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sowie von tadellosem Charakter, ausgebildet
werden, und zwar solche, welche die Qualifi—
kation zum einjährig Freiwilligen oder das
Reifezeugniß für die Sekunda eines Gymna⸗
nasiums oder einer Realschule erster Ordnung
besitzen, oder während ihrer Dienstzeit Fähig—
keiten an den Tag gelegt haben, welche vor—⸗
aussetzen lassen, daß sie dereinst die Stellung
eines Zahlmeisters in der Marine einnehmen
können.
Berlin, den 29. Oltober 1880.
Der Chef der Admiralität
v. Stosch.
ινια
Bekanntmachung des Landraths-Amtes.
Es soll in dem Publikum die irrthümliche Ansicht
weitere Verbreitung gefunden haben, daß durch ein Er—⸗
kenntniß des Reichsgerichtes vom 12. Juli d. Is. die Ver⸗
abreichung von Arzneien für kranke Thiere freigegeben
worden sei. Dies ist keineswegs der Fall. Es bezieht
sich dieses Erkenntniß nur auf einen Spezialfall zwischen
einem Apotheker und einem Thierarzt, nicht aber auf die
den Apotheken im Königreich Preußen ertheilte Privilegien.
Diesen steht nach wie vor allein die Bereitung und
das Feilhalten von Arzneien für Menschen und Thiere
zu und nur den Thierärzten ist es gestattet, in ihrer
eigenen Praxis Medicamente zu verabreichen.
Solches bringe ich hiermit im höheren Auftrage zur
öffentlichen Kenntniß, indem gleichzeitig der im Kreisblatte
von 1875 Seite 63 und 64 abgedrukte Erlaß der König—
lichen Regierung zu Trier vom 20. März 1875, auf dessen
strenge Durchführung Seitens der Polizeibehörden zu halten
ist, in Erinnerung gebracht wird.
Saarbrücken, den 11. Dezember 1880.
Nachweisung
der Martini⸗Markt- und Laden-Preise im Regierungsbezirke Trier pro 1880.
Weizen
Roggen
Gerste
Hafer
Erbsen
Bohnen
Linsen
Kartoffeln
Richt⸗Stroh
Krumm⸗Stroh
* W
indfleisch J. Sorte 1 Kilogr.
77.
Schweinefleisch
datrme gleisch
scena
Schweineschmalz
Speck
Butter
Eier 60 Stück.
Weizenmehl Nr.
Roggenmehl,
Gerstengraupen
Gerstengrütze
diß
ava⸗Reis F
Kaffee, Java mittler
„gelber (gebrannter)
100 Kilogr.
i Kilogr.
Saarbrucken, 20. Dezember 188
VSaarbrücken. l St. Johann. Saarlouis.
4 n
30
26
20
17
3)
42
51
5
7
St. Wendel. Frier.
* — 9
5 —
231 —
16 88
13 98
29 50
31 50
39 50
25
45
87
77
50
20
20
30
20
50
20 4
20 —
80
50
60
20
30
50
25
10
8
6
5
6
1
60
35
10
70
60
24
20
40
60
20
50
85
*
2
30
90
30
50
58
27
50
45
50
88
85
so 365
49
75
0—
Der Kal. Landrath von Geldern.