Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken.
Mit der „Provinzial⸗Correspondenz“ als Beilage.

—F 17.

Montag, 26. April

ISSO.
Wir bringen hiermit zur Kenntniß, daß künftighin zur
Prüfung der Handarbeitslehrerinnen auch solche Bewerbe—
cinnen zu zelassen werden, welche nur die Befähigung für
den Handarbeitsunterricht an Volksschulen erwerben wollen.
Dieselben haben bei ihrer Meldung dieselben Atteste
porzulegen, die in der Prüfungsordnung vom 10 September
1878 aufgeführt sind.
Beim Eintritt in die Prüfung haben dieselben vorzu—
egen und als selbstgefertigt zu bezeugen:
1) ein Mannshemd,
2) ein Frauenhemd,
3) ein Paar Strümpfe,
4) ein Zeichentuch,
5) ein Stopftuch mit e inigen Leinen- und Körperstopfen,
b) ein Tuch mit versch ieden eingesetzten Flicken.
Im Uebrigen finden die Bestimmungen der Prüfungs—
Ordnung vom 10. September 1878 Anwendung.
Coblenz, den 1. April 1880.
Königl. Provinzial-Schulcollegium,
von Neefe.

Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.

Bekanntmachung für die Rheinschifffahrt.
Die nachstehende, von dem Königlich Niederländischen
Htinisterium für Wasserbau, Handel und Gewerbe unterm
5. März d. J. erlassene Bekanntmachung wird hiermit zur
———
Meiit Bezug auf den Bau einer Brücke über den Rhein
dei Rhenen in der Eisenbahnlinie von Arnheim nach Nyme—
gen ist in dem Protokoll Nr. XVII der Sitzung von der
Tentral Commission für die Rheinschifffahrt im Jahre 1878
die Uebereinkunft getroffen, daß die Niederländische Regierung:
1) sobald während des Brückenbaues die Durchfahrt
der Schiffe mit stehenden Masten durch die Brücke nicht mehr
möglich ist, oberhalb und unterhalb derselben die nöthige
Anzahl von Krahnen zum Aufrichten und Niederlassen der
Masten errichten lassen soll;
2) sich verpflichtet, dafür zu sorgen, daß während der
Janzen Dauer des Brückenbaues der Verkehr mit Schiffen
und Flößen nicht verhindert und so wenig als möglich
zestört werde, sowie auch, daß eine genügende Oeffnung
frei bleibe, während die andere durch Gerüste zur Her—
tellung des Oberbaues gesperrt ist. —
Mit dem 15. März 1880 beginnend soll den Schiffen
und Flößen, welche die Brückenbaustelle passiren, zwischen
Sonnenauf- und Sonnenuntergang Gelegenheit zum Durch—
schleppen längs der Baustelle gegeben werden.
Das Schleppboot soll seinen Halteplatz in der Nähe der
Brückenbaustelle haben und eine weiße Flagge am Top führen.
Die Fahrzeuge, welche durch die Bruͤcke geschleppt zu
verden wünschen, müssen die Flagge in halber Höhe des
Stocks hissen. Holzflöße müssen eine weiße Flagge aufzieben.
Die zu Thal kommenden Schiffe und Holzflöße werden
zuerst durchgeschleppt, und zwar nach der Reihe ihrer An—
unft. Sie müssen ungefähr 800 Meter oberhalb der
Fisenbahnachse, oder in der Nähe der obersten neuen
Staatsbuhne warten. e
Die zu Berg fahrenden Schiffe werden zuletzt geschleppt
und in der gleichen Reihenfolge oberhalb der Bruͤckeubau—
ttelle gebracht.
In keinem Foalle und unter keinerlei Form soll für
das Hülfeleisten bei einem Schiffe oder Holzssoße Vergütung
oder Schlepplohn verlangt werden.
Der Minister
gez. G. J. G. Klerck.
Toblenz, den 5. April 1880.
Der Ober-⸗Präsident der Rheinprovinzvon
 Bardeleben.

Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Während des Monats Februar ds. J. sind nachbe—
rannte Personen des Landes polizeilich verwiesen worden;
1) Gertrude Scheidt, geboren und heimathsberechtigt zu
Bliesbolchen in der Pfalz, (Königreich Bayern), ohne Ge—
werbe, 20 Jahre alt, 1 Meter 60 Centmtr, groß, mit roth⸗
blonden Haaren, niedriger Stirne, blauen Augen, breiter
Kase, untersetzter Statur, ovaler Gefichtsbildung. Besondere
deunzeichen: keine.
Befindet sich nicht im Besitze eines Legitimationscheines
 und ist ausgewiesen vom Polizei-Amte zu Saar⸗
hrücken wegen Landstreicherei.
Trier, den 2. April 1880.

Die evangelische Haus- und Kirchen-Collekte für die
Rettungsanstalten zu Düsselthal, Overdyk und Zoppenbrück
vird für das laufende Jahr in den nächsten Monaten ab—⸗
zehalten werden. Mit Abhaltung der Hauscollecte find
Seitens dert Direktion Peter Glaum und Peter Viedenz
beauftragt worden.
In Anbetracht des wohlthätigen Zweckes der Anstalten
empfsehlen wir die Collekte auf das Ängelegentlichste und
jegen die Hoffnung, daß dieselbe auch in unserem Bezirke
uine den Bedürfuissen der Anstalten entsprechende Cheil—
rahme finden wird.
Trier, den 10. April 1880.
            
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