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zufolge des Beschlusses des Provinzial-Landtages vom 24.
April 1879 die Steuerquoten von Beamten, soweit sie nach
dem Gesetze vom 11. Juli 1822 zur Communalsteuer nicht
herangezogen werden können, außer Ansatz bleiben; dagegen
wird solches bei der Umlage der übrigen Beiträge nicht
geschehen, da für die Vertheilung der allgemeinen Provinzial—
Umlage innerhalb des Kreises nicht die Beschlüsse des
Provinzial-Landtages maaßgebend sind sondern lediglich
die Festsetzungen des Kreistages vom 4. Dezember 1875,
welche nach dem Beschlusse des Kreistages unverändert auf⸗
recht erhalten werden sollen, zumal da gegenwärtig der
gegen dieselben wiederholt erhobene Einspruch der Königlichen
Bergbehörden endgültig in der letzten Instanz abgewiesen
vorden ist.
XVII. In Falge des Beschlusses der Provinzial-Ver—
waltung vom 21. Februar 1878, betreffend die Ausgleichung
der durch den Krieg von 1870,71 den Gemeinden der
Rheinprovinz auf Grund des Kriegsleistungsgesetzes vom
I1. Mai 1851 erwachsenen Leistungen, ist dem Kreise
Seitens der Provinz die Summe von 44411 M. 79 5
zur Untervertheilung an die berechtigten Gemeinden des
Kreises überwiesen worden.
Die entsprechende Vertheilung soll nach dem Beschlusse
des Kreistages bei der diesjährigen Ausschreibung der
Provinzial-Umlage und Kreis-Beiträge durch Anrechnung
nuf die von den Gemeinden zu erhebenden Beträge bewirkt
werden.
Saarbrücken, den 31. Januar 1880.
Nach Beschluß des Bundesrathes findet auch für das
Jahr 1879 im deutschen Reiche eine Ermittelung des
Ernte⸗Ertrages statt, die den Zweck hat, durch directe
Umfrage möglichst zuverlässige Angaben über die 1879
wirklich geerntete Menge an Bodenproducten zu gewinnen.
Nach Anordnung der Herren Minister des Innern
und für Landwirthschaft, Domainen und Forsten haben zu
diesem Behufe die Ortsbehörden Formulare auszufüllen,
welche den Herren Bürgermeistern in diesen Tageu unter
Anschluß einer besonderen Instruktion zugehen werden.
Die Einsetzung der in der letzteren vorgesehenen
Schätzungscommissionen bleibt den Herren Bürgermeistern
überlassen nach Bedürfniß herbeizuführen.
Der Einsendung eines Exemplares des auszufüllenden
Formulares sehe ich bestimmt bis zum 1. März d. J. entgegen.
Saarbrücken, den 6. Februur 1880.
Bekanntmachung anderer Behörden.
Osterprüfungen betreffend.
Mit Genehmigung der Königlichen Regierung wird für
die Schulen des diesseitigen Aufsichtsbezirks hiermit die
Anor dnung getroffen, daß in Zukunft, und zwar schon in
diesem Jahre, die öffentlichen Osterprüfungen frühestens in
die Woche vor Palmsonntag und die folgenden Tage zu
derlegen sind. Es wird den Herren Local-Schulinspectoren
ind Lehrern dieses zur Kenntniß gebracht mit dem Be—
nerken, daß etwaige Abweichungen von dieser Anordnung,
welche jedoch nur in dringenden Fällen siatthaft sind, der
vorherigen Berichterstattung und Genehmigung bedürfen.
Saarbrücken, den 7. Februar 1880.
Konigl. Kreis-Schulinspeetion.
Dr. Rachel.
Saarbrucken, 9. Februar 1880. Der agl. Landrath von 6r er
ODeffentlicher Anzeiger.
Bekannkmachung.
Die Anlieferung der für den Grubenbetrieb der Königlichen
Steinkohlengrube Sulzbach⸗Altenwald erforderlich werdenden
Gußwagnren
oro 1880181 soll im Wege der Submission vergeben werden.
Unternehmungslustige wollen ihre auf die Bedingungen gegrün⸗
deten Offerten
Mittwoch den 25. d. Mts., Vormittags 10 Uhr
franco an das Büreau der unterzeichneten Berginspection gelangen
lassen, woselbst die Eröffnung derselben in Gegenwart der etwa per—
sönlich erfchienenen Submittenten erfolgen wird.
Die Bedingungen können hier eingesehen, auch gegen Copialien
bezogen werden.
Sulzbach bei Saarbrücken, den 5. Februar 1880.
Rönigliche Berginspection V.
WBekannltmachung.
Die Lieferungen und Leistungen für die Königliche Stein⸗
kohlengrube Heinitz während des Rechnungsjahres 1880/81 sollen
dergeben werden:
. Im Lizitationswege am Montag, den 23. Februar er.,
Vormittags 9 Uhr, in dem Restaurationsgebäude der Grube:
650 e66 Bruchsteine, 8300 x bun Möol⸗
lons, 1200 c bm Mauersand, 20 cbmn
Weißkalk, 20 ebin Streufand, 600!
ebmn grober Kies, 600 ebm feiner Kies,
700 ebmn Dioritkleinschlag, 100 ebmm
abgerichtete Dioritpflastersteine und
das Neinigen der Bettwäsche in den
Schlaͤfhäufsern,
im Submissionswege am Montag, den 23. Februar er.,
Nachmittags 3 Uhr, im Restaurationsgebäude der Grube:
400 000 Eg gemahlenen Traß, 660
ebmn grauer Kalk, 43 000 Stück wasser⸗
dichte Patronenhülsen und 1130000
Stück Backsteine.
Die Bedingungen können hier eingesehen, auch gegen Er—
stattung der Copialien in Abschrift bezogen werden.
Heinitz, Reg⸗Bez. Trier, den 2. Februar 1880. 18
Königliche Berginspektion VII.
Bekanntmachung.
Die Lieferung der während des Zeitraumes vom 1. April 1880
zis 314. März 1881 erforderlichen Materialien ꝛc. und zwar:
280 000 kg Rund- und Bandseile aus Eisen- und
Gußstahl-Draht,
150 , Signalglocken,
1200 Stück Museler'sche Sicherheitslamben