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Württemberg, zuletzt Commis bei Leopold Tuteur zu Kaisers⸗
lautern, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen
Betruges verhöngt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften
und in das Justiz-Arresthaus zu Saarbrücken abzuliefern.
Saarbrücken, den 3. Mai 1880.
Königliche Staatsanwaltschaft.
Pattberg.
Bekanntmachung des Landraths-Amtes.
Wie Seitens der Königlichen Regierung zu Trier
nach Vernehmung von Sachverständigen entschieden worden
ist, gehört der Betrieb in den sogenaunten Schneidhütten
der Glasfabriken nicht zu denjenigen Arbeiten, bei
welchen der Unterbrechung an Sonn⸗- und Festtagen tech⸗
nische Rücksichten entgegenstehen.
Hiernach findet auf diese Arbeiten die Bestimmung
des 84 der Polizei-Verordnung, betreffend die äußerliche
Heilighaltung der Sonn- und Festtage vom 14. Dezember
18638 (Kreisblatt von 1878 Seite 76) keine Anwendung,
was die Ortspolizeibehörden zu beachten haben.
Saarbrücken, den 30. April 1880.
Personal-Chronik.
Der kath. Lehrer Math. Dörr zu Quierschied, Kreis
Saarbrücken, ist in dieser Eigenschäft definitiv bestätigt
worden
Der Bürgermeister von Alsweiler Woytt, ist zum Bürger⸗
meister von Sulzbach ernannt worden.
Der Bürgermeister von Sellerbach, Mainz zu Riegels—
berg, ist zum Bürgermeister von Gersweiler ernannt worden.
Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair-Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
) Ort und Behörde, bei welcher die Stelle vacani ist. 2) Nähere
Bezeichnung der Stelie. 3) Einkommen der Stelle. 4) Ob die An—
tellung auf Lebenszeit oder auf Kündigung erfolgt. 5) Betrag der
zu stellenden Kaution und ob dieselbe durch Gehaltsabzug gedeckt werden
ann. 6) Ob Aussicht auf Verbesserung vorhanden ist. 7) An—
prüche, welche an die Bewerber gestellt werden. 8) Wohin die Be—
verbungen einzureichen sind. 9) Bemerkungen.
1) Saarbrücken, Postamt, 2) Postschaffner, 3) 810 M.
Sehalt und 144 A. Wohnungsgeldzuschuß, 4) auf 4 wöchent⸗
liche Kündigung, 5) 450 A6, kann durch monatliche Abzüge
oon mindestens 9 46 gebildet werden, 6) ja, 7) körperliche
Rüstigkeit, Gewandtheit und Elementarkenntnisse, 8) Ober—
Post-Direktion zu Trier, 9 sogleich zu besetzen.
1) Merzig, Bürgermeister⸗Amt, 2) Polizeidiener und
Bürgermeistereibote, 3) 540 . Gehalt und 60 M. Unifor⸗
mirungsgelder, außerdem circa 300 M. Bekanntmachungs⸗
gebühren, für welche jedoch nicht garantirt wird, 4) vor⸗
läufig auf Probe, sodann auf Kündigung, 5) keine 6) nein,
7) Umsicht, Energie, körperliche Ruͤstigkeit und vor allem
Nüchternheit, gut Lesen und Schreiben, 8) Bürgermeister⸗
Amt zu Merzig.
1) Bensberg, Königl. Steuerkasse, 2) Steuer-Exekutor,
3) circa 1900 MA. Gebühren jährlich, 4) auf Lebenszeit,
5) wird von der Verwaltungsbehörde noch näher festgestellt
verden, 6) nein,. 7) Sewerber muß lesen, schreiben und
rechnen können und nüchtern sein, 8) Landraths-Amt zu
Dtülheim a. /Rhein.
1) Poppelsdorf bei Bonn, Kuratorium der Universität
Bonn, 2) Hausmeister des chemischen Instituts, 8) 1020
46. Gehait und freie Dienstwohnung, 4) auf 3 monatliche
stündigung, 5) keine, 6) nein, 7) außer den allgemeinen
erforderlichen körperlichen und sittlichen Eigenschaften soll
der Bewerber verheirathet sein, aber nur eine kleine Familie
besitzen und ferner muß derselbe ein korrektes Deutsch und
eine gute Handschrift schreiben, 8) Kuratorium der Königl.
Universität zu Bonn. 9) die Besetzung der Stede erfolgt
am 1. Juli cer.
Saarbrücken. 10. Mai 1880. Der Kal. Landraih von Geldern.
Heffentlicher Anzeiger.
Bekanntmachung,
betreffend Expropriation behufs Erweiterung des
Bahnhofes Völklingen.
Nachdem die Königliche Regierung hierselbst nach erfolgter Feststel⸗
ung der bezüglichen Plaͤne auf Antrag der Königlichen Eisenbahn—
Direktion zu Saarbrücken behufs Festflellung der Entschädigung für
die zur Erweiterung des Bahnhofes Boöͤlklingen innerhaldb des
Bemeindebannes von Völklingen Kreises Saarbruͤcken erforderlichen
im Wege gütlicher Vereinbarung noch nicht erworbenen Grundstücke
die in den FF 26 u. ff. des Gesetzes über die Enteignung von Grund,
eigenthum vom 11. Juni 1874 vorgeschriebene commissarische Behand⸗
ung aͤngeordnet hat, ist von mir, behufs solcher Verhandlung, insbe
ondere zur Vorlegung des definitiv festgestellten Planes, zur Entgegen⸗
nahme und Verhandlung der von den Betheiligten zu stellenden Anräge,
aamentlich auf vollständige Uebernahme eines theilweise in Anspruch
genommenen Grundstücks (5 25 des citirten Gesetzes am Ende), sowei
zum Versuche ι Einigung und eventuell zur Abschätzung der
beanspruchten rundstücke, Termin auf
Mittwoch, den 12. Mai d. J.,
an Ort und Stelle anberaumt und werden sämmtliche Betheiliate in
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Gemäßheit des F25 des cit. Gesetzes hierdurch aufgefordert, ihre Rechte
n diefem Termine wahrzunehmen unter der Verwarnung, daß bei
hrem Ausbleiben ohne ihr Zuthun die Entschädigung festgeftellt und
vegen Auszahlung und Hinterlegung der letztern das Nöthige werde
verfügt werden.
Die Interessenten haben sich an gedachtem Tage zunächst Vormittags
10 Uhr auf Bahnhof Völklingen einzufinden.
Sogfern die Abschätzung am Tage des Termins nicht beendigt wer⸗
den kann, wird solche an den folgenden Tagen fortgesetßt werden.
Soweit die Sachverständigen im Stande sein werden, ihr Gutachten
ogleich im Termine abzugeben, wird solches den Betheiligten, damit
efelben nach F 28 des cit. Gesetzes a E. Gelegenheit finden, sich über
das Gutachten auszusprechen, sofort im Termine oder nach Beendigung
der Abschätzung mitgetheilt werden.
Trier, den 25. April 1880.
Der Regierungs-Commissar
Hoffmann.
Regierungs-Assessor.