Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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die Zählergebnisse mit den Ergebnissen der Beobachtungen
der Geburten und Sterbefälle, der Eheschließungen und Ehe—
rennungen, der Zu- und Wegzüge in der Zeit zwischen
e zwei Zählungen in Verbindung gebracht werden.
Die Bestimmungen betreffend die Volkszählung am
l. Dezember 1880 im Deutschen Reiche, und ganz be⸗
sonders auch in Preußen, bleiben nur wenig hinter jenen
nternationalen Vorschriften zurück. Je mehr diese letzteren
ber zu allgemeiner Geltung gelangen (und Das ist in
unehmeundem Maße der Fall), desto besser wird es mög—⸗
lich sein, den Wohlstand der verschiedenen Völker gegeneinander
bzuwägen. Bei Anwendung des nämlichen Zählverfahrens
sind solche Vergleiche nicht blos von Land zu Land lehr⸗
reich, sondern auch diejenigen von Zeit zu Zeit innerhalb
des nämlichen Landes sind von großer culstur⸗statistischer
Bedeutung.
So ist denn die Volkszählnng am 1. December 1880
m Deutschen Reiche wie in Preußen sowohl eine Maß—
regel zur Ermittelnng der Volkszahl, als auch zur Messung
des Bolkswohlstandes. Jedem Familienhaupte ist durch
die kleinen, ihm von den Zählern zur Ausfüllung über⸗
gebenen Zählkarten das Mittel dargeboten, an seinem Theile
—D Messungen so ge—
gau wie möglich ausfallen. Es braucht die darin ge—
stellten Fragen für sich und die Seinen nur richtig und
her Anleitung gemäß zu beantworten. Durch verständige
Belehrung der Bevölkerung in der Presse, durch Hinweis
auf die Wichtigkeit der Volkszählung auf der Kanzel und
in der Schule, in Gemeindeversammlungen u. s. w. kann
zu dem guten Gelingen der bevorstehenden Aufnahme viel
heigetragen werden. Auch das unterzeichnete Bureau hait
das Senige hierzu gethan, indem es einen sehr großen
Theil der Vorbereitungs-Arbeiten auf seine Schultern nahm.
Ein größerer Theil von Arbeiten steht ihm freilich bei der
Sewinnung der Zählergebnisse noch bevor; es wird keine
Maäühe scheuen, so rasch und so gut wie möglich zu dem
Endresultat vorzudringen und dasselbe zu verkünden. Möge
nur dieses durch harmonisches Zusammenwirken der Be⸗
jörden, der Zählcommissionen, der Zähler und namentlich
zuch der Bewohner zu erzielende Resultat den unanfecht⸗
haren Nachweis erbringen, daß das deutsche und darin
ringeschlossen, das preußische Volk in der Zeit von 1875
dis“1880 nicht blos an Zahl zugenommen, sondern auch
an seinem Wohlstande keine Einduße erlitten habe.
Koͤnigliches statistisches Bureau.
Dr. Engel.

Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
In der Extranuumer des Amtsblattes vom 28. Sep⸗
tember er. ist eine Bekanntmachung der Haupt-Verwaltung
der Staatsschulden vom 16. September er. über die an
demselben Tage bewirkte Verloosung von Schuldverschreib⸗
ungen der 4prozentigen Staats-Anleihe von 1850, 1852
und 1853 zur Kenntniß des Publikums gebracht worden.
Exremplare der Nummerliste sind sowo hl dem Amts-»latte
 beigefügt, als auch in dem Kassenlocale unserer
Haupt⸗Kafse und in den Büreaus der Herrn Landräthe,
Bürgermeister, Steuer- und Gemeinde-Empfänger zur Ein⸗
sicht der Betheiligten offen gelegt.
Die Interessenten werden hierauf mit der Aufforderung
aufmerksam gemacht, zur Vermeidung von Kßinsverlusten
die Erhebung der Prämie rechtzeitig zu bewirken.
Gieichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschreib—
uingen aus bereits früher verloosten und gekündigten Serien

zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Re—
alisirung erinnert.
Trier, den 6. Oktober 1880.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Tagelöhner Ludwig
Altendorf, geboren zu Weilbach, zuletzt wohnhaft zu Saar—
brücken, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen
Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu ver—
haften und in das Justizarresthaus zu Saarbrücken abazu—
liefern.
Beschreibung.
Alter 43 Jahre, Größe 1,65 wm, Statur untersetzt,
Haare hellblond, Stirn hoch, Bart hellrother Schnurr⸗ und
Snebelbart, sogenaunter Henri-quartre, Augenbrauen hell—
blond, Augen grau, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich,
Kinn rund, Gesicht rund, ee gesund.
Saarbrücken, den 20. November 1880.
Der Königliche Erste Staatsanwalt,
Pattberg.
Steckbrief.
Gegen den Gerichtsvollzieher-Candidaten Peter Rosbert,
25 Jahre alt, geboren zu Goldbach, zuletzt in Saargemünd
wohnhaft, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft
wegen Unterschlagung verhaͤngt. Es wird ersucht, denselben
zu verhaften und in das Justizarresthaus zu Saarbrücken
abzuliefern.
Saarbrücken, den 23. November 1880.
Der Königliche Erste Staatsanwalt,
Pattberg.
Der von von mir am 11. Rovbember d. J. gegen den
Tagelöhner Johann Klos aus Roden erlassene Steckbries
wird als erledigt zurückgezogen.
Saarbrücken, den 23. November 1880.
Der Konigliche Erste Staatsanwalt,
Pattberg.
Bekanntmachung des Landraths-Amtes.
Der Termin zur Vorlage der vollständig fertig gestellten
und berathenen Einkommens-Nachweisungen nebst Klassen—
steuer⸗Rollen pro Etatsjahr 1881/82 wird in Folge Anordnung
der Königlichen Regierung zu Trier für die
Bürgermeistereien Kleinblittersdorf
Gersweiler auf den 15. Dez. cr.
Friedrichsthal
Ludweiler
Sellerbach
Heusweiler
Püttlingen
Völklingen
Sulzbach
St. Arnual
Bischmisheim
Dudweiler
Saarbrücken
St. Johann
Malftati⸗Burbach

5. Jan. a. kẽ

hiermit festgesetzt.
Die punktlichste Einhaltung des festgefetzten Termins
wird erwartet.
Saarbrücken, den 24. November 1880.
            
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