Erscheint jeden
Montag.
Saarbrücker
Insertions⸗
gebühren:
8
Abonnements⸗
preis:
Jährlich
Mark 50 Pfg.
owohl hier als
—VV——
Postanstalten.
Kreis—
Blatt.
die 4 gespaltene
Petitzeile
oder
deren Raum
10 Pfg.
Amtliches Anzeigeblatt fifrr den Kreis Saarbrücken.
Mit der „Provinzial⸗Correspondenz“ als Beilage.
Ar. 22. Montag, 31. Mai
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 5. April
d. J. ist dem Kunstgewerbe-Verein zu Pforzheim (im Groß⸗
jerzogthum Baden) zu derjenigen Lotterie von Pforzheimer,
n größern deutschen Städten auszustellenden Bijouterie—
Waaren, welche derselbe mit Genehmigung der Großherzog—
ichen Landesregierung zu veranstalten beabsichtigt, gestattet
vorden, auch in der Rheinprovinz Loose zu vertreiben.
Trier, den 1. Mai 1880.
— — —
ISSO.
sechs Stück Schnupftabaksdosen in Fassung von
Achatroth, und verschiedene dazugehörende nen ge—
schliffene Platten, im Werthe von 20 M,
fünfzehn Stück Fassungen von Tomback zu Achat—
hezw. Mosaik. Feuerdosen, großen Formats, und 20
Stück do. kleinen Formats im Gesammtbetrage von
26 AMb,
eine Anzahl Goldflußsteine, Achat-, schwarz und weiß,
und Malachit- sowie Wäcklersteine im Gesammtbetrage
von 17 M..
Ich ersuche Jeden, der über den Verbleib der gestoh—
enen Gegenstände, oder über den Dieb Auskuuft zu geben
ermag, mich oder die nächste Polizeibehörde zu benach⸗
ichtigen.
Saarbrücken, den 21. Mai 1880.
Der Königliche Erste Staatsanwalt.
Den kath. Kirchenvorständen und Gemeindevertretungen
wird hierdurch mitgetheilt, daß von S. Excellenz dem Herrn
Lultus-Minister mir ein sechswöchentlicher Urlaub gewährt
mnd der Justiciar, und Hülfsarbeiter des Commissariats
herr Gerichts-Assessor van Ham hierselbst beauftragt worden
st, mich während meiner Abwesenheit zu vertreten.
Alle Sendungen hierselbst werden übrigens wie sonst
unter meiner Adresse zu geschehen haben.
Trier, den 5. Mai 1880.
Der Königl. Commissarius für die bischöfliche Ver—
mögensverwaltung in der Diözese Trier,
Breden,
Regierungs-Rath
Steckbrief.
Gegen den Gottlob Klaus, 31 Jahre alt, Gypser zu
Laufen bei Heilbronn welcher flüchtig ist, ist die Untersu—
hungshaft wegen Körperverletzung verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das
Justiz-Arresthaus zu Saarbrücken abzuliefern.
Saarbrücken, den 26. Mai 1880.
Der Königliche Erste Staatsanwalt.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Auf Grund Verfügung der Königl. Regierung zu Trier
vom 5. Juli 1876 J. A. 8619 wird das schifffahrttreibende
Publicum hiermit in Kenntniß gesetzt, daß wegen der inner—
jalb der Festung Saarlouis beim Sandrechen Seitens der
Militärbehörde angelegten Schwimm- und Bade—-Anstalt
nebst Nachenfähre die dort zu Berg fahrenden Schiffe erst
berhalb der Nachenfähre die Halfenpferde wieder anlegen
önnen. Die Schiffer werden hierdurch vor jeder Beschä⸗—
digung der vorbemerkten Anlagen beim Passiren derselben
herwarnt.
St. Johann, a./Saar, den 8. Mai 1880.
Der Königl. Bauinspector.
Schönbrod.
Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
Die Firma Rudolph Böcking und Cie. zu Halberger—
zütte beabsichtigt ihre im Jahr 1874 auf dem Banne der
Bemeinde Brebach Flur II Parzelle Nr. 58/1 neu erbaute
Loaksofenanlage durch Anbau von zehn neuen Coaksöfen
zu erweitern.
Dies Unternehmen wird hierdurch mit dem Bemerken
zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Zeichnungen und
Beschreibungen des Projekts auf dem Bürgermeisterei-Amte
zu Brebach offen liegen und daß etwaige Einwendungen
binnen 14 Tagen dort anzubringen sind.
Diese Frist nimmt ihren Anfang mit Ablauf des Tages,
an welchem die diese Bekanntmachung enthaltende Nummer
des Regierungs-Amtsblattes ausgegeben worden und ist
ür alle Einwendungen, welche nicht auf privatrechtlichen
Titeln beruhen, präclusivisch.
Saarbrücken, den 20. Mai 1880.
Am Abend des 18., oder in der Nacht vom 18. auf
den 19. April d. Is. sind in der Schleife des Carl Korb
ind Cons. bei Nohfelden unter erschwerenden Umständen
die nachstehend verzeiet neten Gegenstände gestohlen worden:
zwei Stück Mosaikbücher-Facon, zusammengelegt, aus
Malachit, Goldfluß, Achat und grünem Plattstein,
im Werthe von 18 M.
Das Aushebungsgeschäft wird im laufenden Jahre
nach nachstehendem Plane an den bezeichneten Tagen von