
zierung zu Cöln zur Unterstützung der Beschädigten ver—
cheilt werden sollen.
Die Königliche Regierung setze ich hiervon unter dem
ergebensten Ersuchen in Kenntniß, die gedachte Collekte in
Ihrem Bezirke bis zum 1. November d. J. gefälligst ab—
zalten zu lassen.
Der Ober-Präsident der Rheinprovinz
gez. von Bardeleben.
An die Königliche Regierung zu Trier.
Indem wir Vorstehendes zur öffentlichen Kenntniß
bringen fordern wir die Eingesessenen unseres Bezirkes zur
zegen Betheiligung an dieser Collecte hiermit auf.
Trier, den 26. August 1881.
Der evangelische Ober-Kirchenrath hat durch Erlaß
vom 8. Mai er. E. O. 1598 die Abhaltung einer einmaligen
Collekte in den evangelischen Kirchen der Rheinprovinz zu
GBunsten der evangelischen Diaspora-⸗Gemeinde Rheine, Pro—
dinz Westfalen, genehmigt, und das Königliche Consistorium
den Termin zur Abhaltung der Collecte auf den 18. Sonn⸗
tag post trinitatis den 16. October er. festagesetzt.