Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

8. Wilhelm Werner aus Kautenbach,
4. Christian Haag aus Kautenbach.
Trier, den 17. März 1880.

Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz hat durch
Erlaß vom 9. März er. Nr. 1859 dem Comite des Rheinisch-Westphälischen
 evangelischen Jünglings ˖Bundes zu Elberfeld
die Erlaubniß ertheilt, bei den evangelischen Bewohnern
der Rheinprovinz in der Zeit vom 1. April bis zum 1.
Oktober d. Is. Beitritts-Erklärungen zu dem gedachten
Jünglingsbunde durch Abgeordnete des letzteren einzusammlen.
Indem wir Vorstehendes zur öffentlichen Kenntniß
bringen, bemerken wir noch, daß für den diesseitigen Re—
zierungs-Bezirk folgende Personen mit Einsammlung der
Beitritts-Erklärungen beauftragt sind:
1) Friedrich Wagner,
2) Ednard Aßmann,
hdeide aus Elberfeld.
Trier, den 5. April 1880.

Bekanntmachung anderer Behörden.
Auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 21. Fe—
bruar 1880 werden mit dem 1. April d. J. die König—
lichen Eisenbahn-Direktionen zu Saarbrücken und Wies—
baden aufgelöst und die Bezirke derselben, sowie die zum
Bezirke der Direltion der Niederschlesisch-Märkischen Eisen—
hahn zu Berlin gehörige Strecke Berlin — Blankenheim
mit dem Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn—
Direktion zu Frankfurt a. M. vereinigt.
Von demselben Zeitpunkte ab wird sodann die durch
das Gesetz vom 25. Februar 1880 (Ges.“Samml. S. 55)
vom Preußischen Staat erworbene Homburger Eisenbahn
auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 3. März 1880
mit dem diesseitigen Verwaltungs-Bezirke vereinigt.
Die jetzige Firma wird auch nach dem 1. April 1880
beibehalten werden und lauten: Königliche Eisenbahn-Di—
rektion zu Frankfurt a. M.
Es werden uns 6 Königliche Eisenbahn-Betriebs⸗
Aemter unterstellt und zwar:
1) das Betriebsamt Berlin für die Strecke Berlin —
Blankenheim (excl.).
das Betriebsamt Nordhausen für die Strecke Halle—
Nordhausen — Münden — Leinefelde — Eschwege — Mals⸗
feld ⸗Treysa — Cassel — Waldkappel.
das Betriebsamt Wiesbaden für die Strecke Lollar—
Dberlahnstein — Coblenz — Oberlahnstein — Frankfurt
a.M. nebst Zweigbahnen,
das Betriebs-Amt Trier für die Strecke Coblenz —
Trier r. U.-Perl — (Landesgrenze) Wasserbillig —
Conz -Carthaus —¶Conz — und Trier l. U.-Conz.
das Betriebsamt Saarbrücken für die Strecke Conz —
Saarbrücken — Neunkirchen Bexbach nebst Zweigbahnen
Saarbrücken — Saargemünd, (andesgrenze), Fisch⸗
bachbahn und Rhein —Nahe-Bahn,
das Betriebsamt Frankfurt a.M. für die Strecke
Frankfurt — Bebra —Göttingen nebst Zweigbahn nach
Arenshausen, Sachsenhausen —Offenbach, und Louisa,
Elm — Gemünden — Hanau (Friedberg) Windecken,
Frankfurt a. M. Homburg.
Den Eisenbahnbetriebs-Aemtern liegt nach Maßgabe
der durch den Allerhöchsten Erlaß vom 24. November 1879
genehmigten Organisation der Staats · Eisenbahn⸗Verwaltung
(publicirt im Reichs- und Staatsanzeiger vom 26. Februar
d. Is.) die Erledigung aller Geschäste der laufenden Bau—

ind Betriebsverwaltung ob, soweit dieselbe nicht organi—
ationsmäßig der Direktion oder dem Herrn Minister der
jffentlichen Arbeiten vorbehalten find; sie vertreten inner—
jalb ihres Geschäftsbereichs in den zu ihrer Zuständigkeit
gehörigen Angelegenheiten den Preußischen Staat, resp.
sas Betriebs-Amt Saarbrücken, auch die Rhein-Nahe-Ei—
enbahn-Verwaltung derart selbstständig, daß sie auch ohne
jesonderen Auftrag durch ihre Rechtshandlungen, Verträge,
Processe, Vergleiche u. s. w. für den gesammten Direktions—
Lerwaltungsbezirk Rechte erwerben und Verpflichtungen
ibernehmen und haben in Angelegenheiten der ihnen über—
ragenen Geschäfte alle Befugniß und Pflichten einer öffent—
ichen Behörde. Sie haben auch die Bahnpolizei-Verwaltung
n ihren Bezirken auszuüben und entscheiden insbesondere
iber Beschwerden und Entschädigungs-Ansprüche aus dem
Personen-, Gepäck- und Güterverkehr sowie über Stand—
ind Lagergeld-Reclamationen. Die Entscheidung über An—
prüche wegen unrichtiger Anwendung oder Auslegung von
Tarifen und tarifarischen Bestimmungen bleibt uns vorbe⸗
jalten.
Beschwerden über die Verfügungen und Anordnungen
der Eisenbahnbetriebs-Aemter sind instanzmäßig an die
uinterzeichnete Direktion zu richten.
Frankfurt a.M., den 24. März 1880.
Königliche Eisenbahn-Direktion.
Hendel.

Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
Zufolge Bekanntmachung des Herrn Finanzministers
xxcellenz vom 25. März d. Is. II 4310 übersteigt der
BHesammtbetrag der für das Jahr 1880681 veranlagten
Klassensteuer den normalmäßig aufzubringenden Betrag und
sind deshalb für das genannte Jahr auf je 8 Mark Prin⸗
zipal⸗Klassensterer nur 2 M. 88 Pfg., das heißt auf je
300 Pfg. 12 Vfg. weniger zu erheben.
Da hiernach von den Steuerpflichtigen die nämlichen
Stufenbeträge einzuziehen sind, wie im Vorjahre, so bleibt
zufolge Verfügung Königlicher Regierung vom 30. März
c. I118918 die für das Etatsjahr 1877/78 aufgestellte, im
Kreisblatte pro 1877, S. 61enthaltene Tabelle der bei
den verschiedenen Steuerstufen einzuziehenden Jahresbe—
fräge an Prinzipal-Kassensteuer auch für das laufende Steuer⸗
ahr maßgebend; dagegen sind die Beischläge für den Ju⸗
stizfonds bekanntlich ganz in Wegfall gekommen.
Saarbrücken, den 15. April 1880.

Unter den Pferden des Ackerers und Gastwirthes
Stalter zu Goldene Bremm in der Gemeinde Spichern ist
die Rotzkrankheit ausgebrochen.
Saarbrücken. den 16. April 1880.

Personal⸗Chronik.
Der Postinspektor Rübmann ist zum Postdirektor er⸗
gannt und in der ihm probeweise übertragenen Vorsteher⸗
ttelle bei dem Postamte in Saarbrücken bestätigt worden.
Der Postassistent Döppenschmidt in Saarbrücken ist
Postsecretair ernannt worden.
Der commissarische Bürgermeister Stürmer ist definitiv
nmRurgermeister der Bürgermeisterei Völklingen ernannt
vorden.
            
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