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selben Monats bewirkte 25. Verloosung der Staats⸗Prämien⸗
Anleihe vom Jahre 1855, wonach auf diejenigen 8000
Schuldverschreibungen, welche zu den am 15. September
v. J. gezogenen 30 Serien gehören, Prämien gefallen sind,
zur Kenntniß des Publikums gebracht worden.
Exemplare der Prämienliste sind sowohl dem Amtsblatte
beigefügt, als auch in dem Kassenlocale unserer Haupt—
Kasse und in den Büreaus der Herrn Landräthe, Bürger—
meister, Steuer- und Gemeinde-Empfänger zur Einsicht
der Betheiligten offen gelegt.
Die Interessenten werden hierauf mit der Aufforderung
aufmerksam gemacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten
die Erhebung der Prämien rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschrei⸗
hungen aus bereits früher verloosten und gekündigten Se—
cien zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes an die bal—⸗
dige Realisirung erinnert.
Trier, den 19. Februar 1880.
Betrifft die Abhaltuug des XV. Lehrkursus über Drainage und Wiesenbau
zu Großlitigen, Kreises Wittlich.
Die Gemeinde Großlittgen, im Kreise Wittlich beab—
sichtigt, eine ihr zugehörige Oedlandfläche behufs Umwand—
lung in ertragfähiges Ackerland unter der Leitung des Be—
zirks-Wiesenbaumeister Hector drainiren zu lassen.
Hiermit wollen wir einen XV. vierwöchentlichen Cursus
zur Ausbildung von Wiesenbau- und Drainage-Vorarbeitern
derbinden, welcher am 1. April des Vormittags um 9 Uhr
beginnen und am 28. desselben Monats geschlossen werden
soll. Die Zahl der Schüler, weche sich wegen ihrer An
nahme baldigst an den Königlichen Bezirks-Wiesenbaumeister
Hector hierselbst zu wenden haben, ist auf höchstens fünf—⸗
zehn festgesetzt.
Der Cursus bezweckt die practische uund theoretische
Ausbildung der Schüler in Drainage und Wiesenbau.
Die pralktische Ausbildung soll durch persönliche Theilaahme
der Schüler auf der Baustelle an den Werktagen,
sowie durch praktische Uebungen im Nivelliren und Feld—
messen an den Sonntagen in der Zeit von 2—24 Uhr
Rachmittags, die theoretische durch Anwohnug des gemein-⸗
cchaftlichen Unterrichts über die Hauptzweige des Wiesen⸗
»aues und der Drainage erzielt werden.
Dieser Unterricht erfolgt in einem hierzu geeigneten
Lokale zu Großlittgen an Werktagen Abeuds von 7—814
Uhr mit Ausnahme jedoch der Donnerstage.
Außerdem wird der Bezirks-Wiesenbaumeister Hector
an den Sonntagen Nachmittags von 4 his 6 Uhr, sowie
an den Donnerstagen Abends von 8 bis 10 Uhr in einem
Gemeindelokale zu Großlittgen öffentliche Vorträge üder
Wiesenbau, Drainage, Viehzucht, Futterbau ꝛc. halien.
Am Schlusse und zwar am Mittwoch den 28. k. Mts.
um 9 Uhr Vormittags findet auf der Baustelle eine öffent⸗
liche Prüfung statt, bei welcher Gelegenheit Prämien an
die Zöglinge vertheilt werden sollen.
Trier. den 6. März 1880
Bekanntmach ung anderer Behörden.
Beschluß.
Auf den Antrag der Stadtverordnetenversammlung von
Malstatt-Burbach in dem Beschlusse vom 15. Januar er.
vird der Stadtgemeinde Malstatt-Burbach, nachdem der
Versuch einer gütlichen Einigung mit den betreffenden
Eigenthümern ehne Erfolg geblieben ist, auf Grund des
z 3 des Gesetzes über die Enteignung von Grund-Eigen⸗
αιαια OO
thum vom 11. Juni 1874 hiermit das Recht verliehen,
zum Zwecke der Verbre iterung des bestehenden öffentlichen
Weges nach dem städt ischen Kirchhofe von den auf dem
Banne von Malstatt Burbach belegenen Grundstücken, auf—
geführt im Kataster dieser Gemeinde sub
Flur 11 Parzelle 1 von 4 Ar, 61 Meter
o 83600 2530
. 924218 0 32
Bröße das erforderliche Terrain auf dem Wege der Ent—
rignung zu erwerben.
Zugleich werden die über diese Wegeverbreiterung ein—
zereichten Pläne auf Grund des 8 183 des vergedachten
Besetzes hierdurch vorläufig festäestellt.
Trier, den 6. März 1880.
sKönigliche Regierung. Abtheilung des Innern.
Vorstehender Beschluß wird hierdurch bekannt gemacht.
Dallstatt-Burbach, 28. März 1880
Der Bürgermeister
Meyer.
Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
Vom 1. Mai d. Is. ab werden im hiesigen Kreise
trigonometrische Vermessungs-Arbeiten aus—
zeführt werden. Die als Trigonometer fungirenden Offi—
ziere und Beamten werden sich durch offene Ordres der
Minister des Innern und für die Landwirthschaft ꝛc. legi—
iimiren.
Bei der Wichtiakeit der zu gemeinnützigen Zwecken ge—
setzlich angeordneten Arbeiten werden die betheiligten Grund—
besitzer ersucht, dieselben nach Möglichkeit zu unterstützen
und insbesondere das Betreten ihrer Feldmarken, auch ohne
vorherige Anzeige zu gestatten.
Die betreffenden Trigonometer sind angewiesen, jede
Flurbeschädigung nach billiger Uebereinkunft baar zu be—
sahlen, dagegen haben dieselben mit dem Ankauf der kleineren
Bodenflächen, welche zum Schutze der Feststellungssteine von
den Grundbesitzern abzutreten sind, nichts zu schaffen.
Die Herrn Ortsvorsteher haben für die möglichste Ver—
hreitung dieser Bekanntmachung in ihren Bezirken Sorgt
zu tragen.
Saarbrücken, den 28. März 1880.
Im Anschluß an die im Kreisblatt Seite 35 veröffent—
lichte Nachweisung ber am 28. Januar d. Is. zu Lebatdh
ingekörten Hengste des diesseitigen Kreises wird hiermi
ferner zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nachträglich
noch ein dem Herrn Clemens Hillebrand von hier gehöriget
Hengst, Braun mit Stern, 1 m 66 em groß, 5 Jahre al
ind Belgier Raçe angekört und auf die Dauer eines Jahres
pom 20. Märzec. ab, zum Belegen von Stuten tauglith
befunden worden ist.
Saarbrücken, den 23. März 1880.
Das Musterungsgeschäft für den Kreis Saarbrücke!
vwird im laufenden Jahre nach nachstehendem Plane an de
»ezeichneten Taen und Stunden im Saale der Ka—
Schubmann'schen Wirthschaft hierselbst stattfinden:
1. Samstag, den 10. April Bürgermeisterei St. Arnut
7 Uhr VBM
Bischmishei
9 Uhr V.WM