ihrer Eigenschaft als praktische Aerzte zum Ge—
brauchvorGerichtsbehörden ausgestellt werden,
bringen wir den Herren Aerzten hierdurch in Erinnerung.
Trier, den 21. Januar 1880.
Königliches Musik-Institut zu Berlin.
Das Königliche Musik-Institut zu Berlin hat den
Zweck, junge Leute zu Organisten, Kantoren, Gesang- und
Musik-Lehrern an Gymnasien und Schullehrer⸗-Seminarien
auszubilden.
Die Lehrgegenstände desselben sind:
1) Unterricht im Orgelspiel,
2) Vortrag über die Construction der Orgel,
3) Unterricht im Klavierspiel,
Theorie der Musik, bestehend
a) in der Harmonielehre,
b) in der Lehre vom doppelten Contrapunkt und
der Fuge,
5) Gesang⸗-Unterricht,
6) Instrumental- und Vokal-Uebungen zur Ausführung
klassischer Musikwerke.
Obgleich der Cursus nur 1 Jahr währt, nämlich von
Ostern bis wieder Ostern, oder von Michaelis bis wieder
Michaelis, so wird doch nach Umständen auch eine zwei—
fährige Theilnahme an dem Unterricht in der Anstalt ge⸗
stattet. Die Bedingungen zu Aufnahme in das Institut
sind folgende:
1) ein Alter von wenigstens 17 Jahren;
2) daß der Aufzunehmende entweder ein Gymnasium bis
decunda besucht habe, oder mit dem Wahlfähigkeits—
Zeugniß aus einem Schullehrer-Seminar entlassen sei;
daß er die nöthigen Vorkenntnisse in der Musik und
die erforderliche Fertigkeit im Klavierspiel habe;
daß, obgleich sämmtliche Unterrichts-Gegenstände un—
entgeldlich ertheilt werden, derselbe die Kosten seines
Aufenthaltes in Berlin bestreiten könne;
daß derselbe außer den erforderlichen vorgenannten
Attesten einen von ihm selbst verfaßten Lebenslauf
mit kurzer Erwähnung über seine Erziehung und Bil⸗
dung sowohl in wissenschaftlicher als musikalischer
Hinsicht 4 Wochen vor der Aufnahme an das König—
iche Ministerium der geistlichen und Unterrichts-An⸗—
gelegenheiten einreiche, von welchem er den weiteren
Bescheid zu erwarten hat;
daß derselbe vor seiner Aufnahme in das Institut sich
einer Prüfung des Direktors unterziehe.
Schließlich ist noch zu bemerken, daß die Zahl der
ordentlichen Zöglinge des Instituts sich nur auf 20 erstrecken
darf, jedoch mit Genehmigung des Königlichen Ministeriums
noch 6 angehenden Musikern, die nicht zu Organisten und
Kantoren sich ausbilden wollen, die Theilnahme an den
cheoretischen Lectionen gestattet werden kann.
Anmeldungen zum Eintritt in das Institut sind vor
dem 1. August er. eißzureichen.
Trier, den 15. Januar 1880.
I. A. 5974
Mittelst Erlasses vom 28. Mai 1877 5.
haben wir bestimmt, daß
1) sämmtliche Gemeindebudjets vor dem 15. April
jeden Jahres aufzustellen und zur Einsicht offen zu
legen sind;
ämmtliche Gemeindeheberollen vor dem 1. Juli jeden
Jahres den Gemeinde-Empfängern zugestellt sein
müssen.
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Da die Königliche Bergwerks-Direktion zu Saarbrücken
in der Regel erst in den nächsten Wochen nach dem am
30. April jeden Jahres erfolgenden Abschlusse der Rechnung
in der Lage ist, für die bei der Communalbesteuerung des
Bergfiskus betheiligten Gemeinden die der Besteuerung
unterliegenden Reinerträge anzugeben, so muß die Auf—
tellung der Budjets der hier in Rede stehenden sogenannten
iscalischen Gemeinden über den 15. April hinausgeschoben
verden. Wir machen es aber den betreffenden Bürger—
meistern hierdurch zur besondern Pflicht, die Aufstellung
der betreffenden Gemeindebudjets sofort, nachdem die zu
desteuernden fiscalischen Reinerträge von der Königlichen
Bergwerks-Direction zu Saarbrücken mitgetheilt sein werden,
zum Ende zu führen und unter allen Umständen der Art
zu beschleunigen, daß die betreffenden Gemeinde-Heberollen.
wie die Heberollen der übrigen Gemeinden vor dem 1
Juli den Gemeinde-Empfängern zugestellt werden können.
Von den Gemeinde-Empfängern ist sodann, wie wir
denselben hierdurch gleichfalls zur besonderen Pflicht machen,
die Vervollständigung der Kassenbücher nach den betreffenden
Gemeindeheberollen und die Anfertigung und Ausgabe der
Umlagezettel so zu beschleunigen, daß den Censiten unter
allen Umständen noch im Juli jeden Jahres die Gelegenheit
geboten ist, die bis dahin fälligen Umlagen an die Gemeinde
kasse abzuführen.
Trier, den 30. Januar 1880.
Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz hat zu—
folge Rescripts vom 26. November v. J. No. 8414 der
evangelischen Gemeinde Haan im Regierungsbekirke Düssel—
dorf, behufs Aufbringung der Mittel für den Neubau eines
zweiten Psarrhauses daselbst, die Abhaltung einer Haus—
rollekte bei den evangelischen Bewohnern der Rheinprovinz
bis zum 1. Oktober 1880 gestattet.
Indem wir Vorstehendes zur öffentlichen Kenntnis
bringen, bemerken wir noch, daß die Presbyterien der ein—
zelnen Gemeinden die betreffende Collekte abhalten werden
Trier, den 20. Januar 1880.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Obstbau⸗Cursus.
Vom 31. März bis zum 17. April findet an der Land—
wirtschschaftsschule in Bitburg ein theoretisch-praktischer
Obsibau-Cursus statt. Die Theilnehmer wollen sich am 31.
März, Morgens 8 Uhr in dem Lokale der Landwirthschafts—
schule einfinden. Während des Tages werden unter Leitung
des Landwirthschaftslehrers Arnold vorzugsweise praktische
Arbeiten ausgeführt, wie Beschneiden von Hochstämmen
und Zwergbäumen, Veredeln ꝛc. ꝛc. Abends von 6—8 Uhr
wird ein Cyklus von Vorträgen gehalten und zwar über
Ernährung der Pflanzen, Direktor Dr. Mecker:
Bodenkunde, Landwirthschaftslehrer Dr. Nücker;
Das Pflanzen der Obstbäume, Oberförster Schäffer
Schnitt- und Baumpflege, Landwirthschaftslehrer
Arnold.
Bitburg, den 1. Februar 1880.
Der Director der Landwirthschaftsschule
Dr. Mecker.
Obstbau⸗Cursus an der Königlichen Lehranstalt für Obst- und
Weinbau in Geisenheim am Rhein.
An der hiesigen Lehranstalt soll ein Unterrichtscursus
für Interessenten des Obstbaues abgehalten werden. Zum
Vortrag gelangen: Bau und Ernährung des Ostbaumes,