Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken.
Mit der „Provinzial⸗Correspondenz““ als Beilage

8 r. I

Montag, 22. März 0.
rück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der
Ausreichung der neuen Kupons zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspapiere
sich mit den Inhabern der Talons nicht einlassen.
Wer die Kupons durch eine der obengenannten Pro—
dinzialkassen beziehen will, hat derselben die alten Talons
mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine
Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen,
ogleich zurückgegeben und ist bei ÄAushändigung der neuen
upons wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Ver—
zeichnissen sind bei den gdachten Provinzialkassen und den
von den Königlichen Regierungen, beziehungsweise von der
Königlichen Finanz-Direktion in Hannover in den Amts—
olättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu
haben.
Des Einreichens der Schuldverschreibungen selbst be—
darf es zur Erlangung der neuen Kupons nur dann, wenn
die erwähnten Talons abhanden gekommen sind; in diesem
Falle sind die betreffenden Dokumente an die Kontrolle
der Staatspapiere ober an eine der genannten Provinzial⸗
assen mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 11. November 1879.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
Sydow. Löwe. Hering. Merleker.

Bekanntmachung der Centralbehörden.

dollvorschriften für Waffen- und Tabaksendungen, welche im Durchgang
durch Oesterreich, Ungarn mit der Post befördert werden sollen.
In Folge von Beschwerden des K. K. Oesterreichischen
Handels-Ministeriums nimmt das General-Postamt Veran⸗
sassung, wiederholt darauf aufmerksam zu machen, daß alle
Waffensendungen, welche mit der Post im Durchgang durch
Desterreich-Angarn befördert werden sollen, von einem Waf⸗
fengeleitschein derjenigen K. K. Oesterreichischen Bezirks⸗
hanptmannschaft begleitet sein müssen, in deren Sprengel
die Oesterreichische Eingangsstation belegen ist. Im Weiteren
müssen sämmtlichen Tabaksendungen nach Italien bei der
Postbeförderung über Oesterreich-Ungarn Durchfuhrbewilli—
gungen des K. K. Oesterreichischen Finanzministeriums in
Wien beigegeben sein. Sendungen der gedachten Art, zu
velchen die obigen Begleitpapiere fehlen, werden zur Post⸗
heförderung nicht ferner angenommen werden.
Berlin W., den 22. Februar 1880.
Kaiserliches General⸗Postamt.
Wiebe.

Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Bekanntmachung wegen Ausreichung der neuen Zinskupons derie IV. zu
den Schuldverschreibungen der P ien Staatsanleihe vom Jahre

Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffent—
lichen Kenntniß gebracht.
Die Herren Landräthe werden gleichzeitig veranlaßt,
dieselbe, soweit es unentgeltlich geschehen kann, auch durch
ie Kreisblätter zur Kenntniß des Publikums zu bringen.
Trier, den 19. November 1879.

Die Zinskupons derie IV. zu den Schuldverschreibungen
der Preußischen Staatsanleihe vom Jahre 18608 A. für die
vier Jahre 1880 bis 1883 nebst Talons werden vom 1.
Dezember d. Is. ab von der Kontrolle der Staatspapiere
hierselbst, Oranienstraße 92 unten rechte, Vormittags von
d bis 1 Uhr, mit Ausnahme, der Sonn⸗ und Festtage
und der Kassenrevisionstage, ausgereicht werden.
Die Kupons können bei der Kontrolle selbst in Em—
pfang genommen oder durch die Regierungs-Hauptkassen,
die Bezirks-Hauptkassen in Hannover, Osnabrück und Lüne—
burg, oder die Kreiskasse in Frankfurt a. M. bezogen werden.
Wer das Erstere wünscht, hat die Talons vom 24. Juli
1875 mit einem Verzeichnisse, zu welchem Formulare bei
der gedachten Kontrolle und in Hamburg bei dem Post-⸗
amte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind, bei der Kontrolle
persönlich oder durch einen Beauftragten abzugeben.
Genügt dem Einreicher eine nummerirte Marke als
Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß nur einfach,
dagegen von denen, welche eine Bescheinigung über die Ab—
zabe der Talons zu erhalten wünschen, doppelt vorzulegen.
In letzterem Falle erhalten die Einreicher das eine Exem⸗
olar mit einer Empfangsbescheinigung versehen sofort zu⸗

Im Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 7. No⸗
bember v. Is. J. B. 12738 (Amtsblatt Nr. 46) bringen
wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß mit Äbhaltung
der durch Erlaß des Herrn Ober-Präsidenten der Rhein—
orovinz vom 29. Oktober v. Is. Nr. 8589 der evange—
ischen Kirchengemeinde Kölschhausen im Kreise Wetzlar be—
hjufs Aufbringung der Mittel für den Neubau eines Pfarr—
Jauses daselbst bewilligten Hauscollekte in den Ortschaf⸗
ten Trier, Saarbrücken, St. Johann, Saarlouis, Neun⸗
kirchen und Ottweiler der August Steinkühler aus Duis—
durg beauftragt ist.
In den übrigen evangesischen Gemeinden des Regie—
rungsbezirks wird die fragliche Collekte durch von den be—
reffenden Pfarrern oder Presbyterien bestimmte und legi⸗
imirte Personen abgehalten werden.
Trier, den 4. Februar 1880.
            
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