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Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken.
Mit der „Provinzial⸗Eeespondenz“ als Beilage.
AMr. A Montag, 27. Dezember
Bekanntmachung der Provinzial-Behörden.
Die Prüfung für die Mittelschullehrer und Rektoren
werden im nächsten Jahre in folgender Ordnung im Sitzungs-'aale
des hiesigen Dicasterialgebäudes abgehalten werden.
J. Für die Miittelschullehrer:
A. Ostertermin:
Abtheilung J vom 14. bis 18. Mai;
II, 18., 21.,
B. Herbsttermin:
Abtheilung J vom 8. bis 5. November,
n 559.
II. Für Rektoren:
A. Ostertermin: vom 28. bis 12. Mai,
3. Herbsttermin: vom 10. bis 25. November.
Den spätestens bis zum 15. März resp. 1. September
. Is. uns direkt einzureichenden Gesuchen um Zulassung
zu diesen Prüfungen. sind beizufügen:
1) ein selbstgefertigter Lebenslauf, auf dessen Titel—
oͤlatt der vollständige Name, der Geburtsort, das Alter,
die Confession, das augenblickliche Amtsverhältniß, sowie der
Wohn- und Kreisort des Candidaten angegeben sind;
2) die Zeugnisse über die bisher empfangene Schul—
oder Universitätsbildung und über die bisher abgelegten
cheologischen, philologischen oder Seminar-Prüfungen;
3) ein Zeugniß des zuständigen Vorgesetzten über die
bisherige Thätigkeit des Examinanden im öffentlichen Schul—
dienste.
Diejenigen, welche noch kein geistliches oder Lehramt
bekleiden, haben außerdem ein amtliches Führungsattest und
ein von einem zur Führung eines Dienstsiegels berechtigten
Arzte ausgestelltes Attest über ihren Gesundheitszustand
inzureichen.
Coblenz, den 29. November 1880.
Königliches Provinzial⸗Schul⸗-Collegium.
v. Neefe
ISSO.
vorgesetzte Dienstbehörde, Seitens anderer Bewerber direc
bei dem Herrn Minister.
Trier. den 4. Dezember 1880.
Da der zur Vermittelung von Auswanderer-Beför—
derungs-Verträgen nach Amerika concessionirte Agent der
Firma Wilhelm Maaßen zu Cöln J. B. Dujon zu Prüm
am 19. September er. gestorben, so hat die gedachte Firme
auf Rückgabe der von ihr s. Zt. hierfür gestellten, bei un—
— VDD
Wir bringen dies in Gemäßheit des 8 14 des Reg—
lements vom 6. September 1853 über die zu stellende
Caution und Geschäftsführung der als Auswanderer-Be—
förderungs-Agenten concessionirten Personen mit der Auf—
forderung zur öffentlichen Kenntniß, etwaige aus seiner Be—
schäftigung als Auswanderer-Beförderungsagent hergeleitete
Ansprüche an den ꝛc. Dujon binnen 12 Monaten vom Tage
dieser Bekanntmachung angerechnet bei uns anzumelden
und binnen weiteren 6 Monaten zur gerichtlichen Ent—
scheidung zu bringen.
Wenn überhaupt keine Ansprüche erhoben oder die an—
gemeldeten in der angegebenen Zeit nicht zur gerichtlichen
Entscheidung gebracht worden sind, werden wir nach 12
resp. 18 Monaten die fragliche Caution an den zu deren
Empfangnahme Berechtigten auszahlen lassen.
Trier, den 29. November 1880.
Bekanntmachung anderer Behörden.
Der von mir am 2. December d. J. gegen die Dienst—
magd Maria Klos, früher zu Friedrichsthal, erlassene Steck—
brief wird als erledigt zurückgezogen.
Saarbrücken, den 20. Dezember 1880.
Der Königliche Erste Staatsanwalt,
Pattberg.
Bekanntmachung der Königl. Regierung.
Regulativ
betreffend die Erhebung von Armenabgaben für öͤffentliche Lusibarkeiten
in der Gemeinde Friedrichsthal.
Auf Grund des 8 74 des Gesetzes vom 8. März 1871,
betreffend die Ausführung des Gesetzes über den Unter—
stützungswohnfitz und des Artikel 7 ad II. des Gesetzes,
betreffend die Gemeindeverfassung in der Rheinprovinz
vom 15. Mai 1856 wird unter Zustimmung des Gemeinde—
raths folgendes Regulativ erlassen.
8 1.5. An Armenabgaben für öffentliche Lustbarkeiten
sind zu entrichten:
Für die Turnlehrer-Prüfung, welche in Gemäßheit der
Prüfungsordnung vom 10. September d. J. (Centralblatt
der Unterrichtsverwaltung S. 654) im Jahre 1881 in Berlin
abzuhalten ist, hat der Herr Minister der geistlichen ꝛc. An—
zelegenheiten Termin auf Montag den 28. Februar kom⸗
menden Jahres und folgende Tage anberaumt.
Meldungen können bis zum 1. Januar k. J. bei dem
zenannten Herrn Minister angebracht werden und zwar
Seitens der im Lehramte stehenden Bewerber durch deren