Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Bekanntmachung wegen Ausreichung der neuen Zinskupons zu den
Stammaktien der Niederschlesisch-Maͤrkischen Eifenbahn.
Die Kupons Serie VIII No. 12-8 zu den Stammaktien
der Niederschlesisch- Märkischen Eisenbahn über die Zinsen
für die vier Jahre 1880 bis 1883 nedst Talons werden
vom 1. Dezember cr. ab von der Kontrolle der Staatspapiere
 hierselbst, Oranienstraße 92 unten rechts, Vormittags
bon 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage
und der Kassenrevisionstage, ausgereicht werden.
Die Kupons können bei der Kontrolle selbst in Em—
pfang genommen oder durch die Regierungs-Hautkassen
die Bezirks-Hauptkassen in Hannover, Osnabrück ünd Lüneburg
 oder die Kreiskasse in Frankfurt a. M. bezogen werden.
Wer das Erstere wünscht, hat die Talons vom 19. Juni
1875 mit einem Verzeichnisse, zu welchem Formulare bei
der gedachten Kontrolle und in Hamburg bei dem Postamte
Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind, bei der Kontrolle per⸗
sönlich oder durch einen Beauftragten abzugeben.
Genügt dem Einreicher eine numeririe Marke als Em—
pfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß nur einfach, da—
gegen von denen, welche eine Bescheinigung über die Ab—
gabe der Talons zu erhalten wünschen, doppelt vorzulegen.
In letzterem Falle erhalten die Einreicher das eine Exem⸗
plar mit einer Empfangsbescheinigung versehen sofort zurück.
Die Marke oder Empfangsbescheinigung 'ist bei der Aus—
reichung der neuen Kupons zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspapiere
sich mit den Inhabern der Talons nicht einlafsen.
Wer die Kupons durch eine der oben genannten
Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die alten Talons
mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine
Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen,
sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der neuen
Kupons wieder abzuliefern. Formulare zu diefen Verzeich⸗
nissen find bei den gedachten Provinzialkassen und den von
den Königlichen Regierungen beziehungsweise von der
Königlichen Finanz- Direktion in Hannover in den Amts—
sanern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu
aben.
Des Einreichens der Aktien selbst bedarf es zur Er⸗
langung der neuen Kupons nur dann, wenn die erwähnten
Talons abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die
betreffenden Aktien an die Kontroͤle der Staatspapier oder
an eine der genannten Provinzialkassen mittelst besonderer
Eingabe einzureichen.
Berlin, den 8. November 1879.
Haupt⸗ Verwaltung der Staatsschulden.
Sydow. Löwe. Hering. Merleker.

Bekanntmachung der Provinzial-Behörden.
Da vielfach Zweifel darüber laut geworden sind, ob
die zur Wahrung eines sicheren Beweises über den Zeit⸗
punkt der Errichtung einer Privaturkunde höchst wichtige
Einregistrirung vei den Friedensgerichten nach dem Ju—
krafttreten der neuen Justizgesetze noch fortbestehe, haben
der Herr Präsident des Oberlandesgerichts und der Herr
Ober-Staatsanwalt hierselbst auf meinen Antrag die sämmt⸗
lichen Amtsgerichte des Oberlandesgerichtsbezirk Chln da⸗
rauf aufmerksam gemacht, daß jenes Verfahren nicht als
aufgehoben anzusehen sei, vielmehr die Verpflichtung zur
Einregistrirung der zu diesem Zwecke eingereichten Privat⸗
urkunden den nunmehrigen Amtsgerichten obliege, und
daß die in arb. 8 Nr. 7 u. 9 der Gebührentare dom 23.

O!*

Mai 18859 hierfür ausgeworfenen Gebühren fortan als
Gerichtskosten für Rechnung der Staatskasse zu erheben
seien.
Cöln, den 3. Januar 1880.
Der Provinzial⸗Steuer-Direktor.
Freusberg.

Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom
22. Oktober cr. J. B. 12185 (Amtsblatt Nr. 44 Seite
359) bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß
der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz gemäß Erlaß
vom 18. d. Mts. Nr. 10038 die Frist zur Abhaltung der
durch Erlaß vom 24. Mai er. Nr. 3907 behufs Aufbringung
 der Mittel für den Neubau einer katholischen Kirche
zu Neuenhausen, im Kreise Grevenbroich, bei den katho—
lischen Bewohnern der Rheinprovinz bewilligten Hausfollekte,
 und zwar für diejenigen Orte der Provinz in
welchen die Collekte noch nicht hat zur Ausführung ge⸗
hracht werden können, bis zum 1. April 1880 verlängert hat.
Trier, den 31. Dezember 1879.

Im Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 18.
Dezember 1879 J. B. 18956 (Amtsblatt Ni. 82) bringen
wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die für die evan—
gelische Diakonissen-Anstalt zu Kaiserswerth geftattete Haus⸗
Kollekte im ersten Halbjahr 1889 durch Deputirte, welche
mit vom Königlichen Landrathsamte zu Düsseldorf be—
stätigten Legitimationen versehen sein werden, abgehalten
wird.
Zugleich nehmen wir Veranlassung, den evangelischen
Glaubensgenossen diese Kollekte anf's Wärmste zu empfehlen.
Trier, den 3. Januar 1880.

Auf Grund des Gesetzes vom 26. Februar 1870, be—
treffend die Schonzeiten des Wildes, wird für den ganzen
Regierungsbezirk in diesem Jahre der Anfang der Schoͤn—
zeit für das Birkwild, Haselwild, Wachteln und Hasen auf
den 18. Januar er. hiermit festgesetzt.
Trier, den 3. Januar 1880.

Bekanntmachung anderer Behörden.
Wie in den verflossenen 7 Jahren, so werde ich auch
in diesem Jahre wieder die Beschaffung von russischem Flachs
und italienischen Hanfsamen im Auftrage königlicher Re—
gierung übernehmen.
Die in den vorhergegangenen Jahren gemachten Erfah—
rungen und die erzielten Resultate haben bewiesen, daß der
Same für die hiesigen Verhältnisse sehr zweckmäßig und
einen bedeutend höhern Ertrag der Ernten erwirkt.
Es wird deshalb den Landwirthen des Bezirks auch
in diesem Jahre wieder Gelegenheit geboten, sich auf kür—
zestem Wege ein unverfälschtes Saatgut zu beschaffen.
Da zur Beschaffung der Saat eine geraume Zeitdauer
erforderlich, so ist es im Interesse der Abnehmer, ihre Be⸗
stellungen zeitig aufzugeben. Vieses ist aber auch schon
deswegen wünschenswerth, um das nöthige Quantum zu⸗
en und event. in ganzer Waggonladung beziehen zu
önnen.
            
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