Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Irscheint jeden
Montag.

Saarbrücker

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Kreis—

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Amtliches Anzeigeblatt für für den Kreis Saarbrückken. —
Mit der „Provinzial⸗Correspondenz“ als Beilage.

Ar. 2.

Montag, 12. Januar

ISSO.
gebaut, sowie frei von körperlichen Gebrechen, und
wahrnehmbaren Aplagen zu chronischen Krankheiten
sein, ein scharfes Auge, gutes Gehör und fehlerfreie
(nicht stotternde) Sprache haben.
Sie müssen leserlich und im Allgemeinen richtig
schreiben, Gedrucktes (in deutscher und lateinischer
Druckschrift) ohne Anstoß lesen und die vier Spezies
rechnen können.
Bettnässer, Bruchleidende und mit Fußschweiß be—
haftete junge Leute dürfen nicht aufgenommen werden.
Wer in die Unteroffizier⸗Vorschule aufgenommen zu
werden wünscht, hat sich, begleitet von seinem Vater
oder Vormund, persön lich dem Landwehr-Bezirks-Kom⸗
mandeur seiner Heimath vorzustellen und hierbei
folgende Papiere vorzulegen:
a. ein Geburtszeugniß,
b. den Konfirmationsschein,
e. ein Unbescholtenheitszeugniß der Polizei-Obrig⸗
keit,
d. etwa vorhandene Schulzeugnisse,
q. die schriftliche unter 8 erwähnte Verpflichtung
mit der gleichfalls schriftlichen Genehmigung
des Vaters oder Vormundes.
Der Landwehr-Bezirks⸗-Kommandeur veranlaßt
die ärztliche Unters uchung und die schulwissenschaftliche
 Prüfung.
Die Einberufung erfolgt zum 1. Oktober jeden Jahres
durch Vermittelung der Landwehr⸗Bezirks⸗Kommandos.
Wer nach seiner Notirung nicht spätestens bis
zum 1. Dezember des betreffenden Jahres einberufen
ist, bleibt noch ein Jahr lang notirt; findet er dann
keine Berücksichtigung, werden die Papiere zurück⸗
gesandt, womit jede Aussicht auf Einstellung in die
Unteroffizier-Vo rschule Weilburg erlischt. J
Die Einberufenen haben sich zunächst in das Stabs⸗
quartier des heimathlichen Landwehr-Bezirks-Kom⸗
mandos zu begeben und erhalten daselbst einen Vor⸗
schuß in Höhe der für den zurückgelegten Marsch
und für den Weitermarsch nach Weilburg zuständig en
Bebührnisse. Diese bestehen in Fahr- und Zehrgeldern.
Erstere richten sich bei Eisenbahnstrecken nach den von
Militär⸗Personen auf Eisenbahnen für Plätze 3.
Klasse zu zahlenden ermäßigten bezw. tarifmäßigen
Preisen und bei Landwegen — nächste Poststraße
— nach den tarifmäßigen Postfahr preisen, ohne
Rücksicht auf das wirklich benutzte Transportmittel.
Das Zehrgeld beträgt;
a. bei Reisen auf der Eisenbahn für jedes kKm 0,8 9
b. bei Reisen auf dem Landwege für jedes &m 1,6
in beiden Fällen aber mindestens 1M

Bekanntmachung der Centralbehörden.

Kachrichten für diejenigen jungen Leute, welche in die Unteroffizier⸗
Vorschule zu Weilburg einzutreten wünschen.
1) Die Unteroffizier⸗Vorschule hat die Bestimmung, ge⸗
eignete junge Leute von ausgesprochener Neigung für
den Unteroffizierstand in der Zeit zwischen der Kon⸗
firmation und dem Eintritt in das wehrpflichtige
Alter derart fortzubilden, daß sie für ihren künftigen
Beruf tüchtig werden. Bei militärischer Erziehung
sollen sie dort Gelegenheit finden, ihre Schulkennt⸗
nisse soweit zu ergänzen, wie dies nicht nur im Hin⸗
dlick auf den militärischen Beruf, sondern auch für
ihre spätere Verwendbarkeit im Civildienste wünschenswerth
 ist. — Daneben wird der körperlichen Ent⸗
wickelung und Ausbildung, unter spezieller Berück⸗
sichtigung der Anforderungen des Militärdienstes,
besondere Aufmerksamkeit zugewendet.
Die Ausbildung in der Unteroffizier-Vorschule dauert
zwei Jahre. Längeres Verbleiben in derselben er—⸗
folgt nur bei mangelhafter körperlicher Entwickelung.
Die Zöglinge der Unteroffizier-Vorschule sind nicht
Militärpersonen. Die Aufnahme begründet aber die
Verpflichtung, aus der Vorschule, unter Uebernahme
der für die Ausbildung in einer Unteroffizierschule
festgesetzten besonderen Dienstverpflichtung, unmittel⸗
bdar in die hierfür bestimmte Unteroffizierschule über⸗
zutreten und für jedes Jahr des Aufenthaltes in der
Unteroffizier-⸗Vorschule zwei Jahre über die gesetzliche
Dienstpflicht hinaus aktiv in der Armee zu dienen,
für den Fall aber, daß ein Zögling dieser Ver—⸗
pflichtung überhaupt nicht oder nicht in vollem Um⸗
fange nachkommen sollte, die auf ihn gewendeten
Kosten, im Betrage von 465 MA. für das Jahr, sofort
unweigerlich zurückzuerstatten.
Bei dem Uebertritt in die Unteroffizierschule hat der
Freiwillige den Fahneneid zu leisten und steht dann
wie jeder andere Soldat des aktiven Heeres unter
den militärischen Gesetzen.
Nach zweijähriger Ausbildung in der Unteroffizier⸗
scchule werden die in der Unteroffizier-⸗Vorschule vor⸗
zebildeten Füsiliere der Armee überwiesen, und zwar
diejenigen, welche die Qualifikation hierzu erworben
haben, als Unteroffiziere.
Die Aufnahme in die Unteroffizier-Vorschule ist von
folgenden Bedingungen abhängig:
Die Aufzunehmenden dürfen in der Regel nicht
unter 15 und nicht über 16 Jahre alt sein.
Sie müssen sich untadelhaft geführt haben, voll⸗
kommen gesund, im Verhältniß zu ihrem Alter kräftig

7)

8)
            
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