Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

)

derart in Anrechnung, daß der Freiwillige nur drei statt
vier Jahre in der Reserve zu dienen hat.
VD. Einstellung von ein⸗ und dreijährig Freiwilligen der
Landbevölkerung bei den Werfst⸗Divisionen.
Bei den Werft-Divisionen können ein- und dreijährig
Freiwillige für die Maschinisten-, Heizer- und Handwerker⸗
Jdaufbahn eingestellt werden. Sofern einjährig-⸗freiwillige
Maschinisten-Äpplikanten in den Etat der Werft-Divisionen
eingestellt werden, sind sie während ihrer Dienstzeit nicht
zur Selbstbekleidung und Solbstverpflegung verpflichtet.
Die Einstellungen einjährig Freiwilliger finden jährlich
am 1. Februar und 1. Oktober, die dreijährig Freiwilliger
in der Regel am 1. Februar, ausnahmsweise jedoch zu
jeder Zeit statt.
a. Als einjährig-freiwillige Maschinisten-Applikanten
dürfen eingestellt werden:
Junge Leute, welche die Berechtigung zum ein—⸗
ährig⸗freiwilligen Dienst besitzen und entweder
Zeugnisse beibringen über einjährige praktische
oder konstruktive erfolgreiche Beschäftigung beim
Bau von Schiffsdampfmaschinen oder über ein—
ährige Beschäftigung als Assistent bei einer im
Betriebe befindlichen Dampfmaschine oder
mindestens ein Jahr als Maschinist oder Maschinisten⸗
Assistent auf See- oder Flußdampfern gefahren
sind und hierüber gute Atteste beibringen.
Als dreijährig-freiwillige Maschinisten-Applikanten
dürfen eingestellt werden:
1) Junge Leute, welche das Zeugniß der Reife der
ersten Klasse einer Preußischen Provinzial-Gewerbe—
ichul oder Zeugnisse von einem anderen gewerb⸗
ichen Bildungs⸗Institute besitzen, die keinen Zweifel
darüber lassen, daß die Bildung der Einzustellenden
der eines Schülers der ersten Klasse einer Preu—
zischen Provinzial-Gewerbeschule gleich sei, und
zute Atteste über eine einjährige praktische Lehr⸗
zeit in einer Maschinen-Fabrik oder über eine ein⸗
jährige Dienstzeit als Maschinist oder Assistent bei
einer im Betriebe befindlichen Dampfmaschine bei—
ringen.
Junge Leute, welche das unter 1 verlangte Zeug⸗
aiß nicht besitzen, hingegen über eine mindestens
ꝛinjährige Fahrzeit als Maschinist oder Assistent
auf Dampfschiffen oder bei einer im Betriebe be—
indlichen Dampfmaschine gute Zeugnisse beibringen,
zußerdem mindestens 1 Jahr in einer Maschinen⸗
Fabrik praktisch gearbeitet haben und die Eintritts⸗
zrüfung *) bestehen.
Junge Leute, welche ebenfalls das unter 1 ver—⸗
langte Zeugniß nicht besitzen, hingegen gute Zeug⸗
nisse über zweijährige praktische Beschaͤftigung in
Schiffsmaschinen-Fabriken oder auch in anderen
Dampfmaschinen-Fabriken beibringen und die Ein—
crittsprüfung bestehen.
Als dreijährig-freiwillige Heizer dürfen nur Leute von
kräftigem Körperbau und gesunden Lungen, unter vor⸗
zugsweiser Berücksichtigung derjenigen, welche ein dem
Dienst als Heizer verwandtes Gewerbe, wie als Dampf⸗

2) In der Eintrittsprüfung der ad 2 und 8 Bezeichneten werden
olgende Anforderungen gestellt. Im Deutschen einige Fertigkeit in münd⸗
licher und schriftlicher Wiedergabe der Gedanken, Rechnen mit Decimal⸗
Brüchen, Wurzel ausziehen, Lösungen einfacher Gleichungen, Kenntniß der
Planimetrie und einige Fertigkeit im. Sktizziren von Gegenständen.

