Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

In denjenigen Fällen, in welchen in Berücksichtigung
dürgerlicher Verhältnisse Zurückstellungen oder Befreiungen
vom Militärdienste zulässig sind, sind die betreffenden ün⸗
räge im Musterungs-Termine anzubringen, indem Gesuche,
welche der Ersatz Commission nicht vorgelegen haben, von
der Ober-Ersatz. Commission in der Regel zurückgewiesen
werden sollen, sofern nicht etwa die Veranlassung zur Recla⸗
mation nach Beendigung des Musterungsgeschäfis erst ent—
tanden sein sollte.
Ermerbsunfähige Väter oder Geschwister, welche Mi—
litärpflichtige als ihre einzige und unenibehrliche Stütze recla—
miren, haben persönlich zu erscheinen. damit deren Ar—⸗
beitsunfähigkeit durch die Commission festgestellt werden kann.
Dieselben werden daher aufgefordert, sich an dem be—
treffenden Geschäftstage um 10 Uhr Vormitiags, zu welcher
Zeit die Prüfung der Reclamationen durch die verstärkte
Ersatz Commission ihren Anfang nimmt, im Musterungslo⸗
cale einzufinden, oder durch aͤrztliche Atteste, welche den
Herrn Bürgermeistern vorher zu üͤbergeben, die Hinderungs
zründe ihres Erscheinens zu bescheinigen.
Gleiches gilt von den im elterlichen Hause befindlichen
Söhnen über 16 Jahren und Ehemännern der verheiratheten
Töchter.
Es wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht,
daß dadurch, daß ein älterer Bruder bereits dient, die Zu—
rückstellung des jüngeren nicht ohne Weiteres begründet,
dielmehr auch in solchen Fällen die Vorlegung eines vor—
ichriftsmäßigen Reklamations-Antrages nothwendig ist. Auch
darf im Hinblik darauf, daß der dienende ältere Sohn nach
zweijähriger Dienstzeit zu Disposition des Truppentheils
beurlaubt werden könne, die rechtzeitige Reklamirung des
noch nicht eingestellten jüngeren Sohnes niemals unteriassen
werden, da späͤtere Gesuche um vorzeitige Entlassung des
ilteren Bruders keine Berücksichtigung finden sollen, falls
der Antrag auf Zurückstellung des jüngeren Bruders im
Musterungstermine verabsäumt worden ist.
Bei Gesuchen um Zurückstellung von Militärpflichtigen,
welche in der Erlernung einer Kunst oder eines Gewerbes
begriffen sind, sind vorschriftsmäßig abgefaßte Lehrkontrakte
oder amtliche Zeugnisse vorzulegen
Körperliche Gebrechen, wie Schwerhörigkeit u. s. w.
sind durch die vorgeschriebenen Atteste und protokollarischen
Nachweise festzustellen; in Vetreff der an Epilepsie Lei—
denden wird auf 8 64 ad 85 der Ersatz-Ordnung verwiesen.
Indem ich den Herren Bürgermeistern dringend em—
ofehle, auf die hier in Erinnerung gebrachten Vorschriften
zu achten, ersnche ich dieselben zugleich, solche noch besonders
dekannt zu machen, da bei Verabsäumung der rechtzeitigen

Stellung der Reklamationsanträge die Unkenntniß der be—
treffenden gesetzlichen Vorschriften niemals als Entschuldi—
zungsgrund gelten kaun.
Nach Beendigung der Musterung wird an jedem ein—
jeluen Tage die Klassification der Reserve— und Landwehr⸗
Mannschaften, sowie der Ersatz-Reservisten J. Klasse aus
den betreffenden Bürgermeistereien stattfinden.
Die betheiligten Reserve- und Landwehrleute, sowie
Ersatz-Reservisten J. Klasse haben nicht allein den Antrag
zuf Zurückstellung hinter den letzten Jahrgang der Reserve
bezw. der Landwehr vor dem Musterungs-Geschäfte und
‚war spätestens acht Tage vorher bei den Herrn Bürger⸗
meistern zu stellen, sondern auch persönlich in den oben
angegebenen Terminen zu erscheinen, wobei ausdrücklich da—
rauf aufmerksam gemacht wird, daß Reclamationsanträge,
velche erst im Falle der Einberufung gestellt werden, unler
allen Umständen unberücksichtigt bleiben müssen.
Saarbrücken, den 19. März 1880.

Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair-Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
) Ort und Behörde, bei welcher die Stelle vacant ist. 2) Nähere
Lezeichnung der Stelie. 83) Einkommen der Stelle. 4) Ob vdie An⸗
tellung auf Lebenszeit oder auf Kundigung erfolgt. 5) Betrag der
u stellenden Kaution und ob dieselbe durch Gehaltzabzug gedeckt werden
ann. 6) Ob Aussicht auf Verbesserung vorhanden ist. 7) An⸗
spruche, welche an die Bewerber gestellt werden. 8) Wohin die Be—
verbungen einzureichen sind. 9) Bemerkungen.
1) Saarbrücken, Bürgermeister-Amt, 2) Schutzmann, 8)
1080 M. Gehalt und freie Uniform, 4) zunächst auf 6 monat⸗
iche Probe, demnächst auf 8 monatliche Kündigung, 85) keine,
3) nicht wahrscheinlich, 7) körperliche Rüstigkelt, Zuver⸗
ässigkeit, Energie und gute Handschrift, 3 Bürgermeister⸗
Amt zu Saarbrücken, 9) die Stelle ist neu gegründet und
erfolgt die Anstellung vom 1. April 1880 ab.
1) Kreuznach, Postamt, 2) Packetträger, 8) 720 4.
Gehalt jährlich, 4) auf 4 wöchentliche Kundigung, 5) 300
b, kann durch Abzüge gebildet werden, 6) nein, 7) koͤrper⸗
liche Rüstigkeit, Elementarkenntnisse, 8) Ober-Post-Direklion
zu Coblenz.
1) Aachen, Ober-Bürgermeister-Amt, 2) Kastellan an
der höhern Töchterschule St. Leonhard, 83) 600 Ab. Gehalt
nebst freier Woehnung und Entschädigung für Heizung und
Reinigung, 4) auf Kündigung, 5) keine, 6) nein, 7) Zu—
derläfsigkeit und Treue, 8) Ober-Bürgermeister-Amt zu Aachen.

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Saarbrücken, 22. März 1880. Der Kal. Landrath von Geldern

Heffentlicher Anzeiger.

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Berechtigte Landwirthschaftsschule
in Bitburg, Regierungsbezirk Trier.
Anfang des Sommersemesters am 15. April. Jahresberichte
und Prospeete stehen gratis zur Verfüͤgung.
Eröffnung des Obstbaucursus am 81. März.
Anfragen und Anmeldungen wolle man richten an den
702 Direetor 88 r GIc F.

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Redaction des Nicht-amtlichen Theils. Druck und Verlag von Gebrüder ßfe Sa———
            
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