Bei Revision der Rechnung der Unterrichtsverwaltung
—D0—
nnen über empfangene staatliche Stellenzulagen, persön—
üche oder Alters-Zulagen oft recht mangelhaft und nicht
immer den bestehenden Bestimmungen entsprechend ausgestellt
verden.
Im Auftrage der Königlichen Regierung bringe ich
daher nachstehend die auf Abfassung von Quittungen be—
züglichen Bestimmungen zur Kenntniß der Lehrer und
Lehrerinnen mit der Weisung, für die Folge genau darnach
zu achten:
Gemäß 8 50 der Geschäftsanweisung für die König—
lichen Steuerempfänger vom 28. August 1877 muß jede
über eine geleistete Zahlung ausgestellte Quittung enthalten:
a. die Angabe des Betrages in Zahlen und Buchstaben;
b. die Bezeichnung des Gegenstandes, beziehungsweise
des Zeitraums, für welche die Zahlung erfolgt;
die Benennung der Rechnung legenden Kasse, für
welche die Zahlung, sowie die Angabe des Orts und
des Datums der Zahlungsleistung;
Terminkalender für den Monat Dezember 1880.
d. die vollständige Namensunterschrift des Empfängers
oder im Falle der Schreibensunfähigkeit, das amllich
oder durch einen Zeugen ibeglaubigte Handzeichen
des Empfängers.
Ferner dürfen gemäß 8 63 No. 2 der erwähnten Ge—
schäftsanweisung in den Quittungen Rasuren nicht vor—
kommen. Unvermeidliche Berichtigungen und Abänderungen
müssen mittelst Durchstreichens und Hinzuschreibens in der
Weise bewirkt werden, daß das fehlerhaft Eingetragene
noch lesbar bleibt und das Richtige dentlich darüber oder
daneben geschrieben wird, und zwar unter Anerkennung
des Quittungs-Ausstellers durch dessen Namensunterschrifi
beziehungsweise durch dessen amtlich oder durch einen Zeugen
zu beglaubigendes Handzeichen.
Endlich muß aus den Quittungen der Wohnort des
Ausstellers hervorgehen.
Saarbrücken, den 21. November 1880.
525
s23 Beamte,
5 welche
558
Z55 3u berichten haben.
Die Erledigung
anordnende
Verfügung.
Gegenstand
Sämmtliche Herren
Bürgermeister.
Sämmtliche Herren
Bürgermeister excl.
Saacrbrücken und
St. Johann.
Zämmtliche Herren
Bürgermeister.
desal.
8. Januar 1879.,
Nr. 493,78.
28. Mai 1844,
Nr. 2903.
Nachweisung der Zeit- und Flugschriften.
Nachweisung der Bedachungen der neugebauten Gebäude
23. November 1878.,
Nr. 53271
30. November 1878,
Nr. 53376.
7. November 1878,
Nr. 5036.
II. April 1871,
Nr. 2974.
21. März 1867,
Nr. 1206.
Uebersicht über die in Fabriken ꝛc. beschäftigten jugendlichen
Arbeiter.
Unfälle in gewerblichen Anlagen.
Berechtigungskohlenlisten.
.O.
9
10.
desgl.
2*
j
15.
desgl.
Vorläufig entlassene Strafgefangene.
15.
desgl.
Anleihen aus der Rheinischen Provinzial-Hülfskasse zu
Köln zu landwirthschaftlichen Zwecken.
Vacat-Anzeige ist nicht erforderlich.
Nachweisung des Forst-Areals.
3
15.
Fommunal-Oberförster
5. Juli 1860
Nr. 2770.
21. April 1877,
Nr. 1931.
27. April 1871,
Nr. 3231.
24. Februar 1880,
Nr. 811.
16. November 1879,
Nr. 6236.
31. Jan. .1845, Nr. 539
4. Sept. 1851, Nr. 4032
Instruktion Gfür die Be
hörden bezügl. der Volks
zählung Pro 1880 ad d,
4 und 6.
desgl.
9
20.
desgl.
Nachweisung derjenigen Communal-Förster, welche sich um
die Schwarzwild⸗Vertilgung verdient gemacht haben.
Zeitungsbericht pro IV. Quartal c.
10128.
111628.
Sämmtliche Herren
Bürgermeister.
Kreis-Baumeister.
Rapport über die Neubauten.
12128.
is 831.
Sämmtlich Herren
Bürgermeister.
desgl.
Nachweisung der vorhandenen Verkaufsstellen für geistige
Getränke.
Maß—- und Gewichts-Revisionen im abgelaufenen Jahre
Reinschrift-Exemplare der Zähler-Controllisten F.
14
185. desgl.
15 831. spätestens desal.
Saarbrücken, 29. November 1880
Vorlage der sämmtlichen übrigen Zählpapiere.
Der Kgl. Landrath von Geldern.