keffel-Heizer, Schmiede, Kohlen-Arbeiter in Bergwer—
ken ꝛc. betrieben haben, eingestellt werden.
Bei den Handwerker-Abtheilungen dürfen als einjährig
Freiwillige nur Schiffsbaubeflissene, welche die Be—⸗
rechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste besitzen,
und als dreijährig Freiwillige, Zimmerleute, Segel⸗
nacher, Büchsenmacher, Böttcher, Maler, Schneider
und Schuhmacher eingestellt werden.
Die Anmeldungen zur Einstellung der unter a. bis d.
aufgeführten Freiwilligen bei einer der Abtheilungen der
Divisionen sind an das Kommando der 1. Werft-Division
zu Kiel oder an dasjenige der 2. Werft-Division zu Wil—⸗
helmshaven zu richten.
Zur Einstellung als dreijährig Freiwilliger find die
zub Sß. aufgeführten Papiere ersorderlich, sowie außerdem
Atteste über die Befähigung zu seinem Berufe, der Melde—
schein hat jedoch auf dreijährigen Dienst zu lauten. Ein⸗
ährig Freiwillige legen an Stelle des Meldescheines den
Berechtigungsschein zum eirjährig-freiwilligen Dienste vor,
sowie event. obrigkeilliche Atteste über ihre sittliche Führung
seit Ertheilung des Berechtigungsscheines.
D. Einstellung ein⸗ und dreijährig Freiwilliger der
Landbevölkerung beim See⸗Bataillon und den Matrosen—
Artillerie-Abtheilungen.
Beim See-Bataillon und den Matrosen-Artillerie-Ab⸗
theilungen findet die Einstellung von ein- und reijährig
Freiwilligen wie bei der Armee, und zwar die der ein—
sährig Freiwilligen am 1. Oktober jeden Jahres, die der
dreijährig Freiwilligen in der Zeit vom 1. Oktober bis
31. März jährlich statt.
Die Meldungen zur Einstellung sind an das Kommando
des See-Bataillons in Kiel, bezw. an das Kommando der
Matrosen-Artillerie-Abtheilung zu Friedrichsort bei Kiel
oder an das der Marrosen⸗Artillerie-Abtheilung zu Wil—⸗
helmshaven zu richten.
Betreffs Beibringung der Papiere wird auf das am
Schlusse von C. Gesagte verwiesen, für dreijährig Freiwillige
fällt jedoch die Verpflichtung zur Beibringung von Attesten
iber die Befähigung zu ihrem Berufe fort.
E. Einstellung von Mannschaften der Landbevölkerung als
Zahlmeister⸗Applikanten⸗Anwärter.
Als Zahlmeister⸗Applikanten-Anwärter dürfen nur Leute
pon guter Qualification und Führung, sowie von tadellosem
Charakter ausgebildet wer den, und zwar einjährig Freiwillige
»der andere Mannschaften des Dienststands, welche letztere
das Reife-Zeugniß für die Sekunda eines Gymnasiums oder
einer Realschule erster Ordnung besitzen, oder während ihrer
Dienstzeit Fähigkeiten an den Tag gelegt haben, welche vor—
aussetzen lassen, daß sie dereinst die Stellung eines Zahl—
meisters in der Marine einnehmen können.
Die Annahme eines Mannes als Zahlmeister-Appli—
lanten-Anwärter kann von den Kommandos der sämmtlichen
Marinetheile nach Zurücklegung einer sechsmonatlichen Dienst—
zeit erfolgen, und dürfen für die qu. Laufbahn Mannschaften
der Landbevölkerung beim See-Bataillon und den Matrosen—
Artillerie-Abtheilungen zugelassen werden, bei den übrigen
Abtheilungen der Matrosen⸗Divisionen und den Werft⸗Di—
visionen nur für den Fall, daß keine geeigneten Mann—
schaften der seemännischen Bevölkerung vorhanden sind.
Die Meldungen zur Einstellung behufs event. Zu—
lassung zur Zahlmeister-Laufbahn sind an die Kommandos
der bezüglichen Marinetheile zu richten.
            
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